Terrassenüberdachung in Bayern
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Terrassenüberdachung in Bayern
Die Terrassenüberdachung besteht aus 4 senkrechten Pfosten die ein Dach, deren Dachlammellen beweglich sind, trägt. Zusätzlich können die Seiten zwischen den Pfosten mit verschiedenen Seitenelementen verschlossen werden:
- Stoffscreens die sich zwischen den Pfosten herunterfahren lassen
- bewegliche Glaselemete
- feststehende Elemente aus Kunststoff oder Holz
Der Verkäufer der Terrassenüberdachung konnte oder wollte keine Auskunft zum Thema Baugenehmigung geben.
Hier im Forum habe ich schon mal etwas mitgelesen und stelle mir die Frage, ob die Auswahl der Seitenelemente ggf. Auswirkung auf das Thema Baugenehmigung hat?
VG
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verfahrensfrei
bis 75 m³ außer im Außenbereich.Art 57 Abs 1 Nr. 1 lit. a BayBO
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Unterscheidung "lit. a" vs. "lit. g"
Hallo Herr Stöckel,Danke für die schnelle Antwort.
Anhand welcher "Kriterien" unterscheidet man, ob das Bauwerk unter
- a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich
oder
- g) Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 3 m
fällt?
Wenn meine Überdachung 6 Meter lang und 4 Meter breit sowie 2,5 Meter hoch werden soll, muss ich sicherstellen, dass dies unter a) und nicht unter g) fällt.
VG
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wie es beschieben wurde
ist es ein Gebäude[ Zitat Anfang ] ...
Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können.
... [ Zitat Ende ]Art 2 Abs. 2 BayBoAbk.
Eine Terrassenüberdachung mit mehr oder weniger geschlossenen / schließbaren Seiten?
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Pavillon
Das würde ich eher einen Pavillon nennen, abseits vom Haus, also auch nicht direkt daraus betretbar, ohne Verbindung zum Baukörper, mit Dach und variablen Wänden. -
Pavillon?
Hallo Herr Zänkert,Danke für die Anmerkung.
Welche Regeln gelten für einen Pavillon gem. BayBoAbk.?
Viele Grüße