Alte Garagenmauer als Einfriedung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Alte Garagenmauer als Einfriedung
Können wir die Außenwände daher stehen lassen und nur Dach und Innenwände abreißen? Die Wände sind höher als eine Einfriedung erlaubt, aber es handelt sich ja um 70 Jahre alten Bestand.
Hat da jemand eine Idee?
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Planung anpassen
Lässt sich die Planung nicht entsprechend anpassen?Das Dach von der Gerage runternehmen würde
- den Bestandsschutz erlöschen lassen,
- aus dem Gebäude (bzw. den Wänden) eine Einfriedrung machen und
- dadurch die entsprechende Länge Grenzbebauung wieder "freigeben".
Wenn das so gewünscht ist, wäre es eine Lösung.
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Wand kürzen?
Vielen Dank für die Antwort. Leider benötigen wir nach aktueller Planung 3 Stellplätze, es passen aber nur 2 auf das Grundstück. Daher müssen wir offiziellen Platz „schaffen“. Die Garage ist als Stellplatz nicht nutzbar, da sie zu klein ist.- Dürfte eine zu hohe Wand stehen bleiben?
- Oder müsste man das entsprechend runterkürzen?
Das ist meine Vermutung, da ja, wie sie schreiben, der Bestandsschutz entsprechend erlischt.
Danke und VG
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Leider benötigen wir nach aktueller Planung 3 Stellplätze
Sorry, wer Geld verdienen will, muss erstmal Geld ausgeben ;)Hier auf der Grundlage unvollständiger Angaben eine kostenlose Planung vorzunehmen, ist weder Sinn des Forums noch meine Intention.
P.S.: Die Forderung von 3 Stellplätzen ist für mich nur mit einem gewerblichen Bauvorhaben in Einklang zu bringen.
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Bauauflage nach Parkplatzsatzung?
Wenn 3 Parkplätze ein "muss" ist, aber nicht geht bleibt nur ein Verzicht auf die Baumaßnahme oder eine Ablöse des 3. Parkplatzes.