Haus auf Landwirtschaftlichen Grund?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Haus auf Landwirtschaftlichen Grund?

... Guten Tag, Folgende Situation: NRW Kreis Warendorf Haus Baujahr ca. 1880 Zustand ok Grundstück liegt außerhalb des Bebauungsplans. (Landwirtschaftliche Fläche, vereinzelt Häuser und Felder in der Nachbarschaft.

Meine Lebensgefährtin soll das Grundstück vorzeitig erben.

Wir überlegen nun welche Möglichkeiten wir haben.

Möglichkeit 1: Umbau/Renovierung des Hauses ohne die Außenansicht großartig zu verändern.

Möglichkeit 2: Auf dem Grundstück 1400 m² nach unseren Wünschen neu bauen.

Uns stellen sich folgende fragen: Bekommt wir einen Bauantrag genehmigt?

Was gibt es für Bedingungen im Randgebiet eines Dorfes?

Wird ein Neubau nicht genehmigt, dann vielleicht ein Anbau?

Laut Bebauungsplan der Internet-Seite der Stadt Wadersloh ist das Grundstück zum Teil rosa eingefärbt. (Vielleicht schon als Bauland eingetragen)?

Das letzte Wort hat ja wahrscheinlich das zuständige Bauamt. Bevor wir dort schlafende Hunde wecken, würden mich eure Erfahrungen interessieren.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Haus auf Landwirtschaftlichen Grund?" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • MaBu
  1. sind Sie Bauer?

    Ein Bauer darf dort Wohnen und auch bauen oder umbauen. Also werden Sie Bauer wenn Sie es noch nicht sind. Und fragen Sie das Amt. Sie wecken keine schlafenden Hunde, sondern machen Ihre Investition rechtssicher.
  2. Man mag es kaum glauben ...

    Man mag es kaum glauben auch "normale" Menschen dürfen im Außenbereich (35 BauGB) leben und wohnen und umbauen. Da gibt es auch Häuser, die nicht (mehr) zu einem Hof gehören und Bestandsschutz genießen.

    erste Frage wäre, handelt es sich bei dem Gebäude noch um den Teil einer Hofanlage nach Höfeordnung? Dann wird es schon schwieriger.

    Abbruch Neubau für "normale" Menschen fällt in der Regel flach, dann ist der Bestandsschutz weg. Ja und auch der Trick mit der Sanierung, wo urplötzlich das Haus zusammenbricht, ist den Bauämtern mittlerweile bekannt. Anbau bis 30 % wird i.d.R. problemlos genehmigt.

    Für mehr müsste man mehr Details wissen

  3. Es ist seit 1990 ein reines Wohnhaus.

    Zu der Zeit wurde auch schon mal eine Bauvoranfrage gestellt und mit der Bedingung des Abrisses genehmigt.
  4. Na ja. 1990 ...

    Na ja. 1990 waren noch andere Zeiten ...

    Heutzutage ist man da weitaus empfindlicher. Trotzdem kann (aber wirklich nur kann!) die alte Bauvoranfrage ein Indiz für einen möglicherweise Neubau sein. Neue Bauvoranfrage stellen, dann hat man Rechtssicherheit.

  5. Haus auf Landwirtschaftlichen Grund

    Mir wurde 1990 ebenfalls ein Abriss für ein Objekt in Aussicht gestellt.

    Heute gibt es dafür keine Chance mehr. Es gäbe Leute (mit viel Geld), die so ein altes Anwesen renovieren können. Sie können es zumindest versprechen.

    Deshalb auch das Problem: Besteht für das Objekt ein Denkmalschutz?

  6. vielen Dank

    Werde mir wohl einen Architekten suchen der das mit der Bauvoranfrage in Angriff nimmt.

    Gibt es noch Tipps um mein Anliegen rüber zu bringen?

    Mir fallen da ein: Bauliche Mängel Geringer Abstand zur Straße Platz zur Pflege der Großeltern 2 Generation Haus


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