Pflanzsteine anders aufsetzten als in den Entwurfszeichnung der Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Pflanzsteine anders aufsetzten als in den Entwurfszeichnung der Baugenehmigung

Hallo,

ich habe eine Baugenehmigung für eine 3,00 m hohe Mauer. Diese soll aus Pflanzsteinen aufgesetzt werden.

Der Architekt/ Bauingenieur hat mir einen Plan/Entwurfszeichnung erstellt wie man die Pflanzsteine aufsetzen könnte.

Ich habe die Pläne jetzt so bei der Kreisverwaltung eingereicht und eine Baugenehmigung bekommen. Jetzt möchte ich aber die Pflanzsteine anders aufsetzen und nicht so wie es in der Entwurfszeichnung aufgeführt ist nach hinten versetzen.

Der Architekt meinte der Kreisverwaltung sei es egal wie ich die Steine aufsetze er sagte mir ich könnte die Pflanzsteine auch anders aufsetzen. (Es gibt ja von den Steinherstellern mehrere Aufbaubeispiele)

Ist dies so richtig? Kann ich die Pflanzsteine anstatt nach hinten versetzen jetzt einfach senkrecht 3,00 m aufsetzten?

  1. nein

    Bei jeder Mauer müssen die Steine versetzt (verzahnt) werden, also keine senkrechten Fugen. So auch bei Pflanzsteinen, sonst wird die Mauer instabil und fällt um. 3 Meter Höhe bei Pflanzsteinen ist schon eine arge Herausforderung.
  2. Lebensmüde?

    Sie wollen anstatt mit Pflanzsteinen eine 3 m hohe abgetreppte Böschung zu erzeugen eine 3 Meter hohe senkrechte Wand bauen? Die kippt ihnen schlicht um!
  3. Na ja, ...

    Na ja, mit genügend Stahl und Beton geht alles ;-) Es geht wohl um "Grundstücksgewinn". Allgemein denke ich aber, das solche Arbeiten in die Hände von Profis gehören, bzw. unter Anleitung von Profis durchgeführt werden sollten.

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