Baugenehmigung für eine Gartentreppe aus Blockstufen erforderlich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung für eine Gartentreppe aus Blockstufen erforderlich?

Baugenehmigung für eine Gartentreppe aus Blockstufen erforderlich?
  1. Zu wenig Informationen

    Zu wenig Informationen
  2. Mit Gartentreppe 3 m Hang überwinden

    Mit Gartentreppe 3 m Hang überwinden
  3. Dann handelt es sich doch

    Dann handelt es sich doch
  4. Braucht man in der Regel nicht!

    Foto von Markus Reinartz

    Guten Tag,

    benötige ich in Rheinland-Pfalz für eine Gartentreppe aus ca. 15 Blockstufen (1,00 m Breit) auf einer seitlichen-Grundstücksgrenze eine Baugenehmigung?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen Manfred Was soll das für eine Treppe werden?

    • Gartentreppe auf der Geländeoberfläche in Hanglage?
    • Gartentreppe zum Hochparterre, welches 1 m über Geländeniveau liegt?
    • Gartentreppe runter zur Kellertür?

    Wenn Sie die Blockstufen nur zum Anlegen eines Weges im natürlichen Grundstücksgefälle in Geländeniveau verlegen, dann brauchen Sie vermutlich nicht mal die Zustimmung des Nachbarn. Im Zweifel machen Sie mal Fotos von der Situation jetzt und tragen Sie Ihr Projekt im zuständigen Bauamt vor und fragen Sie was sie alles bauordnungsrechtlich beachten müssen. Hallo,

    ich möchte mit der Treppe einen Hang von ca. 3 m Höhe auf meinem Grundstück überwinden. Die Blockstufen sollen in Beton auf das vorhandene Geländeniveau gesetzt werden.

    Gruß

    Manfred quasi nur um einen Weg in Stufenform. Kann mir nicht vorstellen, dass Sie für Pflasterflächen eines Weges entlang einer Grundstücksgrenze eine Genehmigung brauchen. Warum also für treppenförmig angeordnetes Großpflaster aus Blockstufen? Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn z.B. eine Grundstückserhöhung damit erreicht werden würde, die mitunter Abstandsflächen auslösen könnten etc., dann benötigen Sie eine Genehmigung.


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