Das Ganze ist noch etwas komplizierter: Wie bereits erwähnt, befindet sich die gesamte Wohnanlage in einem ehemaligen Steinbruch. Dort wurde vor mindestens 70 Jahren der Abbruch beendet und das Gelände bis in die 80 er-Jahre als Baustofflager genutzt, d.h. das Grundstück wurde für den Bau der Häuser nicht abgetragen, es war bereits abgetragen und die Mauer bestand schon, bevor die Wohnanlage errichtet wurde und die Grundstücke verkauft wurden. Wo kann ich mich denn nach dem genauen Rechts- / Sachverhalt erkundigen?
Name: Sd