Belastung durch Garagenanlage
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Belastung durch Garagenanlage
Wie viele Garagen (Fertiggaragen) und nur Garagen bzw. Garagenfläche muss ich auf einem Nachbargrundstück dulden.
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So viel wie genehmigt wurden
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Nachbarschützende Vorschriften
Für Sie kommt es nur darauf an, ob nachbarschützende Vorschriften eingehalten werden. Das sind bestimmte Längen an Ihrer Grenze (meist 15 m) und bestimmte Wandflächen und Höhen. Da Garagen genehmigungsfrei an der Grenze gebaut werden dürfen, sollten Sie schon darauf achten, dass diese nicht zu groß oder in der Anzahl zu viel werden. Garagen mit befestigten Flächen gehen in die Grundflächenzahl ein. Der Nachbar muss also eine Menge Vorschriften beachten. -
Kenne das Problem
Auch in Brandenburg gibt es viele Dörfer ohne Bebauungspläne. Die Straßendörfer haben entlang der Straße 1- oder 2-reihige Bebauung (i.d.R. Wohnhäuser) und die alten Höfe zeigen historisch bedingt ab und an auch noch gewerbliche Nutzung (Kleinbauer, Handwerksunternehmen, Bäcker etc.). Wenn dann mitten zwischen ein paar noch relativ jungen Einfamilienhäusern plötzlich ein Gartengrundstück aufgekauft wird und ein ortsansässiger Bauunternehmer auf dem Grundstück sein Materiallager errichten will und dazu noch diverse Garagen für seinen Baumaschinenfuhrpark (nebst eigenem Werkstattbetrieb), dann schlägt die Begeisterung darüber in der Nachbarschaft recht hohe Wellen, denn schließlich hatte man sein in zweiter Reihe gebautes Wohnhäuschen ja nicht in einem "Gewerbebegebiet" gebaut, nur um zukünftig Baugeräte und Maschinen und den zugehörigen Betriebslärm vor der Nase zu haben.Klar dass man da nach Möglichkeiten sucht, den nachbarlichen Tatendrang vorbeugend einzuschränken, insbesondere wenn man als Nachbar nicht berufstätig ist und auch Wochentags tagsüber seine Ruhe haben will.
Wer hat die passenden legalen Ideen dafür?