es geht um die Frage, ob man eine Baugenehmigung für eine "Baulücke" im Außenbereich bekommen kann. Das Grundstück ist voll erschlossen (Wasser/Abwasser etc.). Der Haken könnte darin liegen, dass die besagte Baulücke ca. 80 Meter groß ist. Das betreffende Grundstück verfügt in dieser Lücke über ca. 48 Meter Straßenfront. Das Grundstück liegt in einer Straße, wobei eine Straßenseite bis auf diese Baulücke durchgehend bebaut ist, diese Bebauung stammt wohl aus den 1920er Jahren.
Die andere Straßenseite ist in diesem Bereich wegen Hanglage unbebaut.
Bei einem Besuch beim örtlichen Bauamt (Hattingen, Ennepe-Ruhr-Kreis) hat man uns mündlich von einer Bauvoranfrage ausdrücklich abgeraten, da diese Baulücke zu groß sei. Ist dies wohl Fakt oder möchte man uns nur "abspeisen"?
Wir (die Erbengemeinschaft) möchten das Grundstück gerne veräußern.