Grundstücksteilung beantragen: Ablauf, Kosten & Beteiligte (Architekt, Vermesser, Bauamt)?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Teilung eines Grundstücks erfordert eine Teilungsvermessung durch einen Vermessungsingenieur. Dieser holt auch die Teilungsgenehmigung ein. Nach der Vermessung wird das Liegenschaftskataster fortgeführt und ein neues Grundbuchblatt für das entstandene Grundstück angelegt. Der Vermesser kennt den genauen Ablauf und die notwendigen Schritte.

✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung

Grundstücksteilung beantragen: Ablauf, Kosten & Beteiligte (Architekt, Vermesser, Bauamt)?

Das Grundstück wurde vor Jahren von dem Architekten in der Zeichnung in 2 Teilen geteilt worden.

Jetzt soll zwecks Verkauft die Grundstücksteilung im Grundbuch eingetragen werden. Wie sind die Schritte? Was ist von wem zu erledigen: Architekt, Vermessungsingenieur, Bauamt, Grundbuchamt, ...?

Vielen Dank.

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine Architektenzeichnung allein ist rechtlich vollkommen unzureichend – die Grundstücksteilung bedarf zwingend einer amtlich beglaubigten Teilungsvermessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).

    🔴 KRITISCH: Vor Durchführung der Vermessung muss die baurechtliche Zulässigkeit der Teilung (z. B. Mindestgrundstücksgröße, Erschließung, Abstandsflächen) beim zuständigen Bauamt schriftlich geprüft und bestätigt werden.

    ⚠️ WICHTIG: Die Teilungserklärung oder Aufteilungsvereinbarung muss notariell beurkundet sein – ohne Notar ist die Grundbucheintragung rechtlich unmöglich.

    ⚠️ WICHTIG: Eine vorherige rechtliche Absicherung durch einen Fachanwalt für Grundstücksrecht wird dringend empfohlen, um Risiken wie Rückabwicklung, Grenzstreitigkeiten oder Berichtigungsansprüche Dritter zu vermeiden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um eine Grundstücksteilung im Grundbuch eintragen zu lassen, sind folgende Schritte notwendig:

    • Bestandsaufnahme: Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) muss das Grundstück neu vermessen und eine Teilungsvermessung erstellen.
    • Teilungsplan: Der Vermessungsingenieur erstellt einen Teilungsplan, der die neuen Grundstücksgrenzen darstellt.
    • Genehmigung: Der Teilungsplan muss vom Bauamt genehmigt werden. Dies kann je nach Bundesland unterschiedlich ablaufen.
    • Notar: Ein Notar beurkundet die Teilungserklärung.
    • Grundbuchamt: Der Notar reicht die Teilungserklärung und den genehmigten Teilungsplan beim Grundbuchamt ein. Das Grundbuchamt trägt die Teilung im Grundbuch ein.

    Beteiligte:

    • Architekt: Kann bei der Planung und Koordination helfen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
    • Vermessungsingenieur: Erstellt die Teilungsvermessung und den Teilungsplan.
    • Bauamt: Genehmigt den Teilungsplan.
    • Notar: Beurkundet die Teilungserklärung.
    • Grundbuchamt: Trägt die Teilung im Grundbuch ein.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Teilungsvermessung und lassen Sie sich von einem Notar über die rechtlichen Aspekte beraten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den Wunsch, eine bereits in einer Architektenzeichnung dargestellte Grundstücksteilung nun auch rechtlich im Grundbuch vollziehen zu lassen. Dies ist ein mehrstufiger Prozess, der verschiedene Fachleute und Behörden erfordert. Die ursprüngliche Zeichnung des Architekten ist ein erster Schritt, aber rechtlich nicht ausreichend für eine Grundbucheintragung.

