Garagenlänge in Bebauungsplan begrenzt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Garagenlänge in Bebauungsplan begrenzt

Hallo Experten,

wir dürfen laut gültigen Bebauungsplan eine Garage im dafür vorgesehenen Baufenster errichten. Dieses Baufenster ist leider nur 6,5 m lang und liegt an einer Nachbarseite.

Meine Frage ist, ob wir an die Garage (6,5 m) einen Geräteschuppen anbauen dürfen? Insgesamt würden wir die 9 m nicht überschreiten (Grenzbebauung).

Wand und Dach würden von außen aussehen wie ein Gebäude. Im Inneren würde wir die Garage und den Geräteschuppen durch Wände voneinander abtrennen.

Lässt sich das so genehmigen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

  • Name:
  • Timo Franke
  1. widersprüchlich

    Garagenlänge ist nicht gleich Grenzbebauung, aber bei Ihnen im Bebauungsplan vermutlich so gemeint. Nicht genannt ist von Ihnen eine mögliche Nachbarbebauung an der Stelle, dann wäre ein Schuppen möglich. Sie sollten dem Kreisbauamt eine genehmigungsfreie Herstellung eines Schuppens mitteilen, das kostet nix. Je nach Antwort von Kreis können Sie weiter Verfahren. Entweder Sie erhalten die Mitteilung "Verfahrensfrei" oder keine Mitteilung, dann können Sie nach 4 Wochen anfangen. Diese Mitteilung nicht an die Gemeinde stellen, die den Bebauungsplan "verbrochen" hat.

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