Nun habe ich neue Nachbarn, die diese Abstandsfläche kaufen wollen. Damit rückt das Nachbargrundstück direkt an meine Garage heran.
Anschließend möchten die Nachbarn eine Garage auf die Grenze bauen, also direkt an meine Garage anbauen.
Damit wäre ich einverstanden.
Nun sehe ich aber, dass im Notarvertragsentwurf steht:
"Der Verkäufer (also ich) gestattet dem Käufer (also dem Nachbarn) die Errichtung eines BAUWERKES entlang der Grenzlinie"
Frage: Welche Auswirkungen hat dieser Satz auf mich bzw. wäre es sinnvoll, diesen Satz zu streichen und/oder zu modifizieren und warum?