Hilfe: Gewölbekeller geflutet durch Rohrbruch Nachbarkeller  -  wie vorgehen?
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Hilfe: Gewölbekeller geflutet durch Rohrbruch Nachbarkeller  -  wie vorgehen?

Liebe Forumsexperten,
nach einem Wasserschaden in meinem Gewölbekeller bin ich ziemlich ratlos hinsichtlich möglicher Schäden und weiterer Vorgehensweise. Daher bitte ich hier um Ratschläge und evtl. Empfehlung eines Sachverständigen.
Die Situation:
Samstag Abend stellte ich fest, dass in meinem Gewölbekeller ca. 30 cm Wasser stand. Aufgefallen ist mir dies dadurch, dass der FI-Schutzschalter ausgelöst hatte. Wie lange das Wasser schon stand kann ich nicht genau sagen.
Wasser wurde von Feuerwehr abgepumpt und festgestellt, dass an mehreren Stellen aus der Wand und aus dem Boden Wasser spritzte und fast fontainenartig herausquoll.
Der direkt angrenzende Gewölbekeller des Nachbarhauses (seit ca. 5 Jahren unbewohnt, hin und wieder werden div. Sanierungsarbeiten ausgeführt) stand ca. 1,5 m hoch unter Wasser.
Ursache war offensichtlich eine eingefrorene Wasseruhr bei der das gesamte Zählwerk herausgesprengt war.
Wann der Schaden auftrat kann nicht nachvollzogen werden, jedoch meinte der Notdienst der Wasserwerke, dass erst mit nachlassendem Frost die gefrorene Stelle aufgetaut und dann massiv Wasser ausgetreten sei. Demnach könnte bereits mehrere Tage, vielleicht sogar eine Woche das Wasser dort gelaufen sein.
Der direkt sichtbare Schaden in meinem Keller sind Elektrik, div. Gegenstände und vollkommen durchnässte Wände.
Der Keller wurde vor 1,5 Jahren saniert (alter Kalk/Sandputz entfernt, Fugen ca. 2 cm ausgekratzt und verfugt, mit Kalkputz neu verputzt, Elektrik und Licht installiert.
Der Keller war bisher trocken.
Nun sind alle Wände (auch die nicht direkt an den Nachbarkeller angrenzenden) völlig nass, die Feuchtigkeit zieht sogar durch die Decke.
Ich habe Bedenken, dass evtl. die Fundamente unterspült worden sind oder es zu Setzungen kommen könnte.
Außerdem ist mir völlig unklar, wie der Keller und das Mauerwerk wieder getrocknet und saniert werden können.
Auf was müsste ich bei der weiteren Vorgehensweise achten und wer könnte den Schaden begutachten?
Standort ist PLZ 67281 (Vorderpfalz)
Danke schon mal,
Axel Franke
  • Name:
  • Axel Franke
  1. Vorgehensweise ...

    Werter Fragesteller
    Informieren Sie Ihre Gebäude- und Hausratversicherung (Gebäudeversicherung, Hausratversicherung). Dann den Nachbarn in Regress nehmen, ggf. per Juristen.
    Und mit Ihrer Versicherung klären, ob die von sich einen Gutachter schicken oder ob Sie einen beauftragen müssen.
    Ohne Gutachter sollte das bei den von Ihnen beschriebenen Schäden nicht laufen
  2. Wasserschaden

    Hallo,
    danke für die Information.
    Mit der Versicherung habe ich soeben gesprochen und den Schaden gemeldet.
    Etwas verwundert hat mich die Aussage, dass ich selbst Kostenvoranschläge einreichen soll und dann erst entschieden würde ob ein "Regulierer" geschickt würde.
    Scheinbar muss ich selbst einen Gutachter bestellen. Gibt es hier Empfehlungen?
    Gruß,
    Axel Franke
  3. 2 Dinge

    müssen geklärt werden. Der juristische Teil: Wer zahlt? und der technische Teil: Was ist zu tun? Zum ersten: Sie sind durch ihre Versicherung erstmal gegen Leitungswasserschäden versichert. Jetzt ist natürlich zu hihterfragen, ob der schaden VOR oder hinter einen Übergabepunkt aufgetreten ist. Evtl ist da manche Versicherung sehr spitzfindig. Ob sich Ihre Versicherung dann das Geld von Ihrem Nachbarn holt (weil er das Haus nicht bewohnt hat und ggf. fahrlässig gehandelt hat, weil er es hätte heizen/regelmäßig kontrollieren müssen) ist erstmal nicht ihr Bier. Trotzdem sollten sie  -  falls noch nicht vorhanden  -  eine einfache Digitalkamera anschaffen und Fotos bis zum Umfallen machen (Veränderungen Dokumentieren, tägich von der gleichen Stelle aus usw.). Evtl versuchen den Einsatzbericht der Feuerewehr und des städt. Notdienstes zubekommen. Mit der Versicherung abstimmen ist ratsam.
  4. Kostenvoranschläge

    wollen die erstmal sehen um den Umfang des Schades abzuschätzen. Bis (gegriffene Zahl) 2000 € zahlen die so ohne große Nachfragen. Erst aufwändigere Schäden interessieren die Versicherungen wirklich genauer. Evtl nochmals mit der Versicherung telefonieren und denen klar machen, dass sie einen Gutachter einschalten MÜSSEN weil es mit dem Kostenvoranschlag eines Malers in diesem Fall nicht getan ist. Klingt für mich so, als ob der Sachbearbeiter das mit den 1,5 m Wasser nicht so ganz gepeilt hat ;-) Also klare Ansage von Ihnen: Gutachter muss her (ruhig sagen, das hätten die Handwerker in diesem Fall auch gefordert).
  5. Regulierer ...

    Werter Fragesteller
    sind Sachbearbeiter der Versicherung, die ab einer  -  je nach Versicherung unterschiedlichen  -  gewissen Schadenhöhe zum Besichtigen kommen.
    Klären Sie mit der Versicherung, ob die Ihnen die Kosten eines eigenen Gutachters erstatten.
  6. Dann bin ich ja fast auf dem richtigen Weg ...

    Hallo,
    danke für die schnellen und guten Antworten. Bin jetzt schon etwas beruhigter.
    Meine Versicherung hat meine Schilderung genauestens aufgenommen, hinsichtlich Gutachter werde ich dann nochmals die Versicherung anrufen.
    Fotos habe ich bereits am Schadenstag gemacht und werde dann täglich Neue machen. Danke für diesen Tipp.
    Werde die weiteren Ereignisse hier posten, sofern Interesse besteht.
    Gruß,
    Axel Franke

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