Stahltreppe im Außenbereich von ca. 2,00-3,00 m Höhe Baugenehmigung erforderlich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Stahltreppe im Außenbereich von ca. 2,00-3,00 m Höhe Baugenehmigung erforderlich
ich hatte vor einigen Wochen schon einmal eine Frage über eine Außentreppe mit Blockstufen gestellt.
Ist für eine Stahltreppe von ca. 2,00-3,00 m Höhe im Außenbereich auf einer Grundstücksgrenze auch keine Baugenehmigung erforderlich?
Ich möchte auf einem Grundstück mit dieser Stahltreppe einen Höhenunterschied überwinden. Von dem tieferliegenden Teil des Grundstücks auf den höherliegenden Teil des Grundstücks
Kann man die Stahltreppe ohne Genehmigung Montieren?
Gruß
Manfred
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Fragen Sie doch ihr Bauamt
wenn Sie aus dem Stadium der Vorplanung raus sind und wissen was sie wollen ... -
Ein Foto könnte helfen.
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen wie das aussieht. -
Ausführungsideen finden Sie unter
"Freitreppen am Hang" in jeder Suchmaschine. Wenn es sich um einen notwendigen Zugang zum Haus handelt, dann sollte Mindestbreite und Steigung nach DINAbk. 18065 eingehalten werden für die nötige Verkehrssicherheit (Feuerwehr, Notarzt, etc.) auch wenn die Treppe deutlich außerhalb des Hauses gelegen ist und somit vielleicht nicht mehr unbedingt zum ersten Rettungsweg gehört.Wie bereits mehrfach dargelegt: Fragen Sie in Ihrem Bauamt nach. Machen Sie ein Foto vom Ort wo die Treppe rein soll und machen Sie dann eine Skizze der Treppe auf Transparentpapier, welches Sie über das Foto legen. Zur Not hilft Ihnen dabei ein Architekt oder Bauzeichner. Dann fragen Sie beim Bauamt, welche Dinge Sie beachten müssen:
- maximal zulässige Höhe über Gelände?
- Handlauf erforderlich?
- Steigungsverhältnis
- Mindestbreite
- Abstand von Grundstücksgrenze
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