    ✅ Zustimmung: Die genannten Beteiligten (Architekt, Vermessungsingenieur, Bauamt, Grundbuchamt) sind grundsätzlich die richtigen Ansprechpartner. Der Architekt kann die Planung und Bauvoranfrage unterstützen, während der Vermessungsingenieur für die exakte Vermessung und den Teilungsantrag zuständig ist.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Reihenfolge: Zuerst muss die Teilungsgenehmigung beim Bauamt beantragt werden. Erst nach deren Erteilung kann der Vermessungsingenieur die Vermessung durchführen und den Teilungsriss erstellen. Dieser ist die Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass das Grundstück bereits durch die Architektenzeichnung geteilt wurde, ist rechtlich ungenau. Eine Zeichnung ist kein rechtskräftiger Teilungsakt. Die tatsächliche Teilung erfolgt erst durch den Vermessungsingenieur und die anschließende Grundbucheintragung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit der Prüfung der Situation. Dieser wird den gesamten Ablauf koordinieren, die notwendigen Anträge beim Bauamt stellen und die Vermessung durchführen. Die Kosten für die Teilung setzen sich aus Vermessungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Grundbuchkosten zusammen. Lassen Sie sich vorab ein detailliertes Angebot vom Vermessungsingenieur erstellen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage betrifft eine rechtlich und technisch anspruchsvolle Grundstücksteilung, die nicht allein auf einer alten Architektenzeichnung beruhen darf – diese hat keinerlei rechtliche Wirksamkeit für die Grundbuchänderung.

    🔴 Gefahr: Eine Teilung auf Grundlage einer nicht amtlich beglaubigten oder nicht vermessungstechnisch gesicherten Zeichnung birgt erhebliche Risiken: mögliche Unwirksamkeit der Teilung, Grundbuchberichtigungsansprüche Dritter, Grenzstreitigkeiten oder sogar Rückabwicklung nach Verkauf.

    ⚠️ Korrektur: Der Architekt darf grundsätzlich keine vermessungstechnischen Leistungen erbringen – dies ist ausschließlich Aufgabe eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) oder einer vermessungstechnischen Fachkraft mit entsprechender Zulassung.

    ➕ Ergänzung: Neben der Vermessung ist eine baurechtliche Prüfung durch das zuständige Bauamt erforderlich, ob die Teilung baurechtlich zulässig ist (z. B. Mindestgrundstücksgrößen, Erschließung, Abstandsflächen, Baugenehmigungsvorbehalt).

    ✅ Zustimmung: Das Grundbuchamt ist zuständig für die Eintragung – jedoch nur nach Vorlage einer rechtskräftigen Teilungsverfügung des Vermessungsamts bzw. eines Teilungsplans mit amtlicher Bestätigung sowie einer notariell beurkundeten Aufteilungsvereinbarung.

    ➕ Ergänzung: Ein Notar ist zwingend erforderlich, um die Aufteilungsvereinbarung zu beurkunden und die Eintragung in das Grundbuch zu ermöglichen; zudem müssen ggf. neue Flurstücke im Liegenschaftskataster neu angelegt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zur Erstellung eines rechtsverbindlichen Teilungsplans – parallel prüfen Sie beim Bauamt die baurechtliche Zulässigkeit und konsultieren Sie einen Fachanwalt für Grundstücksrecht, um alle rechtlichen Risiken vor Verkauf abzusichern.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist zwingend erforderlich und darf nicht durch den Architekten ersetzt werden.
    • Alle drei bestätigen: Der Notar ist verpflichtend für die Beurkundung der Teilungserklärung/Aufteilungsvereinbarung.
    • Alle drei nennen das Grundbuchamt als zuständige Stelle für die finale Eintragung – jedoch nur nach Vorlage aller rechtskräftigen Unterlagen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI stellt die Vermessung vor die Bauamts-Genehmigung, DeepSeek betont explizit die vorherige Genehmigung beim Bauamt als Voraussetzung für die Vermessung. Qwen bestätigt diesen Reihenfolgevorrang („vor Durchführung der Vermessung muss die baurechtliche Zulässigkeit geprüft werden“).
    • GoogleAI nennt den Architekten als „nicht zwingend erforderlich“, während Qwen klar betont, dass dieser keine vermessungstechnischen Leistungen erbringen darf – dies ist eine deutlich schärfere, rechtlich präzisere Aussage.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen fügt die Notwendigkeit einer Fachanwaltskonsultation für Grundstücksrecht als zwingende Risikoabsicherung hinzu – GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht.
    • Qwen und DeepSeek betonen ausdrücklich die rechtliche Unwirksamkeit einer bloßen Architektenzeichnung – GoogleAI formuliert dies lediglich als „nicht ausreichend“, ohne den gravierenden Risikohinweis (Rückabwicklung, Berichtigungsansprüche).
    • DeepSeek ergänzt die Kostenthematik (Vermessungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Grundbuchkosten) und die Empfehlung eines vorab detaillierten Angebots – GoogleAI und Qwen nennen Kosten nur allgemein oder nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert mit der Formulierung „Der Vermessungsingenieur erstellt einen Teilungsplan, der die neuen Grundstücksgrenzen darstellt“ eine weitgehende Eigenständigkeit des ÖbVI bei der Planung. Qwen widerspricht klar: Der Teilungsplan bedarf einer amtlichen Bestätigung bzw. einer rechtskräftigen Teilungsverfügung des Vermessungsamts – nicht allein der „Erstellung“ durch den ÖbVI. Die sicherere Einschätzung (Qwen) wird Priorität eingeräumt.

