Ich würde gerne ein Wochenendendhaus nach der Bauordnung Brandenburg mit einer Grundfläche von unter 50 m² errichten lassen, dass auf dem Grundstück (Wochenendhausgebiet) genehmigungsfrei ist.
Darf das Gebäude auch unterkellert werden? (Die Bauordnung besagt nichts gegenteiliges)?
Wird der Kellerteil, der das Geländeniveau überragt, auch auf die Höhe angerechnet? Laut BO darf die maximale Höhe nur bei 4 m liegen. Beispielsweise:
(1,25 Kellerhöhe unterhalb des Geländes/nicht anzurechnen)
+1,20 m Keller aus dem Boden ragend
+15 cm Kellerdecke
+245 cm Hochparterre
+20 cm Dach
4 m Gesamthöhe?
Dürfen genehmigungsfreie Garagen nur auf Wohngrundstücken errichtet werden (da gibt die Bauordnung keine genauen Informationen her) oder auch in Wochendhausgebieten, sodass zusätzlich zum Wochenendhaus mit max. 50 m² Grundfläche auch noch eine Garage/Geräteschuppen anbaubar ist?