Es gab vor dem Einbau keine statische Prüfung der Wand, und es liegen keine Unterlagen oder Pläne zum Zustand vor dem Fenstereinbau vor. Die Behörde begründet die Forderung mit einem Verstoß gegen das Abstandflächenrecht (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 BauO NRW 2020).
Meine konkrete Frage lautet: Welche rechtlichen und bautechnischen Aspekte sind bei der nachträglichen Fensteröffnung in einer Brandwand eines historischen Fachwerkhauses zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Baugenehmigungspflicht und die Anforderungen des Abstandflächenrechts? Welche Schritte empfehlen Sie, um die Situation rechtssicher zu klären?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung!
Antworten auf Rückfragen
- Können Sie bitte genau beschreiben, wo sich das Fenster befindet (z.B. tragende Wand, nicht-tragende Wand, Fassade)?
Angebliche Brandwand - Welche Abmessungen hat das eingebaute Lüftungsfenster?
40x60 - Welche Materialien wurden für die Wand und den Fensterrahmen verwendet?
2 fach isoliertes Fenster - Gab es vor dem Einbau des Fensters eine behördliche Genehmigung oder eine Bauanzeige für den Anbau, auch wenn dieser über 60 Jahre alt ist?
Das weiss ich nicht - Liegt Ihnen eine Baugenehmigung oder eine Nutzungsänderungsanzeige für das gesamte Gebäude vor?
Nein - Welche Behörde hat die Baugenehmigung für die Räume angefordert und auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Forderung?
Höxter - Gab es vor dem Einbau des Fensters eine statische Prüfung der Wand, in die das Fenster eingebaut wurde?
Nein - Welche Art von Lüftungsfenster wurde eingebaut (z.B. Abluft, Zuluft, nur Lüftungsschlitze)?
Normales Fenster mit Milchglas - Welche Begründung wurde von der Behörde für die Notwendigkeit einer Baugenehmigung angeführt, insbesondere im Hinblick auf das Alter des Anbaus?
Verstoß gegen Abstandsfächengesetz aus § 6 Abs. 2 1 BauO NRW 202 - Gibt es Unterlagen oder Pläne des Fachwerkhauses, die den Zustand vor dem Fenstereinbau dokumentieren?
Nein
