Ackerland soll zu Bauland werden/ Sondergenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ackerland soll zu Bauland werden/ Sondergenehmigung

Hallo, ich wollte in naher Zukunft bauen und habe darüber auch mit meinem Finanzberater gesprochen. Dieser meinte das es wesentlich leichter wird mit der Finanzierung wenn ich bereits ein Baugrundstück hätte. Da ich eine Wiese/Ackerland besitze war ich bereits auf der Gemeinde wegen dem Bebauungsplan. Diese teilten mit das es dort nicht vorgesehen ist. Nun habe ich allerdings gehört das ich über eine Sondergenehmigung evtl. doch dort bauen könnte. Hat damit jemand Erfahrung oder weiß andere Schritte die ich einleiten könnte, damit ich das Grundstück zu Bauland bekomme. Sollte ich einen Architekten beauftragen?
Das Grundstück liegt in Hessen direkt neben einem Kindergarten. Ansonsten ist es freistehend. Also kein Anschluss oder ähnliches vorhanden.
Ich hoffe doch das ihr mir helfen könnt.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Dennis
  • Name:
  • Dennis
  1. Bauen im Landwirtschaftsgebiet

    Wenn das so einfach wäre ...
    Nutzungspläne sind für das Gemeindegebiet flächendeckend erarbeitet und für jedermann verbindlich.
    Sie müssen also einen Grund geltend machen, der über Ihr Privatinteresse hinausgeht und der untrennbar mit dem (und keinem anderen) Grundstück zusammenhängt. Selbst wenn Sie damit durchkämen, würde der ganze Ablauf, bis das Land definitiv baureif ist, Jahre dauern.
    Es gibt schon einen Grund, warum Bauland 250 und der Acker nebenan, auf dem man genauso gut bauen könnte, nur 2 € pro m² kostet.
  2. Kein Bebauungsplan => Schwieriges Unterfangen

    Hallo Dennis,
    wenn es keinen Bebauungsplan für den Bereich gibt oder Du kein Landwirt im Hauptberuf gibt, wird es ein schwieriges bzw. unmögliche Unterfangen dort etwas zu bauen.
    Wenn Lage und Flurstücksnummer bekannt sind kann man im Flächennutzungsplan / Regionalplan nachsehen, ob eine zukünftige Nutzungsänderung bereits vorgesehen ist.
    Gruß aus Wiesbaden,
    Christoph Kornmayer

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN