Gartenhaus im Pflanzgebotsstreifen aufgestellt  -  Abriss? (BaWü)
BAU-Forum: Rund um den Garten

Gartenhaus im Pflanzgebotsstreifen aufgestellt  -  Abriss? (BaWü)

Wir haben auf unserem Grundstück ein Gartenhaus von 6 m² Grundfläche aufgestellt. Da wir leider nicht wussten, dass wir hierfür eine Genehmigung benötigen, haben wir den Antrag nachträglich eingereicht.
Das Antwortschreiben der Gemeinde (PLZ 69190) besagt, dass das Gerätehaus versetzt werden muss, da es nicht im laut Masterplan vorgesehenen Bereich steht.
Unser Grundstück ist am Ende mit einem Leitungsrecht belastet (laut Plan 1,5 m, dieses ist nicht verletzt) und einem zusätzlichen Pflanzgebot von Bäumen + Sträuchern (die "letzten 4 m" des Grundstücks = 44 m²).
Von diesen 44 m² sind durch das Gartenhaus 4,5 m² verletzt, da wir es mit 1,75 m statt 4 m Abstand zur Grenze aufgebaut haben. Der Garten ist weder von der Nordseite, noch von der Südseite Aufgrund einer geschlossenen gegenüberliegenden Bebauung einzusehen. Zu den nächsten öffentlichen Wegen im Westen + Osten liegen 30 bzw. 40 m Entfernung über 2 bzw. 3 Nachbargärten hinweg.
Wir haben in einem Antwortschreiben an die Gemeinde vorgeschlagen, neben das Gartenhaus einen Baum zu pflanzen, dessen Krone das Haus überdeckt (um das Pflanzgebot "bei Aufsicht" zu erfüllen). Weiterhin haben wir zusätzliche 50 m² Ausgleichspflanzung angeboten.
In wie weit kann die Gemeinde dennoch darauf bestehen, dass wir das Gartenhaus wieder abreißen und das darunterliegende Fundament entfernen?
Die Nachbargärten haben das Pflanzgebot nicht erfüllt  -  in der Regel besteht lediglich eine grüne Hecke am Grundstücksende von max. 1 m Breite. Ein Nachbar hat im Pflanzgebotstreifen einen Teich angelegt.
Lohnt sich in unserem Fall u.U. ein Gang zum Rechtsanwalt?
Danke und Grüße,
Yvi
  • Name:
  • Yvi
  1. Gleichbehandlung im und-Recht gibt es nicht

    d.h. auch wenn die Nachbarn gegen die Auflagen verstoßen, haben Sie noch lange keinen Anspruch dies auch zu dürfen. Die Gemeinde kann sicher auf der Beseitigung bestehen, aber eventuell bekommen Sie das ja im persönlichen Gespräch noch geklärt, insbesondere, wenn schon Ausgleichsflächen von Ihnen vorgeschlagen werden. Ob sich der Gang zum Anwalt lohnt kann ich nicht sagen.

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