Bauvoranfrage löschen wer ist zuständig
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauvoranfrage löschen wer ist zuständig

Bauvoranfrage löschen wer ist zuständig
  1. Verkauft?

    Verkauft?
  2. Danke für die Antwort.

    Danke für die Antwort.
  3. Was steht im Notarvertrag?

    Was steht im Notarvertrag?
  4. nein

    nein
  5. hat der Vermesser Mist gemessen?

    hat der Vermesser Mist gemessen?
  6. Der Vermesser

    Der Vermesser
  7. über den Tisch gezogen

    über den Tisch gezogen
  8. Danke für Ihre Hilfe

    Danke für Ihre Hilfe
  9. na also

    na also
  10. ich hoffe nur

    ich hoffe nur
  11. So wie ich es nachvollziehen kann, ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    So wie ich es nachvollziehen kann, ...
  12. Danke für die Antwort

    Danke für die Antwort
  13. Er wollte ja eine

    Er wollte ja eine
  14. es liegt nun am Notar

    es liegt nun am Notar
  15. Hallo

    Hallo
  16. Nein

    Nein
  17. Wo ist das Problem?

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo

    Wir haben unser Grundstück Verkauft an einem Bauherren waren auch bei Notar und ca. 450 m² . Jetzt will der Bauherr aber 530 m² haben und der Notar hat die Identität abgelehnt da es zu erheblich Abweicht vom Vertrag.

    Wer muss jetzt die Bauvoranfrage löschen? Wenn ein Grundstück mit 450 m² verkauft ist und der Käufer nun 530 m² haben will, so muss er 80 m² dazukaufen. Das wird ein neuer Kaufvertrag. Wenn die 450 m² bereits eingemessen sind, muss das Grundstück neu eingemessen werden und die Flurnummern zusammengelegt werden. Eventuelle Bauvoranfragen werden nicht gelöscht, sondern werden ungültig durch einen neuen Bauantrag oder eine neue Bauvoranfrage. Alle Kosten trägt der Käufer. Eingemessen hat er aber schon 530 m² obwohl er nur 450 m² kauft und wir geben Ihm keine mehr dazu da wir dann unser Grundstück zu sehr beschneiden müssten. Das ist ja das Problem. Was ist hier passiert? Sie haben doch Einmessen lassen und kennen die neuen Grenzmarken sowie die sich daraus ergebenden Flächen. Sie haben dem Notarvertrag doch zugestimmt. Wenn der Notarvertrag sich auf die amtlichen Messpunkte bezieht ohne die Fläche zu benennen dann haben Sie sich selbst reingelegt. Sie müssen prüfen, wer hier arglistig getäuscht hat und ob der Notarvertrag anfechtbar ist. Aber bei Eigenverschulden ist das nur schwer möglich und löst sich nur juristisch. Eingemessen wurde nichts vor dem Notar. Der Bauherr hat es was jeder kann im Internet bei Tmi Online gemacht. Da gab es noch keine neuen Grenzpunkte.

    Den Vermesser hat er erst nach dem Notar geschickt und hat mehr ausmessen lassen als im Vertrag steht. Darum auch der Brief vom Notar an uns das er das nicht mitmacht. Grundsätzlich gelten nur amtliche Messpunkte. Einer Grundstücksteilung muss das Bauamt zustimmen, vorher gibt es keinen Notarvertrag. Wer also hat dem Vermesser den Auftrag erteilt, 530 m² einzumessen und wer hat den Antrag auf Teilung des Grundstücks gestellt? Weiterhin haben Sie doch vor der Unterschrift den Vertrag gelesen, zumindest liest der Notar vor der Unterschrift den Vertrag vor. Wieso haben Sie einen Vertrag unterschrieben den Sie nicht wollen und wenn da die 450 m² drinstehen, wieso hat der Verkäufer den Vertrag unterschrieben wenn er 530 m² will? Danke für die schnellen Antworten.

    Beim Notar gab es nur eine Zeichnung die pie mal Daumen war und Unterschrieben wurde für ca. 450 m². Nach dem Notar hat der Bauherr den Vermesser losgeschickt und eine Bau Voranfrage gemacht. Es wurden laut meiner Sicht vom Vermesser 450  -  480 m² gemessen. Nach ca. 8 Wochen waren die noch mal da und haben mehr Ausgemessen. Warum weiß ich nicht da der Bauherr nie erreichbar war um das zu klären. Hätte der Notar ohne die Amtlichen Messpunkte gar nicht den Kaufvertrag machen dürfen?

