Anbau § 34: Mitarbeiter Abstimmt Meine Pläne aber Teamleiter Abgelehnt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Anbau § 34: Mitarbeiter Abstimmt Meine Pläne aber Teamleiter Abgelehnt

Hallo,

Objekt Beschreibung: Ich habe eine Grundstück gekauft wo gibt es eine Bestende Haus: 8,9 m Breit und 8,5 m Tief. KG+EGAbk.+DGAbk. mit Satteldach. Grundstück Breit ist ca. 16,15 m und Tief ist 44,5 m und Gesamt Grundstück Fläche ist 717 m². Frankfurt GeoInfo Website zeigt dass "Ergänzende Nutzungsart ist Ein- und Zweifamilienhäuser (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser). " Bauort: Frankfurt a.M.

Bebauungsplan: Es gibt keine Bebauungsplan. Das heißt § 34 ist Gultig für meine Bau.

Wünsche Pläne: Ich möchte Hinter der Bestehenendehaus Anbauen. Meine Wünsche Anbau ist 8,9 Breit und 8,9 m Tief, 2 Geschoss mit Flach Dach und Keller und Zwei Zufahrt. Das heißt das ist eine Zweifamilien Doppelhaus.

Problem: Bauaufsichtsamt hat Per E-Mail meine Wünsche Anbauplan Voranfrage abgelehnt. Bauaufsichtsamt hat gesagt dass ich kann Anbau Tief nur 4,5 m (unsere Wunsch 8,9 m) mit Satteldach (unsere Wunsch Flachdach) und Keine Zwei Zufahrt.

Bauaufsichtsamt Mitarbeitern Unterschidliche Meinung: Bauaufsichtsamt Mitarbeiter hatte meine Anbau Tief über 8,9 m (Gesamt Tief inklusiv Vorderhaus 17,4 m) und Flachdach während Beratungsgespräch abgestimmt. Aber wann der Mitarbeiter ging zu Teamleiter für Zweizufahrt frage, dann die Teamleter hat unsere Flachdach und Anbau Tief über 8,9 m abgelehnt. Das heißt Bauaufsichtsamt Mitarbeitern haben unterschiedliche Meinungen. Ich bin nicht sicher ob Teamleitert genügend rechtliche Know-how in Paragraph 34 hat. weil Er ist nur weniger als 1 Jahre in Bauaufsichtsamt beschäftigt. und das ist Sie wer blockiert meine Wünschepläne Anbau.

Nachbar mit § 34: Ich habe Pläne und Lageplan von Nachbar mit meine Architekt analysiert: i. HausNr. 1 hat eine Gesamt bebaute mit Anbau Tief ca. 16 m und eine Breite über 11 m bis 14 m. Anbau Baugrundstück ist ca. 137 m². EG Wohnflache ist 115 m². Dieses Haus hat zwei Vollgeschosse mit Tonnendach und zwei Garage Zufahrt ii. HausNr. 13 hat gesamt Gebaute Tief 13,5 m und Breit 9,99 m, 1 Geschoss mit Dachgeschoss Satteldach.

Meine Frage:

1. Darf ich so Anbauen: Tief 8,9 m oder mehr, Breit 8.8 m oder mehr, EG+OGAbk.+KG mit Flachdach, 2 Garage Zufahrt?

2. Ich möchte nicht wie jetzt geplant als Bauantrag abgeben weil dann sehr wahrscheinlich Bauamt abgelehnt. Wie kann ich dann weiter gehen?

3. Macht es Sinn jetzt eine Fachanwalt zu gehen?

4. Welche Prozess kann man über Rechtsanwalt in diese Fall machen? (z.B. Brief von Anwalt zum Bauamt, Besprechung mit Gemeinde und Gericht etc.)

Vielen Dank.

MfG

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • MK
  1. Bauvoranfrage

    Ihr Architekt kann nur eine Bauvoranfrage einreichen, gegen den Bescheid kann man klagen. Das geht so lange, bis Ihre Bauvoranfrage genehmigungsfähig ist. Vor allem sollten Sie einen Fachmann mit eindeutigem Baudeutsch beauftragen und sich die Begriffe erklären lassen. So ist ein Zweifamilienhaus kein Doppelhaus . Der Architekt erklärt Ihnen auch die Bedeutung der Nachbarbebauung und den Erschließungswegen. Weder durch Briefe von einem Rechtsanwalt noch durch das Infrage stellen von Kompetenzen von Bauamtsmitarbeitern werden Sie zu einer Baugenehmigung kommen.
  2. Hallo Herr Kirschner, Vielen Dank für Ihre ...

    Hallo Herr Kirschner, Vielen Dank für Ihre Hallo Herr Kirschner,

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    So weit hat meine Architekt mit Bauaufsichtsamt verhandelt.

    Mit freundliche Gruße MK


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