Erweiterung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Erweiterung
man hat vor ein bestand Objekt um 1-2 Wohnungen zu erweitern.
Die Heizungsanlage ist dann entsprechend zu erweitern bzw
mit Stärkere auszutauschen.
Gilt die erweiterten Bauteile als Neubau? Besteht Anspruch auf Bafa Forderung als Einzelmaßname? Sind die neue GEG einzuhalten?
Wer hat diesbezügl. Erfahrung
karsov
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nicht pauschal zu beantworten
Mit den gemachten Angaben ist eine Antwort nicht möglich. Je nachdem wie umfangreich die Erweiterung ausfällt und wie es konstruktiv ausgeführt wird, ergeben sich unterschiedliche Rahmenbedingungen, z.B. Wenn der Anbau ein eigenständiges Gebäude darstellt. Mit diesen Fragen sollte sich aber ihr Planer (z.B. Architekt) auseinandersetzen. Auch sollten Sie sich nen Energieberater / Haustechnikplaner ins Boot holen.Wenn der Anbau gut gedämmt ist und mit der Maßnahme auch eine Sanierung des Bestands verbunden wird, kann es sein, das z.B. die bestehende Heizleistung reicht oder eine Solarunterstützung den Unterschied kompensiert.
Eine gute Planung im Vorfeld kann später teure Überraschungen vermeiden.