Mehrere Geltungsbereiche in einem B-Plan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Mehrere Geltungsbereiche in einem B-Plan

Hallo,

meine Frage ist fachlicher Natur. Ist es möglich einen Bebauungsplan aufzustellen der zwei voneinander räumlich getrennte Geltungsbereiche hat (Entfernung z.B. 400 m) oder muss man 2 verschiedene B-Plane aufstellen? Sollte es möglich sein 2 Geltungsbereich in einem B-PlanAbk. zu vereinen, gibt es hier dann bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. gleiche Nutzung? Vielen Dank schonmal für die Antworten :).

  • Name:
  • Thomas
  1. grundsätzlich ja

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ich kenne einen Fall, bei dem die Ausgleichsflächen mit etwas Abstand zum eigentlichen Planungsumriff Teil des B-PlanAbk. waren. Auch gibt es welche, die deutlich größere Bereiche als 400 m umfassen.

    Man muss sich halt Gedanken machen, ob es sinnvoll ist, da ggf. ja ganz andere Planungsrechtliche Begründungen anzusetzen sind, andere Fachstellen zu beteiligen sind oder auch eine Klage zu einem Bereich eben auch die Entwicklung des anderen Bereichs behindert.

    Dass ein B-Plan mehrere Bereiche mit unterschiedlichen Festsetzungen enthält ist nicht selten, z. B. MI mit 3 Geschossen an der Hauptstraße als Lärmschutzriegel und dahinter Einzelhäuser im WA. Manchmal bedingen sich auch verschiedene Nutzungen oder beeinflussen sich gegenseitig, z. B. bei Lärmkontingenten.


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