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  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 15644: Brandschutz

Bauplanung / Baugenehmigung

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im ges. Forum "Bauplanung / Baugenehmigung" - weitere Infos »

Brandschutz 20.11.2020

Seit einigen Jahren muß für Baugenehmigungsantrag einen Brandschutzbeauftragter miteinbezogen werden.

Was sind die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragters :

Plant er die Rettungswege ? Das macht doch schon die Bauplaner/Architekten (bei normalen Bauvolumen)

Muß dieser auch noch bei Bauleitung mitwirken ? Das macht doch schon der Bauleiter.

Wer zahlt dann dessen Honorar, der Architekt und der Bauleiter ?

  1. Also 20.11.2020

    es wäre schön, wenn Sie hierzu mal das konkrete Projekt genauer Beschreiben. Wir reden hier sicher nicht von einem Einfamilienhaus.

    Bei Großprojekten gibt es schon immer sogenannte "Fachplaner" z.B. für:

    • Statik
    • Haustechnik
    • Energetische Gebäudeplanung
    • Brandschutz
    • etc.

    Meinen Sie wirklich, dass das von den Architekten des BER alles alleine geplant worden wäre?

    Bezahlen tut das letztlich alles der Bauherr. Ob Die Abrechnung zentral über den Generalplaner/Generalbauleitung (Archi/Projektsteurer) oder dezentral durch jeden einzelnen Planer erfolgt ist Vertragssache.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Brandschutz 20.11.2020

    Ab Bauobjekt welcher Größe ist Brandschutzbeauftragter erforderlich ? (andere Ingenieur wie Staitker usw. sind klar)

    Hier handelt es sich um Aufstockung (um 3 WEA ca.250qm)
    einer 2 stockigen (300qm) Gebäude.

    Habe gelesen nur ab 100 Personen Betriebstätte, usw.
    brauchen Brandschutzbeauftragter.

  3. Brandschutz muss immer geplant werden 20.11.2020

    Während es beim Eigenheim quasi nebenbei geschieht kann es gerade bei Umbautn schon kompliziert sein.

    Welche Anforderungen an den Brandschutzplaner gestellt werden und ob der Nachweis geprüft wird oder nicht richtet sich nach der Gebäudeklasse. Die entsprechenden regelungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen zu finden.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. Wie auch immer man ihn nennt 20.11.2020

    in Berlin heißt er Brandschutz-SV. Die Hinzuziehung eines solchen Fachmanns wird z.B. auch bei Altbausanierungen inkl. DGA-Ausbau vom Bauamt beauflagt, weil man einem Architekten eben NICHT zutraut bei der Sanierung eines Berliner Altbaus das Brandschutzkonzept (Fluchtwegeplan, Brandschutz und Entrauchung im Treppenhaukopf, Brandschottungen in den Holzbalkendecken gemäß MLAR, etc.) alleine zu erstellen und weil das BA keinen Bock hat diese Sicherheitsrelevanten Details alle selbst nachzuprüfen, wenn sie von einem Archi eingereicht werden. Deshalb schreibt das BA einen Brandschutz-SV für die Planung, Überwachung und Schlussabnahme aller brandschutzrelevanten Details vor.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. Planen und überwachen 20.11.2020

    Der Brandschutz-SV prüft auch die Ausführung von Brandschutz in Wänden, Trockenbau, Schottungen und Durchdringunden, Anschlüssen, Abständen in Wänden, Zulassungen von Türen, Brandüberschlägen bei Dächern, Materialen zwischen Brandwänden bei Doppelhäusern, Rauchabzug, Meldeanlagen, Sicherheitskabel, Brandlastberechnungen für Fluchtwege, Beschilderung, Sicherheitsbeleuchtung, Löschanlagen, Entrauchung und vieles mehr. Das alles kann kein Architekt und schon garnicht ein Bauleiter. Im realen Leben sollte schon ein Brandschutz-SV mitwirken, wenn ein Wohnhaus in eine WEG umgewandelt wird, denn Abgeschlossenheit gilt auch beim Brandschutz.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  6. Unterschiede 23.11.2020

    Foto von Martin Halbinger

    Erstmal müssen die Bauvorhaben und damit auch die Verfahren differenziert werden. Da gibt es auf der einen Seite die normalen Bauvorhaben, bei denen zwar (eigentlich schon länger ;-) ) der Brandschutz bei der Planung berücksichtigt werden muss, aber nicht von der Behörde geprüft wird. Da darf (nach der Bauordnung) auch der Architekt (wenn es wirklich einer ist) den Brandschutznachweis erstellen. Dies ist aber eine zusätzliche Leistung zur Eingabe- oder Werkplanung (=zus. Geld). Da es immer komplexer wird, machen es aber nur noch wenige Planer selbst, sondern holen dafür (ähnlich wie bei der Statik) Fachplaner ins Boot. Manche Planer (z. B. Bautechniker, Meister usw.) dürfen zwar bis zu bestimmten Grenzen planen ("kleine" Bauvorlageberechtigung), aber evtl. keine Nachweise erstellen. Diese dürfen sich nicht "Architekt" nennen.

    Bei Sonderbauten (Hochhaus, sehr große Gebäude, aber auch viele Gaststätten, Kindergärten usw.) sowie auch Gebäudeklasse 5 (je nach Bauordnung) wird der Nachweis geprüft. Entweder durch die Behörde, oder durch einen (von Nachweisersteller unabhängigen) Prüfsachverständigen. Da sind also Nachweisersteller und Prüfer erforderlich und zu bezahlen.

    @Hr. Kirchner: Bitte Fachplaner / Nachweisersteller und SV unterscheiden bzw. deutlich zwischen SV und PrüfSV unterscheiden.

    Name:

    • Martin G. Halbinger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.mh-bau.de

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