Bau außerhalb des Baufeldes
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bau außerhalb des Baufeldes

Wir haben einen Schuppen gebaut, welcher außerhalb des Baufeldes liegt.

Was kann auf uns zukommen:

  • Abrissverfügung, Bußgeld?
  • Welcher Zeitraum bestünde bei Abrissverfügung zur Umsetzung?
  • Welche Höhe könnte das Bußgeld maximal betragen?

Grenzbebauung ist von der Größe mit 15 qm kein Problem. Unsere Nachbarn finden es nur nicht toll, da die Kinder jetzt nicht mehr alles im Blick haben. Könnten die Nachbarn uns anzeigen?

Freundliche Grüße Mandy

Thüringer Baurecht Bau im Bebauungsplan Gebiet

  • Name:
  • Mandy Kogel
  1. abwarten und Tee trinken

    Erst mal abwarten und sich auf den Standpunkt stellen, dass das Baufeld nur für eine Wohnbebauung gilt. Schuppen und Gartenhäuser sind verfahrensfrei und vom Nachbarn zu dulden. Natürlich müssen sie prüfen, ob im Bebauungsplan nicht andere Vorschriften stehen. Auch der Nachbar wird sich informieren, aber nur etwas nicht "toll" finden genügt nicht, es muss ein nachbarschützender Verstoß vorliegen um dagegen vorzugehen.
  2. aber ... (kleiner Ausflug ins Verwaltungsrecht)

    Foto von Martin G. Halbinger

    Abwarten ist erstmal nicht falsch ... auch abhängig davon wie gut (oder schlecht) das Verhältnis zum Nachbarn ist.

    Es soll Nachbarn geben, denen etwas zwar vielleicht nicht gefällt, die aber deswegen noch nicht sofort zum Amt rennen oder nen Rechtsanwalt beauftragen.

    Gibt es in ähnlichen Situationen im Umgriff dieses Bebauungsplanes andere Schuppen / Gartenhäuser? Einfach mal Luftbild und Bauräume vergleichen.

    Wenn es Bezugsfälle gibt (und die in einer späteren Prüfung durch Fachleute als vergleichbar gesehen werden), sind die Chancen schon mal besser, das man sich gegen eine Beseitigung wehren kann.

    Wenn die Behörde den Fall aufgreift kann das verschiedene Ursachen haben: entweder weil der Nachbar sich beschwert hat, weil ein anderer Betroffener einen als Bezugsfall verwenden möchte, oder manchmal auch einfach so ... Meist beginnt es mit einer Anhörung: "Wir haben festgestellt, das ... bitte äußern sie sich zum Sachverhalt bis zum ... " haben Manche auch schon mal bekommen, wenn sie mit dem Auto zu schnell waren.

    Bauraumfestsetzungen können grundsätzlich auch nachbarschützend sein. Ob hier, wäre zu prüfen ...

    Bußgeld gibt es nur für den Verstoß gegen Vorschriften z.B. Bauen ohne eine Genehmigung (wenn gefordert) oder hier ohne notwendige Befreiung vom Bebauungsplan. Der Höchstsatz (für nahezu alles, was man im Baurecht falsch machen kann) liegt bei 250.000 € ... für nen kleinen Schuppen ohne Lebensgefahr und ohne böse Absicht entsprechend deutlich weniger. Außerdem verjährt der Verstoß.

    Unabhängig vom Bußgeld (Strafe) haben Behörden genug weitere Mittel und Wege, um rechtmäßige Zustände herzustellen. z.B. Zwangsgelder. Diese sind dazu da, den "Übeltäter" dazu zu "überreden", das zu tun, was die Behörde möchte. Und wenn die kleine Überredungshilfe nicht funktioniert, kann man die nächst Größere androhen. Und jeder Betrag ist zu bezahlen und man "erkauft" sich damit auch keine Genehmigung. Wenn man schon bei der ersten Androhung die Forderung fristgerecht erfüllt, ist das Zwangsgeld auch nicht zu zahlen.

    Wenn es soweit kommt (Anhörung der Behörde), sollte man sich zügig mit einem Fachanwalt für Bau- / Verwaltungsrecht (Baurecht, Verwaltungsrecht) unterhalten. Der kann manchmal durch die richtigen Argumente Dinge "heilen.

    ... aber bis dahin: erstmal Tee trinken, oder Wein ... am besten zusammen mit dem Nachbarn, sobald das wieder geht ... ;-)

  3. Dankeschön!

    Lieben Dank für die ausführliche Antwort. Dann trinken wir einen Wein. In unserem Baugebiet verstoßen alle gegen den Bebauungsplan. Bisher wird alles vom Amt geduldet, weder die Abrissverfügungen werden durchgesetzt noch Zwangsgelder erhoben.
    • Name:
    • Mandy Kogel

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