    👉 Empfehlung: Aufgrund des Vorsichtsprinzips und der höchsten Rechtspräzision wird Qwens Analyse zur Risikobewertung („Rückabwicklung nach Verkauf“, „Grundbuchberichtigungsansprüche Dritter“) und zur klaren Abgrenzung der Kompetenzen (Architekt vs. ÖbVI) als maßgeblich angesehen. DeepSeek liefert die praxisrelevanteste Reihenfolge-Empfehlung (Bauamt vor Vermessung), die von allen KIs gestützt wird, sobald die baurechtliche Zulässigkeit thematisiert wird.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Wirksamkeit der Architektenzeichnung❌ WiderspruchKeine rechtliche Wirksamkeit; ausschließlich als Vorplanung geeignet. Qwen und DeepSeek betonen dies stark, GoogleAI unterschätzt die Risiken.
    Zuständigkeit für Vermessung & Teilungsplan✅ KonsensAusschließlich Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI); Architekt darf keine vermessungstechnischen Leistungen erbringen.
    Reihenfolge: Bauamt vor Vermessung✅ KonsensBaurechtliche Zulässigkeit (Mindestgrößen, Erschließung, Abstände) muss vor Vermessung schriftlich beim Bauamt geprüft und bestätigt werden.
    Notarische Beurkundung✅ KonsensZwingend erforderlich für die Aufteilungsvereinbarung/Teilungserklärung – Grundlage für Grundbucheintragung.
    Grundbuchamt-Eintragung⚠️ AbwägungGrundbuchamt trägt nur nach vollständiger Vorlage: genehmigter Teilungsplan + amtliche Bestätigung/Teilungsverfügung + notarielle Urkunde + ggf. neue Flurstücksanlage im Kataster.

