Baugenehmigung durch Teilung ungültig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung durch Teilung ungültig?

Hallo,

Wir haben dieses Jahr einen Grundstücksteil des bisherigen Grundstückseigentümers (A) gekauft, das abgeteilte Grundstück wurde von uns (B) und einer weiteren Familie (C) gekauft, eine weitere Teilung der Grundstücke für B und C sollte dann im Nachgang erfolgen.

Nun haben beide Parteien (B + C) ihre Baugenehmigung erhalten, die vorgesehene Teilung war darin berücksichtigt und alle Grundstückgsgrenzen etc. werden eingehalten. Der Bau hat bereits begonnen, nun haben wir aber die Information erhalten, dass die Teilung nun vollzogen wurde und wir haben eine eigene Flurnummer erhalten.

Ist damit nun die Baugenehmigung hinfällig, da dort explizit steht, dass die Baugenehmigung nur für das ungeteilte Grundstück gilt? Wenn ja, was können wir tun, Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?

Oder ist die Grundstücksteilung erst dann amtlich, wenn dies auch im Grundbuch steht?

Vielen Dank für alle Tipps und Unterstützung! Franka H.

  • Name:
  • Franka
  1. Baugenehmigung hinfällig

    Da sich durch die Teilung neue Abstände zum neu geschaffenen Nachbargrundstück ergeben, die eingehaltne werden müssen, ist in der Tat die bisherige Baugenehmigung vermutlich ungültig geworden.

    Außerdem muss für eine Baugenehmigung die Zufahrt zu jedem Grundstück und ähnliches geprüft werden. Auch dies muss unter den neuen Bedingungen geprüft werden.

    Vermutlich müssen unter den Käufern B und C schriftliche Zustimmungen zum BVH des neu entstandenen Nachbarn abgegeben werden.

    Was kann man tun? Vermutlich neuen Bauantrag stellen.

  2. Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ja, ...

    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ja, Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Ja, in der Baugenehmigung war die geplante Teilung bereits enthalten, aber da noch nicht vollzogen, war dies nur in der Theorie so. Die Abstandsgrenzen und Zufahrten wurden ja bereits unter diesen Voraussetzungen geplant, und der Bau hat ja nun bereits begonnen.

    Es entstehen also keine baurechtswidrigen Umstände durch die Teilung, das einzige Problem ist, dass in der Baugenehmigung eine andere Flurnummer drin steht. Gibt es dafür ein verkürztes Baugenehmigungsverfahren?

  3. auch bebaute Grundstücke teilbar

    Auch bebaute Grundstücke können real geteilt werden. Wenn die Bauausführung einer realen Teilung entspricht können sie gemäß Genehmigung bauen. Wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, werden neue Flurnummern erteilt. Das gibt dann eine Tektur der Baugenehmigung. Offensichtlich haben sie im Bauantrag bereits die Teilung dargestellt, sodass die neue Flurnummer nur eine Formalität ist. Die Teilung erfolgt mit bebauten Grundstücken. Getrennte Zufahrten und getrennte Ver- und Entsorgung (Versorgung, Entsorgung) müssen vorhanden sein. Weitere Stichworte: Doppelhaus möglich? , Hinterliegerhaus möglich? , Vorgaben in Bebauungsplan? Der Fragesteller hat keine Angaben über die Art der Bebauung gemacht, ein Lageplan wäre sinnvoll mit Angabe der neuen Grundstücksgrenze.

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