Frage zu Baugrenzen bzw. bauliche Erweiterung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Frage zu Baugrenzen bzw. bauliche Erweiterung

Liebe Experten,

ich habe eine Frage zu unserer (aus zweiter Hand) erworbenen Doppelhaushälfte in Hamburg. Wegen eines kommenden dritten Kindes tragen wir uns mit Ausbau-Gedanken, u.a. war die Idee, einen Wintergarten in unseren Vorgarten zu setzen und das Wohnzimmer zu teilen, um einen Raum zu gewinnen. Nun würde ich gerne wissen, ob dies rechtlich theoretisch auf unserem kleinen (schlauchförmigen) Grundstück machbar ist und wie groß dieser sein darf? Mir ist bewusst, dass mein Doppelhaushälfte-Nachbar natürlich auch gefragt werden muss.

Das Grundstück ist insgesamt 575 m² groß und ideell geteilt, siehe Datei Baugrenze. Dort ist auch die mögliche Lage des Wintergartens eingezeichnet. Die schmale Seite geht zur Straße, die lange Seite wird von einem nur für Fußgänger betretbaren Stichweg zwischen unserem und dem Nachbargrundstück begrenzt. Das Haus liegt in einem reinen Wohngebiet.

Ist die mögliche Fläche für eine zusätzliche Bebauung zu gering? Unsere Wohnfläche beträgt 110,07 m².

Bei Durchsicht der Dokumente ist mir aufgefallen, dass das Doppelhaus gar nicht in der eingezeichneten Baugrenze liegt, wie ist dies zu erklären?

Anbei ein paar Dokumente, darunter der alte (bevor das Grundstück geteilt wurde) Bebauungsplan plus der neue Lageplan.

Danke schon mal und viele Grüße!

Anhang:

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  • Name:
  • Torsten
  1. andere Vorgehensweise

    Zunächst sollten Sie sich die Unterlagen der ideellen Teilung beschaffen, das ist eine Teilung nach WEGAbk.. Nun kommt es darauf an, ob je ein Vorgehen nach WEG angewendet wurde. In einer 2-er WEG gibt es nur einstimmige Beschlüsse. Es muss auch eine Teilungserklärung geben, nach der Sie gekauft haben. Wenn das alles nicht der Fall ist, brauchen Sie zum Status erst mal einen fachlichen Rat. Erst danach können Sie an ein Bauvorhaben denken. Sie müssen damit rechnen, dass eine Teilung nur vorgetäuscht ist und es damit keine Doppelhaushälfte gibt. Dann müssen Sie sowieso mit dem Nachbarn erst mal Grundsatzfragen klären. Aufschluss gibt auch die Grundbucheintragung und der Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer. Was den Wintergarten betrifft, so ist das eine Wohnraumerweiterung die den Baubestimmung wie Bebauungsplan und Grenzabständen unterliegt und auch Beschlüssen in einer WEG.
  2. Hallo, danke für die rasche Auskunft. Teilungserklärung ...

    Hallo, danke für die rasche Auskunft. Teilungserklärung Hallo, danke für die rasche Auskunft. Teilungserklärung etc. ist alles korrekt da und auch Bestandteil vom Kaufvertrag und Grundbuch. Mir ging es eher darum, ob rein flächentechnisch sowas erlaubt ist, also ob noch Platz auf dem Grundstück da ist.
  3. Vorgehensweise

    Die richtige Vorgehensweise wäre nun ein einstimmiger WEGAbk.-Beschluss über den Wintergarten mit Kostenregelung und einer Skizze, welche allgemeine Flächen Sie bebauen wollen. Ob und wie gebaut werden kann ist abhängig vom Bebauungsplan und den Berechnungen aus dem Bestand. Hinzu kommen Baulasten und Abstandsregeln. Sie benötigen sowieso einen Architekten der mit diesen Details einen Entwurf fertigt. Nur mit Ortskenntnis und Detailwissen lässt sich hier beraten. Hilfreich ist auch ein Auszug aus der Flurkarte (Katasterplan) Vorab können Sie auch die kostenlose Bauberatung auf dem Kreisbauamt nutzen.

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