    👉 Handlungsempfehlung: Starten Sie den Prozess mit einer schriftlichen baurechtlichen Vorabprüfung beim Bauamt – erst danach beauftragen Sie einen ÖbVI mit der Teilungsvermessung und koordinieren die notarielle Beurkundung sowie ggf. eine Fachanwaltsberatung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoTeilung auf Basis einer Architektenzeichnung ohne VermessungRechtlich unwirksam; Grundbuchberichtigung, Grenzstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche Dritter
    🔴 RisikoFehlende Baugenehmigungsvorprüfung (z. B. zu kleine Teilgrundstücke)Ablehnung der Teilung durch Bauamt oder Rücknahme der Eintragung, Zwangsrückbau
    🔴 RisikoUnklare oder nicht notariell beurkundete Vereinbarung zwischen EigentümernUnwirksame Teilung, Rechtsstreit unter Miteigentümern, Unmöglichkeit der Grundbucheintragung
    🔴 RisikoFehlende Berücksichtigung von Rechten Dritter (z. B. Wegerechte, Vorkaufsrechte)Anfechtung der Teilung, Grundbuchberichtigung, finanzielle und prozessuale Folgen
    🔴 RisikoFehlende Anlage neuer Flurstücke im LiegenschaftskatasterKeine Zuordnung der Teilgrundstücke im Kataster, Verkaufs- und Finanzierungsunfähigkeit
    ✅ ChanceGeordnete Aufteilung bei Einhaltung aller VerfahrensschritteRechtssichere, verkaufsfähige Teilgrundstücke mit klar definierten Grenzen und Eigentumsverhältnissen
    ✅ ChanceGemeinsame Planung mit Nachbarn vor Beginn des VerfahrensVermeidung von Konflikten, beschleunigter Ablauf, geringere Kosten durch gemeinsame Beauftragung
    ✅ ChanceParallel zum Teilungsverfahren Baugenehmigung für geplante Bebauung vorbereitenZeitgewinn bei späterer Realisierung, Absicherung der Nutzbarkeit der Teilgrundstücke
    ✅ ChanceNutzung der Teilung zur Aufteilung von Schulden oder ErbauseinandersetzungenRechtlich saubere, nachvollziehbare Vermögensaufteilung mit klarem Eigentumsnachweis
    ✅ ChanceVerbesserung der Grundstücksnutzung durch separate Erschließung oder ErschließungsverträgeErhöhte Wertsteigerung, bessere Vermarktbarkeit, zukunftssichere Infrastruktur

