Bestandsschutz altes Haus an der Grundstücksgrenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bestandsschutz altes Haus an der Grundstücksgrenze

Guten Morgen,

Ich habe vor ein Grundstück in einem Dorf in Sachsen zu kaufen. Auf dem Grundstück steht ein ca. 250 Jahre altes Haus, das bis vor 2-3 Jahre bewohnt und gewartet wurde. Das Dach, die Fenster und die Heizanlage sind neu. Für den Fall, dass im Züge einer Sanierung versteckte Mängel zum Vorschein kommen, die einen Abriss erforderlich machen, möchte ich hier im Forum die folgende Frage stellen.

Das Haus ist an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück (30-50 cm) errichtet worden, ähnlich wie mehrere andere Häuser im Dorf und insbesondere auf dieser Straße. Der Straßenfront des Grundstücks ist kurz, knapp 10 Meter. Das Grundstück ist sehr tief, wird aber nach hinten noch schmaler als zur Straße hin. Es ist aus meiner Sicht nicht möglich ein vernünftiges Wohngebäude unter Einhaltung der Standard-Mindestabstände zu den Nachbarn zu konzipieren.

Meine Frage ist: werde ich nach einem Abriss des alten Hauses eine Baugenehmigung für ein ähnliches Gebäude an der selben Stelle  -  Grundstücksgrenze  -  ohne große Komplikationen bekommen? Soll ich eine besondere Argumentierung im Antrag verwenden?

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus

  1. Klärungen vor dem Kauf

    Das Haus hat zweifellos Bestandsschutz. Änderungen können unmöglich sein, wenn Bauanträge zu stellen sind. Es wäre zu klären ob das Objekt denkmalgeschützt ist und wie Fenster zum Nachbar eingebaut sind und wie weit Nachbarhäuser weg stehen. Weiterhin kommt es auf den Bebauungsplan an und damit ob Reihenhäuser möglich sind. Zu klären wäre auch die Größe des Baufensters. Ein neues Haus das einseitig auf der Grenze stehen kann, könnte immerhin 6-7 Meter breit sein und nach hinten das Baufenster ausnutzen. Optimal wäre es wenn das alte Haus auf lange Sicht bewohnbar wäre. Auf keinen Fall das alte Haus abreißen und dann erst einen Bauantrag stellen. Wenn ein Abriss notwendig wird, das Grundstück nur mit genehmigter Bauvoranfrage kaufen.
  2. Bestandsschutz altes Haus

    Grundsätzlich waren bisher bei einem Neubau an alter Stelle die heute gültigen Abstände einzuhalten. Das führt bei kleinen Grundstücken zu unbefriedigenden Lösungen, die niemand nützen. In der Hessischen Bauordnung vom letzten Jahr hat man deshalb den bisherigen § 6 der HBO geändert und einen Neubau an den alten Grenzen vorgesehen, wenn der ursprüngliche Bau rechtmäßig errichtet war. Davon muss man bei einem 200 Jahre alten Bau ausgehen.

    § 6 (12) aus dem Gedächtnis, ist die neue Regelung.

    Die HBO gilt aber nicht in Sachsen. Auskünfte dazu gibt ihnen das zuständige Bauamt oder besser das Sächsische Bauministerium.

    Letztlich wird man auch in Sachsen sehen, dass der Weg in Hessen sinnvoll oder eben nicht ist.

    Trotzdem habe ich noch ein erhebliches Problem zu bewältigen weil mir das Bauamt in intensiver Abneigung verbunden ist. "Das können Sie sowieso nicht! Dazu brauchen Sie einen erfahrenen Architekten". Was er gerne hätte und wie man sich einigen könnte, sagt er mir aber nicht.


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