Löschwasser Gewerbe/Industriehalle Mischgebiet
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Löschwasser Gewerbe/Industriehalle Mischgebiet

Ein besonderer Fall aus RLP interessiert mich. Eine Kommune möchte einen Geräteschuppen für die ortlichen Arbeiter errichten. Der Bauplatz liegt in einem Mischgebiet (Kein Indiustriegebiet). Dort ist eben Wohnbebauung und Gewerbe möglich. Für den Grundschutz ist in solchen Gebieten normnalerweise eine Löschwassermenge von 800 l/min (48 m3/h) (für die Dauer von 2 Stunden) vorgeschrieben. Da der Architekt die Halle nun jedoch als "Industriehalle deklariert hat, werden seitens der Behörde nun 1.600 l/min (96 m3/h) gefordert.

Industriehalle habe er nur deshalb gewählt, da er dafür offenbar keinen Brandschutz der Hallenkonstuktion einhalten muss. Im Falle einer Gewerbehalle wären F30 Ausführung der Stahlkonstruktion usw gefordert. Mich wundert schon dass man eine Industriehalle in einem Mischgebiet Planen und ggf genehmigen könnte...

Kann mir dazu einer was sagen? Es ist im Grunde eine Große Garage für 2 oder 3 Kleinfahrzeuge und einer Freifläche für Material. Angegliedert ein kleiner Sozialtrakt für Pause und WC. Keinesfalls erhöhte Anforderung wie bei einer Industriehalle... Gibt es ggf Ausnahmen in solchen Fällen?

  • Name:
  • Wichtelmann
  1. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun

    Die Planung nach Industriebau-Richtlinie – IndBauRL - erlaubt diverse Erleichterungen.

    Die IndBauRL regelt Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten.

    Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen.

  2. Nachfrage

    Das heisst, die IndBauRL verlangt dann zwingend die gefordete Löschwassermenge obwohl das Risiko bei der konkreten Halle gar nicht existiert? Sie wurde ja offenbar nur aus Kostengründen so geplant, obwohl der Verwendungszweck ja ein anderer ist... Ausnahmen bei der geforderten Löschwassermenge sind daher nicht zu erwarten? (Dann hätte man besser die möglichen Einsparungen hinsichtlich Brandschutzauflagen an der Stahlkonstruktion mal mit den nun nötigen Kosten für Löschwasserbereitstellung gegenrechnen müssen?)

    Kann man nicht dennoch Ausnahmen "beantragen" da es ja wirklich nur eine "Art Garage" darstellen wird? Bzw. wären die "Brandschutz-Auflagen" bei Planung einer "Gewerbehalle" oder Geräteschuppen wirklich so hoch gewesen?

  3. Frage der Planung

    [ Zitat Anfang ] ... die IndBauRL verlangt dann zwingend die gefordete Löschwassermenge ... [ Zitat Ende ]

    jain

    [ Zitat Anfang ] ... 5.1 Löschwasserbedarf Für Industriebauten ist der Löschwasserbedarf im Benehmen mit der Brandschutzdienststelle unter Berücksichtigung der Flächen der Brandabschnitte oder Brandbekämpfungsabschnitte sowie der Brandlasten festzulegen. Hierbei ist auszugehen von einem Löschwasserbedarf über einen Zeitraum von zwei Stunden
    • von mindestens 96 m3/h bei Abschnittsflächen bis zu 2.500 m² und
    • von mindestens 192 m3/h bei Abschnittsflächen von mehr als 4.000 m².

    Zwischenwerte können linear interpoliert werden ... [ Zitat Ende ]

    Ein objektbezogen erarbeitetes Brandschutzkonzept könnte was anderes ergeben.

  4. Brandschutzkonzept vs. Auflagen Gewerbehalle

    "Ein objektbezogen erarbeitetes Brandschutzkonzept"...

    Sind die Auflagen für eine "Garage" / Geräteschuppen hinsichtlich Brandschutz tatsächlich derart höher im Vergleich zu einer Industriehalle? Ich kenne keine Gewerbehalle im besagten Baugebiet, welches irgendwelche Brandschutzauflagen gehabt hätte (also z.B. keinen Brandschutzanstrich)...

  5. im allgemeinen ja

    Ob und ggf. welche Anforderungen an den Feuerwiderstand der tragenden und aussteifenden Bauteile gestellt werden ergibt sich aus der Planung.

    Bei eingeschossigen Industriehallen müssen die tragenden und aussteifenden Bauteile nicht zwingend feuerhemmend ausgebildet werden, solange die Randbedingungen eingehalten werden.

    Was ist eigentlich der Hintergrund der Frage? Bist Du Bauherr und glaubst, dass der Entwurfsverfasser schlecht geplant hat?

  6. Für mich interessehalber...

    ... warum beantragt er dann nicht Neubau einer Garage mit 3 Stellplätzen mit angegliederten Sozialtrakt für den gemeindlichen Bauhof? Oder bringt das Wort "Industriehalle" gleich mehr HOAIAbk.-Punkte *schelmischguck* ?
  7. interessehalber...

    Gute Frage, ich weiß nicht als was man so ein Projekt planen könnte, dass es kostengünstig aber vor allem auch aufgrund der (Brandschutz)Vorgaben realisierbar wäre... Hoffe hier Infos dazu zu bekommen. Die "Garage mit Sozialtrakt" würde so ohne großen Brandschutz mit der Löschwasserversorgung in einem Wohn/Mischgebiet genehmigt?
  8. anderes Konzept

    Foto von Martin G. Halbinger

    Eine Einstufung als Garage hätte halt zur Folge, das zwischen Garage und Bürotrakt evtl eine Trennwand notwendig wird. Sowas muss nicht besonders aufwändig sein... wenn aber viele "Löcher" (Türen, Leitungen, Fenster) in diese Trennwand sollen, könnte dies teurer werden. Ähnlich ist es mit der Tragkonstruktion. Je nach Bauweise (z. B. Massivbau) ist F30 oder F90 nahezu kein Mehraufwand, bei anderen Konstruktionen schon.

    Normalerweise sollte der Planer (ggf gemeinsam mit seinem Brandschutzplaner) wissen, welche Rahmenbedingungen bei welcher Einstufung zu erwarten sind und die unterschiedlichen Ansätze dem Bauherrn erläutern können.


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