Kosten für Planänderung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Kosten für Planänderung?
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Bei der Boshaftigkeit der Menschheit ...
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Wenn es einen Plan gibt ...
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Schauen uns heute den Plan an ...
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Es ist für mich schon fraglich ...
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Also ...
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Weiß doch keiner,
Hallo,wir wollen evtl. in Rheinland-Pfalz ein Grundstück mit einem vorhandenem Plan kaufen! Ist es sehr teuer wenn man Änderungen im Plan vornehmen will? z.B. Zimmer größer und/oder kleiner machen? Bzw wenn man den Grundriss ein wenig verändern will wird es gleich sehr teuer? Bei der Boshaftigkeit der Menschheit würde ich zunächst das Urheberrecht klären. Nicht, das der Entwurfsverfasser sagt, nett, aber warum bauen Sie seinen Entwurf?
Dann, wenn Sie was ändern wollen, gilt es das alles auch statisch zu prüfen, dann, obs genehmigungspflichtig ist und bla und blubb.
Fazit: kloppen Sie den Plan in die Tonne. Wenn es einen Plan gibt dann gibt es auch einen Planverfasser. Den einfach ma fragen, was die Nummer denn so kosten könnte. Dann wissen Sie auch gleich, wie der dazu steht und ggf. ob das, was Sie wollen, überhaupt machbar ist! Schauen uns heute den Plan an wir wissen ja nicht inwiefern wir evtl. was ändern wollen bzw. müssen! Kann ich dann nicht einfach zu einem Bauträger (hat Architekten dabei) gehen und sagen das und das wollten wir evtl. ändern und der sagt uns dann ob das möglich ist? Oder ist das nicht möglich und der Planverfasser selbst muss den Plan ändern?
Ist es nicht besser man hat einen Plan an dem man geringfügig was ändern kann als das man einen neuen machen lassen muss?
MfG ob der Grundstücksverkäufer nach dem Urheberrecht überhaupt den Plan mit verkaufen darf. Dürfte er das, wäre zu klären, ob dieser zweitverwertet werden darf.
Wenn Sie aber glauben, mit einem fertigen Plan + der Ansage: "Die Wand 10 cm nach da und die 30 nach dort" Geld bei der Planung zu sparen, wenn Sie damit zu einem Generalübernehmer (Nicht Bauträger!) gehen, dann irren Sie gewaltig. Es kann sogar teurer werden, denn schließlich muss sich deren Planer (in) in die vorhandene Planung eindenken, muss diese auf Richtigkeit (Baurecht) prüfen, den Statiker einbinden usw. usw. Billiger wird das in keinem Fall.
Außerdem ist die Frage, ob die Planung zum Standard-Bausystem des Generalübernehmer passt. Wenn nein, wird der Aufwand noch höher. Ein Steinhaus kann man nicht mal eben auf Holzrahmenbau umstellen, umgekehrt auch nicht unbedingt und auch innerhalb der Bauweisen gibt es ganz verschiedene Systeme, die andere Anforderungen erzeugen! Also dann bringt uns der Plan eigentlich nur was wenn wir Ihn so übernehmen würden wie er ist? Der Grundstückbesitzer wollte auf diesem Grundstück bauen ... dann ist aber ihr "Traumhaus" was schon gebaut war durch Trennung eines Paares frei geworden und somit haben Sie dann das Haus gekauft! Der Plan war zu diesem Zeitpunkt aber schon fertig, sodass Sie jetzt diesen Plan mit dem Grundstück mit verkaufen! Das heißt man kann ... muss aber nicht den Plan verwenden ... Richtig?
Gruß was Sie wirklichändern wollen und wie hoch der Aufwand dafür ist oder ob überhaupt von der vorhandenen Planung noch etwas übrig bleibt, deswegen wird Ihnen doch sicher niemand hinreichend verlässlich sagen können ob es Sinn macht oder nicht, den mit gekauften Plan überhaupt zu verwenden.
Wenn es sich um nichttragende Wände handelt wird es sicher nicht so schwierig bzw. so kostenintensiv werden etwas zu ändern, anders als bei tragenden Wänden.
Herr Dühlmeyer hat in meinen Augen in seinem ersten Beitrag die besten Lösungsansätze geliefert. Fragen Sie einfach beim Planverfasser nach.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz ___________________________________PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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