NRW Überdachung Terrasse Abstand zur Grenze Stützpfosten
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
NRW Überdachung Terrasse Abstand zur Grenze Stützpfosten
Hallo, ich beabsichtige, meine Terrasse (9 Meter breit, 4 Meter tief) zu überdachen (Holzbau mit Doppelstegplatten oder Glasplatten) Nach einen Gespräch mit dem Bauamt und dem betroffenen Nachbar ist klar, das ist die 3 Meter zur Grenze einhalten muss (Baulast lehnt der Nachbar ab). Die unüberdachte Terrasse braucht laut Fenster- und Lichrecht nur 2 m Abstand. Da der Abstand von unserem Haus zur Grenze 6,25 Meter betrifft, kann ich max. 3,25 tief überdachen. Bis 3 Meter und 20 m² ist die Überdachung laut Bauamt genehmigungsfrei, daher will ich auf die zusätzlich möglichen 0,25 m verzichten und 6,50 in die Breite gehen.
Frage : Darf ich die Stützpfosten an der Terrassengrenze (2,25 m zum Nachbarn) befestigen mit 3 Stück 4 m langen Querbalken zum Haus und die Überdachung darauf aber nur 3 m tief befestigen?
Oder darf ich die Pfosten auch nur 3 Meter vom Haus befestigem da stehen sie aber dann mitten drin. Grüße
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ich würde..
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NRW Überdachung Terrasse Abstand zur Grenze Stützpfosten
Hallo wiki,die Überdachung soll auch nur 3 Meter tief sein, mein Problem ist, wenn die Stützpfeiler 3 m vom Haus entfernt erstellt werden, stehen sie mitten auf der Terrasse (4,05 m tief, 9 m breit) und wir müssen unseren langen Tisch näher ans Haus stellen.
Wenn die Stützpfeiler 4,05 m vom Haus entfernt sind (am Terrassenrand), die Überdachung aber nur 3 m, was zählt dann nach Baurecht zur Abstandsmessung zur Grenze hin, die Überdachung oder wird das ganze als ein Bauwerk angesehen und ich habe dann durch die Stützpfeiler den Grenzabstand nicht mehr eingehalten
Grüße
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ich vermute mal, dass der stützpfeiler ...
ich vermute mal, dass der stützpfeiler Teil des Bauwerkes ist und daher 3 m vom Nachbarn weg aufgestellt werden sollte -
habe Bedenken
Terrasse und Terrassenüberdachung sind baurechtlich eine Einheit. Folglich muss Terrasse und Überdachung dort enden, wo das Dach baurechtlich zulässig ist. Es ist wie bei einer 5 Meter breiten Doppelgarage: eine Dachnutzung 2 Meter breit ist unzulässig wenn 3 Meter bis zur Grenze verbleiben, aber bei 2 getrennten Bauwerken 2+3 Meter wäre eine Nutzung von 2 Meter möglich. Übertragen auf die Terrasse würde das eine Trennung an der Linie der Überdachung bedeuten. Gruß