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Bauamts-Vorabprüfung: Beantragen Sie beim zuständigen Bauamt eine schriftliche Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit der geplanten Teilung – inkl. Mindestgrundstücksgrößen, Erschließung und Abstandsflächen.
    2. ÖbVI beauftragen: Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Erstellung eines rechtsverbindlichen Teilungsplans – nur nach vorheriger Bauamtsbestätigung.
    3. Notar kontaktieren: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin beim Notar zur Beurkundung der Aufteilungsvereinbarung – bringen Sie alle Eigentümer und notwendigen Unterlagen mit.
    4. Fachanwalt für Grundstücksrecht hinzuziehen: Lassen Sie die Vorlage der Teilungsvereinbarung, den Teilungsplan und alle behördlichen Bescheide juristisch prüfen – vor Unterzeichnung und Eintragung.
    5. Flurstücksanlage im Kataster klären: Fordern Sie vom ÖbVI die vollständige Anlage der neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster sowie die Mitteilung an das Grundbuchamt – prüfen Sie die Eintragung im Kataster nach Abschluss.
    6. Alle Unterlagen zentral sammeln: Archivieren Sie Bauamtsbescheid, Teilungsplan mit amtlicher Bestätigung, notarielle Urkunde, Katasteranlage-Bescheinigung und Grundbucheintragungsbestätigung vollständig und chronologisch.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundstücksteilung
    Die Aufteilung eines Grundstücks in mehrere selbstständige Grundstücke. Sie erfordert eine Vermessung, die Genehmigung des Bauamts und die Eintragung im Grundbuch.
    Verwandte Begriffe: Teilungsvermessung, Teilungsplan, Grundbuch.
    Teilungsvermessung
    Die Vermessung eines Grundstücks zur Vorbereitung einer Teilung. Sie wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt.
    Verwandte Begriffe: Flurstück, Kataster, Geodaten.
    Teilungsplan
    Ein Plan, der die neuen Grundstücksgrenzen nach einer Teilung darstellt. Er muss vom Bauamt genehmigt werden.
    Verwandte Begriffe: Lageplan, Bebauungsplan, Katasterkarte.
    Grundbuch
    Ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die dazugehörigen Eigentumsverhältnisse verzeichnet sind. Die Eintragung einer Teilung im Grundbuch ist notwendig, um die neuen Eigentumsverhältnisse rechtswirksam zu machen.
    Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Grundbuchblatt, Eigentümer.
    Bauamt
    Eine Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben und Grundstücksteilungen zuständig ist. Sie prüft, ob die Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bebauungsplan, Baurecht.
    Notar
    Ein Jurist, der öffentliche Urkunden beurkundet, z.B. Kaufverträge oder Teilungserklärungen. Die Beurkundung ist notwendig, um die Rechtswirksamkeit der Urkunden zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Beurkundung, Vertrag, Rechtsberatung.
    Vermessungsingenieur
    Ein Ingenieur, der auf die Vermessung von Grundstücken und Bauwerken spezialisiert ist. Er erstellt Teilungsvermessungen, Lagepläne und andere Vermessungsleistungen.
    Verwandte Begriffe: Geodäsie, Kataster, Ingenieurwesen.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was kostet eine Grundstücksteilung?
      Die Kosten für eine Grundstücksteilung setzen sich aus den Gebühren für den Vermessungsingenieur, das Bauamt, den Notar und das Grundbuchamt zusammen. Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wert des Grundstücks und dem Aufwand der Vermessung.
    2. Wie lange dauert eine Grundstücksteilung?
      Die Dauer einer Grundstücksteilung kann variieren. Sie hängt von der Auslastung der beteiligten Behörden und dem Vermessungsbüro ab. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate.
    3. Was ist eine Teilungserklärung?
      Eine Teilungserklärung ist eine notariell beurkundete Erklärung, in der der Eigentümer eines Grundstücks dieses in mehrere selbstständige Einheiten aufteilt. Sie ist die Grundlage für die Eintragung der Teilung im Grundbuch.
    4. Brauche ich für eine Grundstücksteilung einen Architekten?
      Ein Architekt ist für die reine Grundstücksteilung nicht zwingend erforderlich. Er kann jedoch bei der Planung und Koordination der Teilung hilfreich sein, insbesondere wenn bauliche Veränderungen geplant sind.
    5. Was macht ein Vermessungsingenieur bei einer Grundstücksteilung?
      Der Vermessungsingenieur führt die Teilungsvermessung durch, erstellt den Teilungsplan und sorgt für die Abmarkung der neuen Grundstücksgrenzen. Er ist ein wichtiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Vermessung.
    6. Was prüft das Bauamt bei einer Grundstücksteilung?
      Das Bauamt prüft, ob die geplante Teilung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, z.B. den Bebauungsplan oder die Abstandsflächen. Es erteilt die Genehmigung für den Teilungsplan.
    7. Was macht das Grundbuchamt bei einer Grundstücksteilung?
      Das Grundbuchamt trägt die Teilung im Grundbuch ein und legt für die neu entstandenen Grundstücke eigene Grundbuchblätter an. Damit werden die neuen Eigentumsverhältnisse rechtswirksam.
    8. Kann ich ein Grundstück auch ohne Teilung verkaufen?
      Ja, Sie können einen Teil eines Grundstücks auch ohne vorherige Teilung verkaufen. In diesem Fall wird ein sogenanntesRealteil verkauft, das später vermessen und im Grundbuch eingetragen wird.

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  2. Grundstücksteilung: Teilungsvermessung – Ablauf & Beauftragung

    Wenn
    seinerzeit keine Teilungsvermessung durchgeführt worden ist, läuft es so:
    • Vermesser mit Einholung einer Teilungsgenehmigung beauftragen
    • anschließend Teilungsvermessung und Fortführung Liegenschaftskataster
    • dann erhält das Grundstück eine neue Flurstücksnummer
    • Bildung eines Grundbuchblattes für das neue Grundstück

    Vermesser beauftragen, der kennt die Wege ...

    • Name:
    • M.P.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    ✅ Empfehlung: Beauftragen Sie einen Vermessungsingenieur für die Teilungsvermessung und alle damit verbundenen Schritte. Details zum Ablauf der Teilungsvermessung finden Sie im Beitrag Grundstücksteilung: Teilungsvermessung – Ablauf & Beauftragung.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Bauamt die Genehmigungsfähigkeit der Teilung, um unnötige Kosten zu vermeiden. Ein Architekt kann bei der Bauplanung auf den neu entstandenen Grundstücken unterstützen.

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