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Voranfrage LBK München vergeigt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Voranfrage LBK München vergeigt

Ich habe einen Architekten gebeten eine Voranfrage für mich für den Neubau einer Doppelhaushälfte zu erstellen. Natürlich war es auch ein Ziel das Baurecht nach § 34 optimal auszunutzen.

Der Kollege ist leider über das Ziel hinausgeschossen. Der Antrag wurde abgelehnt. Weder der Architekt noch ich haben es geschafft haben einen Gesprächstermin bei der LBK in dieser Sache bekommen. (Mail: keine Antwort; Anrufbeantworter: keine Antwort) Ich befürchte, das liegt daran, dass der Vorantrag von der LBK als völlig "daneben" eingestuft wurde, sodass es aus LBK Sicht da nichts weiter mehr dazu zu sagen gibt.

Mittlerweile habe ich mich tiefer in die Materie § 34 eingelesen, es wurden alle Abstandsflächen eingehalten, aber die Grundfläche ist höher angefragt ist so in dieser Form in der unmittelbaren Nachbarschaft zu sehen. Von daher kann ich die Ablehnung nachvollziehen. (Häuser in der Umgebung von ca. 1960, mit wenig Grundfläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße) Die Stragegie "Lieber mal zu viel anfragen und dann in der Verhandlung sehen was geht" ist leider komplett in die Hose geganen. Leider auf meine Kosten. (Der Architekt hat mit epfohlen zu "Klagen" und mir einen Top-Juristen mit einem Stundensatz von mehreren Hundert € vorgestellt. Das habe ich abgelehnt.)

Jetzt bin ich auf der Suche nach jemand, der sich besser mit § 34 auskennt und der von der LBK als Verhandlungspartner anerkannt wird.

  • Name:
  • Thomas
  1. Bauvoranfrage

    Eine Bauvoranfrage ist ein Rechtsakt der gebührenpflichtig zu bescheiden ist. Das gilt auch bei fehlerhaften oder unvollständigen Anfragen. Eine Bauvoranfrage und deren Antwort ist rechtsverbindlich. Das bedeutet, alle wesentlichen Punkte des Bauwerkes müssen im Antrag und den Plänen dargestellt sein und werden beschieden. Nicht dargestellte Punkte werden nicht beschieden. Vergessen Sie in der Bauvoranfrage wichtige Punkte wie Befreiungen, dann kann eine späterer Bauantrag abgelehnt werden, auch wenn die Bauvoranfrage positiv beschieden ist. In Ihrem Fall müssen Sie oder der Architekt herausfinden, warum auf den Antrag nicht geantwortet wird. Haben Sie eine Eingangsbestätigung bekommen? Das ist wichtig um den richtigen Bearbeiter und den Bearbeitungsverlauf zu verfolgen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Vielleicht habe ich mich nicht klar ...

    Vielleicht habe ich mich nicht klar genug artikuliert: Der Antrag wurde entgegengenommen und nach ca. 3 Monaten negativ beschieden mit der Begründung, dass angefragte Grundfläche zu hoch ist.

    Das alles jedoch ohne dass während der Laufzeit oder danach eine Kommunikation zwischen Architekt und LBK stattgefunden hat. Die einzige Kommunikation war der schriftliche ablehnende Bescheid inc. Rechnung.

    Der Architekt sagt, er hat sich bemüht, E-Mails gesendet, angerufen usw. aber es sei einfach nichts zu machen. Er sagt, er weiß nicht was da los ist, früher sei ein konstruktiver Dialog möglich gewesen, aber jetzt nicht mehr.

    Hat hier im Forum vielleicht auch schon mal jemand so eine Erfahrung gemacht?

  3. alles richtig

    Dann hat sich das Amt doch richtig verhalten. Sie haben eine Bauvoranfrage gestellt und die wurde wegen Verstoß gegen Bauvorschriften abgelehnt. Die Baubehörde muss nicht vorher mit Ihnen oder dem Architekten kommunizieren. Die Berechnung der Grundfläche ist eine Architektenleistung. Das Wissen über die max. zulässige Grundfläche ist ebenso eine Architektenleistung. Der Rat zur Klage ist nicht sachdienlich und soll den Architektenfehler verschleiern. Sie sollten die Bauvoranfrage korrigieren lassen und neu einreichen. Die Kosten sollte der tragen, der den Fehler gemacht hat. Bedenken Sie dass zur Grundfläche die Nebengebäude und die befestigten Flächen mit 50 % eingehen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Ja Alles richtig.. aber ist das "Normal"

    Klar, die LBK ist nur verpfichtet den Antrag zu beantworten. Termine mit den Antragstellern um Unstimmigkeiten zu klären und eine Nachbesserung zu ermöglichen sind nicht vorgeschrieben.

    Aber nach meiner Wahrnehmung nach ist das trotzdem die Regel. Zumindest hat das der Architekt behauptet bevor er "aufgelaufen" ist. Des weiteren sagt er, es geht Ihm nicht nur in meinem Fall so, sondern auch in anderen Projekten.

    Daher meine Frage an die Kollegen hier im Forum aus München: Ist das "Normal"?

  5. Das klärt man bei einem Treffen

    mit den Mitarbeitern der Baubehörde und den Architekten, die gelegentlich stattfinden beim Kaffee oder Bier.

    Aber bitte nicht schriftlich beschweren. Das vergiftet nur das Klima.

    Manche sind eben so und andere so.

    Ich kannte einen Bearbeiter, der nur zu den Sprechzeiten erreichbar war. Jetzt ist er in Rente! +++

    Andere handhaben das anders.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
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