Genehmigung für Werbeschild, Werbetafel, Werbebanner erforderlich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Genehmigung für Werbeschild, Werbetafel, Werbebanner erforderlich?
ich habe einen Gewerbebetrieb als Bau-Service angemeldet. Darf ich ohne Genehmigung auf meinem Privatgrundstück, Firmensitz sowie bei meinen Kunden eine Werbetafel, Werbeschild, Werbebanner am Bauzaun anbringen? Stimmt es, dass Werbung bis zu 1 m² in Rheinland-Pfalz ohne Genehmigung angebracht werden darf?
Gruß Frank
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Ja, oder ja fast ...
Ja, oder ja fast § 62 (1) Ziff 8 a) LBauOAbk. Rheinland Pfalz mit der Einschränkung dass es keine Satzung nach § 88 gibt, die das einschränkt.Auch Einschränkung nach § 52, so lange es keine bauliche Anlage ist
Am Bauzaun: so lange da niemand was dagegen hat..
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Was ist "Bau-Service"?
"Am Bauzaun: so lange da niemand was dagegen hat.. "Wer ist "niemand"? Der Aufsteller des Bauzaunes? Der Bauherr? Die Bauleitung? Der Nachbar von gegenüber, der die Werbung 6 Monate ungefragt optisch konsumieren muss?
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Na ja, zunächst mal ...
Na ja, zunächst mal der Aufsteller des Bauzaunes. Dann haben wir aber auch noch § 53 (4) LBauOAbk., wonach ..." ... an der Baustelle Angaben über die Art des Vorhabens ... und der am Rohbau beteiligten Unternehmen anzubringen" sind. Wie und wodurch und womit ist da ja nicht gesagt. Nur das ...
"Die Angaben müssen dauerhaft, leicht lesbar und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar angebracht sein. "
Na ja, je nach Dioptrin des Betrachters kann man sich da sicherlich vortrefflich streiten ...
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Bau-Service ist keine geschützte Berufsbezeichnung
Ein Fachmann würde sagen: der Inhaber kennt jemanden der schon mal eine Baustelle gesehen hat. Natürlich darf ein Gewerbetreibender an seiner Betriebsstätte dauerhaft werben. Deshalb ist ein Bauantrag für feste Werbetafeln ab 1 qm notwendig. Die Genehmigung verfällt bei jedem Firmenwechsel. Ein Werbebanner kann vorübergehend Bautätigkeiten verdecken und wird höchstens während einer Bauzeit an Gerüsten und Bauzäunen geduldet. Wichtig ist dabei die Unternehmeranschrift damit Bauprüfer die Unterschiede von schwarzen und ordentlichen Baufirmen feststellen können.