Die Terrassenüberdachung besteht aus 4 senkrechten Pfosten die ein Dach, deren Dachlammellen beweglich sind, trägt. Zusätzlich können die Seiten zwischen den Pfosten mit verschiedenen Seitenelementen verschlossen werden:
- Stoffscreens die sich zwischen den Pfosten herunterfahren lassen
- bewegliche Glaselemete
- feststehende Elemente aus Kunststoff oder Holz
Der Verkäufer der Terrassenüberdachung konnte oder wollte keine Auskunft zum Thema Baugenehmigung geben.
Hier im Forum habe ich schon mal etwas mitgelesen und stelle mir die Frage, ob die Auswahl der Seitenelemente ggf. Auswirkung auf das Thema Baugenehmigung hat?
VG