Ausgleichsfläche  -  Änderung des Bebauungsplans
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ausgleichsfläche  -  Änderung des Bebauungsplans

Hallo,

eine Baufirma hat an unserem Ort vor ca. 15 Jahren ein Gebiet komplett selber erschlossen, d.h. die Grundstücke ausgewiesen, Straße und Wendeplatte gebaut, Leitungen und Anschlüsse vorbereitet und eine Ausgleichsfläche ausgewiesen, die weiterhin der Baufirma und nicht der Gemeinde gehört. Das Gebiet ist zentral im Ort. Der Preis war damals ca. 15,- €/m² höher als wo anders am Ort bedingt auch durch die zentrale Lage am Ort, dachten wir zumindest. Es gab und gibt sogar immer noch eine Werbebautafel des Bauunternehmens, dass die einzelnen Grundstücke und die Ausgleichsfläche zeigt. Jetzt möchte die Baufirma bei der Gemeinde einen Antrag auf Änderung des Bebauungsantrags stellen. Die Baufirma sieht hier die Dollar-Zeichen. Freies Grundstück in zentraler Lage. Die Aussagen schwanken von 8 Familienhaus zu 4 Doppelhaushälften. Als Anwohner will man natürlich die letzte Grünfläche in unmittelbarer Nähe nicht so einfach verlieren. Kann die Baufirma bzw. die Gemeinde diese Änderung einfach durchführen bzw. genehmigen nach so langer Zeit? In der zentralen Lage den grünen "Flecken" verbauen und einfach irgendwo außerhalb eine Wiese als Ersatz zur Ausgleichsfläche ernennen? Uns stören vor allem zwei Punkte:

1. wir haben damals einen sehr hohen Quadratmeterpreis bezahlt für unsere Grundstücke. Wir und unsere Nachbarn haben unserer Meinung die Ausgleichsfläche mitfinanziert. Und jetzt verkauft er diese Fläche sozusagen doppelt. Hat man da eine Möglichkeit sich irgendetwas von der Baufirma zurückzuholen? Die Ausgleichsfläche steht nicht im Kaufvertrag.

2. Neben unserer Siedlung steht schon ein Mehrfamilienhaus. Gebaut von der gleichen Baufirma. Die musste damals pro Wohnung einen Parkplatz ausweisen. Aktuell ist die Ausgleichfläche immer mit 5-8 Autos des Mehrfamilienhauses "wild" zugeparkt. Und wenn da jetzt ein weiterer Großbau hinkommt, dann werden die bisherigen "Wildparker" uns direkt zuparken und auch bei dem Neubau werden die Parkplätze wieder nicht reichen. Kann man da irgendetwas machen? Die Änderung des Bebauungsplanes stimmt ja der Gemeinderat ab. Aber hier sind viele mit der Baufirma bekannt bzw. gehen schon alleine beim Nennen des Namens der Baufirma in Deckung. Gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit so einen Bau zu stoppen? Zur Info. Wir wohnen in Niederbayern.

  • Name:
  • Markus
  1. Nichts für ungut ...

    Foto von Josef Schrage

    aber glauben Sie wirklich die von Ihnen geschilderte Problematik mit Hilfe eines Forumsbeitrages lösen zu können?

    So mal eben für "lau"

    Wirklich?

    Oder wollten Sie mal so nur eben mal was dazu lesen?

    Gruß

  2. Anwalt

    Da kann man nur raten sich mit den betroffenen Nachbarn zusammen zu tun und sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.
  3. Fachanwalt

    Es geht wirklich nur mit einem Fachanwalt. Die grundsätzliche Frage ist doch: wo sind Sie geschädigt? Haben Sie Angst, dass Ihre Parkplätze auf der Straße weg sind weil sie seit Jahren Ihre Garagen als Lagerraum und Partyraum zweckentfremden? Oder ist Ihr Haus weniger Wert? Einziges Argument könnte sein, dass die Ausgleichsfläche Grundlage für die Baugenehmigung war. Die Baubehörde kann aber nun eine Befreiung aussprechen. Die betroffenen Grundstückseigentümer hätten sich Rechte an der Ausgleichsfläche im Grundbuch sichern müssen.

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