20 Fuß Seecontainer auf Privatgrundstück BW
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

20 Fuß Seecontainer auf Privatgrundstück BW

Hallo,
trotz Stöbern konnte ich leider zu folgendem Sachverhalt keine klare Antwort erhalten. Folgende Situation: Auf einem Privatgrundstück in BW habe ich einen 20Fuß Seecontainer als Lager aufgestellt. Da eine Nachbarin jetzt ihr Haus verkaufen will, "brennt" jetzt die Frage, ob ich dafür eine Genehmigung hätte beantragen müssen.
Was kann ich tun, um eine Genehmigung zu umgehen (hilft eine bestimmte Nutzungsart, wie z.B. privat, oder gewerblich, hilft es, wenn ich diesen Container nur "anmiete", bringt ein Verrücken in Richtung Wohnhaus etwas? , Nutzung als Garage, etc. ... oder existiert ein anderes "Hintertürchen")
Ist mit einer Strafe bzw. Auflage zur Beseitigung des Containers zu rechnen?
Vielen Dank für die Hilfe!
  • Name:
  • Ulli
  1. Vielleicht hilft

    dieser Link hier. Dürfte ja ähnlich sein.
    Die Antwort würde ich aber auch Interessieren was mit Seecontainern ist. z.B. auch ob das auf einer "Privaten" Wiese erlaubt ist.
  2. 20 Fuß,

    Hallo Ulli
    sind so grob 6 Meter, oder? Eigentlich sind (Neben) Gebäude, was der Container ja dastellt, im Innenbereich, bis 40 m³ verfahrensfrei.
    Ich gehe mal davon aus, dass der C. max. 2,5 m breit und max. 2,3 hoch ist => 6x2,5x2,3=34,5 m³.
    Also rein theoretisch keine Genehmigung erforderlich
    ABER es gibt noch andere Punkte die zu beachten sind und die kann Ihnen nur eine (r) mit Ortskenntnis beantworten
    Gruß aus Baden
  3. es ist ein Bauwerk

    Der Container ist ein Genehmigungspflichtiges Bauwerk welches einer Genehmigung bedarf, egal ob privat oder gewerblich.
    Die Genehmigungspflicht ergibt sich durch die Nutzung, z.B. Lager, Werkstatt, Büro, etc.
    Die Behörde wird maximal eine Beseitigungsverfügung aussprechen, erst danach greifen Strafen.
    Ich möchte jedenfalls so ein Ding nicht an meiner Grundstücksgrenze sehen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Es geht nicht darum ob es ein Container ...

    Es geht nicht darum ob es ein Container aus Stahl ist oder eine Holzhütte. Und es geht auch nicht darum ob der Anblick dem spiesigen und intolleranten Nachbarn gefällt oder nicht.
    Entscheidend ist, ob der Container fest abgestellt und verankert ist oder ob er jederzeit leicht entfernbar ist. Dann ist er auch kein Bauwerk.
    • Name:
    • Herr Mar-2208-Hen
  5. das wäre mir neu

    Container sind Bauwerke im Sinne der Bauordnung.
    Auch Bauwerke die nicht fest mit dem Untergrund verbunden sind sind bauantragspflichtig.
    Es kommt auf die Größe und Nutzung an und ob es in der Liste der bauantragsfreien Bauwerke aufgeführt ist.
    Wenn es anders wäre, würden die Gärten voll mit Containern stehen.
    Grenzwertg wäre es, wenn der Container betriebsmäßig auf Rädern stehen würde und von Zeit zu Zeit verschoben wird.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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