es gibt in unseren kleinen Straße 3 Häuser (1,2, 3). Mein Haus ist das letzte Haus (3) in der Reihe und nur über die Zufahrt von Haus 1 und 2 zu erreichen. Die Straßenstücke vor Haus 2 und 3 sind gepflastert. Vor Haus 1 ist Lehm und Mutterboden und eine Stufe zur Pflasterung von Haus 2 zu finden.
Vor meinem Haus 3 besteht für niemanden Wegerecht. Vor Haus 2 habe ich Wegerecht und das ist auch im Grundbuch eingetragen.
Das Grundstück vor Haus 1 gehört allen drei Parteien.
Dieses Stück ist ca: 10 m lang und 3,50 breit (allerdings mit Lehm/Mutterboden und der Stufe.
Meine Nachbarn haben (seit ca. 2 Jahren) kein besonderes Interesse dieses Stück zu pflastern, befestigen oder oder. Aussagen: keine Lust, keine Zeit, mag nicht, zu teuer, kenne die Pflichten nicht etc.
Anmerkung: Aufgrund vieler Streitigkeiten sind wir zerstritten und können nicht wirklich miteinander!
Mein, in der Baugenehmigung eingetragener Stellplatz vor dem Haus ist also nicht erreichbar mit dem Auto.
Aussage Bauamt - ist kein Thema für uns!
Aussage Feuerwehr - wir kommen zu Fuß zum Haus, das reicht!
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage kann ich eine Zuwegung erzwingen, die es erlaubt mit dem Auto befahrbar zu sein?
Welche Möglichkeiten / auch rechtliche Möglichkeiten seht Ihr hier das Problem zu lösen, z.B. Firma beauftragen, pflastern und Kosten einklagen?
Bye