Grundstück: Schnitt verändern?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grundstück: Schnitt verändern?

Man betrachte 2 hintereinander liegende Grundstücke. Nun ist der Wunsch da, diese 2 Grundstücke anders aufzuteilen. Flächenmäßig würde sich kaum was ändern, es geht nur um den Schnitt des Grundstücks.

Ist sowas möglich?

Was wenn die Grundstücke 2 unterschiedliche Besitzer haben, die sich aber einig sind?

  • Name:
  • MaBu
  1. Dann frag beim Amt nach

    welche Grundlagen für eine Änderung der Flurkarte erfüllt sein müssen.
  2. Vermesser

    Geht alles, kostet aber Geld. Vor allem der Vermesser dürfte wegen der neuen Grenzpunkte teuer werden. Plus Notar und Grundbuchamt.
  3. warum sagen Sie nicht, was das Ziel ist?

    Es kann doch nur eine Bebauung sein. Sonst macht es keinen Sinn. Folglich wäre doch zu klären, ob nach Bebauungsplan eine Bebauung in zweiter Reihe möglich ist. Über eine geänderte Aufteilung lässt sich das Bauamt nicht überlisten.
  4. Es soll nicht in 2. Reihe ...

    Es soll nicht in 2. Reihe gebaut werden. Es ist ein Ersatz für das erste Haus geplant nur dafür ist der Platz hinter dem alten Haus was danach abgerissen wird zu schmal.

    Ein Vermesser muss ja sowieso tätig werden wegen dem Neubau. Dann könnte man das ja gleich mitmachen lassen?

  5. also doch

    Es ist also doch das Problem eines Neubaus. Es fehlt bei der Grundstücksveränderung am Baufenster. Es passt vermutlich nicht ins Ortsbild, ein bestehendes Haus abzureißen und an anderer Stelle einen Neubau zu errichten. Wohl oder Übel muss das Haus an die Stelle des Altbaus und Sie brauchen eine alternative Bleibe zur Überbrückung. Diese Zeit so kurz wie möglich zu halten bedarf einer guten Planung.
  6. Vielen Dank, werde mich mal bei ...

    Vielen Dank, werde mich mal bei der Stadt erkundigen und einen Vermesser um Rat fragen.

    Zitat: Es fehlt bei der Grundstücksveränderung am Baufenster.

    Was meinen sie damit?

  7. B-Plan

    Im Ortsbereich gibt es üblich einen Bebauungsplan, der eine Bebauung erlaubt, ohne mit Bauantrag zu bauen. Dazu gehört die Verpflichtung, diesen Bebauungsplan einzuhalten. Gängig ist auch, Baufenster festzulegen innerhalb dem das Haus stehen kann. Logisch ist daher, dass bei einer Grenzveränderung dieses Baufenster sich nicht verändert. Das bedeutet, sie müssen einen Bauantrag stellen, vorher ist eine Bauvoranfrage sinnvoll. Grenzveränderungen sind ein Verwaltungsakt und sind zu beantragen. Leicht ist sicherlich eine Vereinigungsbaulast oder eine Anbaubaulast. Grenzveränderungen haben immer etwas mit einer Bebauung zu tun. Das Bauamt führt dazu ein Register als Grundlage jeder Bebauung.

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