    Uns wurde am Ende wo die alles durch hatten gesagt wir müssen jetzt einen neuen Vertrag für die 530 m² machen sonst müssen wir alles zahlen und uns wurde auch noch mal 10000  -  12000 € zugesichert + eine neue Gartenhütte die nie Absprache war das sie weg soll. Es bleibt nur die Anfechtung durch arglistige Täuschung. Vor allem ist das so verworren und es stellt sich die Frage nach der Rolle des Notars. Ist es der Notar ihres Vertrauens? Ich denke, sie Brauchen einen Rechtsanwalt. Nach der Unterschrift für 450 m² ging alles schief. Ein ordentlicher Notar hätte das unterbinden müssen. Der Grund dürfte in der Bebauung liegen, GFZAbk. und GRZAbk. richten sich nach der Grundstücksgröße. Das "Klotz" das der neue Eigentümer/Bauherr geplant hat passt nicht zu den 450 m², er braucht dazu die 530 m² auf biegen und brechen. Den Notar hat der Bauherr ausgesucht. Und der Notar hat uns gesagt wenn Sie keine 530 m² verkaufen wollen, sondern 450 m² dann ist es hiermit erledigt.

    Erst war der Vertrag mit dem Notar. Dann hat der Bauherr einen Vermesser bestellt und dann eine Teilung und Bau Voranfrage gemacht. Der Notar hat auch den Bauherren nie erreichen können erst zum Schluss wo er sich sicher war er braucht die 530 m² hat er sich da gemeldet.

    Und der Notar hat uns geschrieben das die Identitäten nicht mehr gegeben sind. Meine Frage darauf wie es weiter geht sagt er: Wenn Sie keine 530 m² verkaufen wollen ist es erledigt und Sie müssen auch nichts zahlen.

    Der Anwalt hat die Info schon und sagt das es so nicht geht. Uns unter Druck setzen das wir das jetzt machen müssen mit 530 m² auch wenn wir nicht wollen und dann was zahlen müssen ist Rechtlich nicht richtig. na also, so geht es nicht das der Bauherr nicht alles so lässt und seine Baugenehmigung bekommt und einfach anfängt. So wie ich es nachvollziehen kann, hast der Notar seine Aufgabe (unparteiisch ober die Richtigkeit zu wachen) ernst genommen. Wenn bisher 450 m² vereinbart waren, der andere aber 530 abteilen lässt, entspricht die Teilung nicht dem Kaufvertrag. Der Notar hat die weitere Bearbeitung gestoppt. Wenn der Bauherr jetzt nicht ganz schnell mit ihnen nachverhandelt, bleibt er auf den bisherigen Kosten sitzen und hat kein Grundstück.

    Frechheit siegt eben nicht immer ...

    Die Bauvoranfrage kann er gerne weiter laufen lassen, sie ist aber wertlos, wenn er des Grundstück nicht hat.

    Selbst wenn er eine Baugenehmigung bekommen würde und bauen würde, bleibt das Grundstück in ihrem Eigentum, da der Verkauf so wohl nicht ins Grundbuch eingetragen wird.

    Wenn der Kaufinterressent nicht reagiert oder zu bauen anfangen will, sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten. Der Bauherr sagt bei ca. 450 kann er sich auch nach oben nehmen wie er möchte zum gleichen Preis. Der Notar hat mir noch gesagt der Bauherr hat sich bis Heute nicht gemeldet. Einigung mit uns finden. Er nimmt die 530 zum gleichen Preis und wenn nicht müssen wir die Kosten tragen. Wenn der Notar alles richtig gemacht hat, wird er ohne amtliche Messpunkte keine Teilung des Grundstücks eintragen können. Damit ist der Kauf geplatzt. Zahlen muss der, der den Vertrag nicht eingehalten hat. Aber Vorsicht: der Kaufvertrag könnte sich auf die Grenzpunkte beziehen. Dann berechnet sich der Kaufpreis mit 450 m² ohne Gewähr dass diese bei den Messpunkten erreicht werden. Fragen Sie unbedingt den Vermesser nach einem Auftrag: sollte er die 450 m² Einmessen oder die 530 m²? Der Notar muss Sie vor einem Betrug bewahren. Sagen sie jetzt bloß nicht, Notar und Bauunternehmer kommen aus Süditalien. Nein der Notar hat nur a b c d e f Punkte geschrieben aber da liegt oder lag noch kein Amtlicher Grenzpunkt/e fest. Darum der Versuch das wir uns einigen auf 530. Wenn wir sagen aber der Vertrag mit 450 dann kommt nur ja ca. Also für ihn geht es nur nach oben. Soweit ich weiß ist der Notar Deutscher und der Bauherr Albaner. Wo ist das Problem?
    Er hat 450 m² gekauft und die werden dann halt auch eben heraus gemessen und vermessen und abgesteckt, fertig.
    Der Auftrag an den Vermesser sollte natürlich eindeutig und am besten schriftlich formuliert sein. Dann gibt es doch keine Probleme.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  18. 4 Wochen rum

    4 Wochen rum

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