Der Kollege ist leider über das Ziel hinausgeschossen. Der Antrag wurde abgelehnt. Weder der Architekt noch ich haben es geschafft haben einen Gesprächstermin bei der LBK in dieser Sache bekommen. (Mail: keine Antwort; Anrufbeantworter: keine Antwort) Ich befürchte, das liegt daran, dass der Vorantrag von der LBK als völlig "daneben" eingestuft wurde, sodass es aus LBK Sicht da nichts weiter mehr dazu zu sagen gibt.
Mittlerweile habe ich mich tiefer in die Materie § 34 eingelesen, es wurden alle Abstandsflächen eingehalten, aber die Grundfläche ist höher angefragt ist so in dieser Form in der unmittelbaren Nachbarschaft zu sehen. Von daher kann ich die Ablehnung nachvollziehen. (Häuser in der Umgebung von ca. 1960, mit wenig Grundfläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße) Die Stragegie "Lieber mal zu viel anfragen und dann in der Verhandlung sehen was geht" ist leider komplett in die Hose geganen. Leider auf meine Kosten. (Der Architekt hat mit epfohlen zu "Klagen" und mir einen Top-Juristen mit einem Stundensatz von mehreren Hundert € vorgestellt. Das habe ich abgelehnt.)
Jetzt bin ich auf der Suche nach jemand, der sich besser mit § 34 auskennt und der von der LBK als Verhandlungspartner anerkannt wird.