Erschließungskosten von 96.000 Euro für ein bereits erschlossenes Grundstück von 1500 qm
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Erschließungskosten von 96.000 Euro für ein bereits erschlossenes Grundstück von 1500 qm

Hallo,

wir möchten ein, mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück von 1500 qm, welches schon vor 70 Jahren erschlossen wurde, verkaufen.

Die Stadt möchte nun von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und uns das Grundstück zum Normalpreis abkaufen, allerdings minus 95.810,42€ (!!!) Erschliessungskosten. Begründung: Die Stadt möchte die bisherige Strasse verbreitern, womit dann der Zugang zum Grundstück wegfallen würde und dafür an die andere lange Seite des Grundstücks eine neue verlegen. Provisorisch existiert die schon, verläuft aber nur zur Hälfte direkt am Grundstück, bei der anderen Hälfte ist noch ein kleines Grundstück der Stadt dazwischen.

Ist das überhaupt rechtens? Und ist die Summe nicht viel zu hoch?

Danke und viele Grüße

  • Name:
  • Uwe
  1. da soll getrickst werden

    [ Zitat Anfang ] ... Machen Sie als Vorkaufsberechtigter von Ihrem Recht Gebrauch, platzt der bereits geschlossene Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Dritten. Der Eigentümer schließt mit Ihnen nun einen neuen Vertrag zu denselben Konditionen, die er mit dem Dritten über die Immobilie verhandelt hat. ... [ Zitat Ende ]
    https://www.drklein.de/vorkaufsrecht-immobilie.html

    Ob und in welcher Höhe für das Grundstück mit der neuen Straße Erschließungskosten anfallen, ist ein separates Thema. Treffen würde die dann aber den jeweiligen Eigentümer, in dem Fall dann die Kommune selbst.

  2. Ergänzung

    Also ursprünglich war es so, dass ein Käufer gefunden wurde, der den Angebotspreis (den meinte ich mit Normalpreis) -5 % bezahlt hätte.

    Daraufhin meinte die Stadt, sie wolle dann den schmalen Streifen an der Strasse, was für den Käufer ok gewesen wäre. Allerdings hätte er dann keinen Zugang mehr zum Grundstück. Der Zugang sollte dann über den neuen Weg erfolgen, was diese horrenden Erschliessungskosten bedeuten würde. Der Käufer will zu diesen Bedingungen natürlich nicht mehr kaufen!

    Und dann kam eben das Angebot der Stadt, alles zum Angebotspreis kaufen zu wollen, abzüglich der Erschliessungskosten.

    Wie man im Bild sehen kann, kann man das Grundstück gut teilen, sodass es zusammen mit dem kleinen Stück der Stadt 2 Bauplätze geben würde...

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Ergänzung" auf die Frage "Erschließungskosten von 96.000 Euro für ein bereits erschlossenes Grundstück von 1500 qm" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Uwe
  3. wie man schön sehen kann

    scheint dort derzeit kein Baurecht zu bestehen, da es nach Außenbereich aussieht ;)

    Da der Käufer abgesprungen ist, besteht auch kein Vorkaufsrecht, sondern nur noch ein Angebot der Kommune.

    P.S.: Der kleine Streifen sieht irgendwie nach Geh- und/oder Radweg aus. Dann wäre auch weiterhin eine nördliche Erschließung möglich.

  4. Verkauf vermutlich unmöglich

    Zu klären wäre zuerst, ob eine Baugenehmigung besteht und/oder durch ungenehmigte An- oder Umbauten alles ein Schwarzbau ist. Dann wäre alles wertlos. Weiterhin wäre zu klären, ob zeitnah ein B-PlanAbk. beschlossen wird. Dazu werden sie gehört. Oder die Gemeinde beabsichtigt den B-Plan erst wenn sie die Grundstücke billig erworben hat. Dann die Frage der Wegerechte, Straßenerneuerung, Kanal, Wasser und Strom. Lassen sie nach Klärung den Verkehrswert ermitteln. Weiterhin haben sie doch den Grundsteuerwert feststellen lassen. Nach diesem Wert entrichten sie ab 2025 die Grundsteuer an die Gemeinde. Diese Entscheidungen helfen beim Verkauf oder Nichtverkauf.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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