Stufe für das Betreten vom Wohnzimmer ins Balkon
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Stufe für das Betreten vom Wohnzimmer ins Balkon

Stufe für das Betreten vom Wohnzimmer ins Balkon
  • Name:
  • Michael
  1. Es gibt keine Norm ...

    Foto von Josef Schrage

    Es gibt keine Norm ...
  2. Herr Schrage hat in diesem Fall natürlich Recht!

    Foto von Markus Reinartz

    Guten Tag liebe Experten, ich interessiere mich für eine Wohnung, bei der die Abtrennung zum Balkon wie folgt konstruiert ist:

    Es handelt sich dabei um eine dreiflügelige Balkontür A+B+C (eine doppelte A+B (A kann immer geöffnet werden, B nur wenn A geöffnet ist), C kann immer separat geöffnet werden), bei der nur zwei Flügel separat geöffnet werden können durch den man auf den Balkon gelangt.

    Um sicherer auf den Balkon zu gelangen wurde eine Stufe (21 cm hoch) eingebaut die genau nur die Länge des Türflügels A ausmacht. Über B und C ist keine Stufe vorgesehen. Ich bin gezwungen immer über Flügel A ins Balkon zu gehen obwohl ich B & C auch öffnen kann. Spezial C kann ich separat öffnen.

    Für ein kleineres Kind oder einen gebrechlichen, älteren Menschen ist unmöglich das Betreten des Balkons über B + C.

    Sollte ich diese Stufe nach Wunsch länger über die gesamte Länge (A+B+C) haben wollen, muss ich dementsprechend dafür zahlen, so der Bauträger.

    Nun meine Frage: Existiert eine Norm die Aufschluss darüber gibt, wie lange diese Stufe zu sein hat, oder hat der Bauträger nur dort eine Stufe zu bauen, wo ein tatsächlicher Ausgang zum Balkon existiert? (Die Wohnung wird in München gebaut.)

    Vielen lieben Dank im Voraus! die Ihnen in diesem Fall dazu verhilft etwas zu bekommen ohne es zu bezahlen ... Gruß Es gibt über derartige Trittstufenlängen keine Norm, allerdings sollte man erwarten können, dass, wenn alle Türen zu öffnen sind, so auch B, der eigentlich feststehende Teil der Türe, der nur zu öffnen ist, wenn A geöffnet ist, dass man auch an denen heraus gehen kann. Allerdings ist natürloch auch wichtig, was Sie im Vertrag und in den Architektenplänen bzw. dem zu liefernden Bausoll vereinbart haben.
    Es ist ja bekanntlich nicht verboten Türen zu kaufen, die man nicht öffnen kann oder an denen man aus gleich welchen anderen Gründen, nicht heraus gehen kann, wenn man dies denn dann möchte und so in irgendeinem Vertrag vereinbart hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

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