Terrassenüberdachung außerhalb Baugrenze zulässig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Terrassenüberdachung außerhalb Baugrenze zulässig?

Hallo,
ich lebe in Schleswig Holstein und möchte gerne eine Terrassenüberdachung (7x3 m) erstellen. Ab dem 1. Mai gilt ja eine neue LBOAbk., die das ausdrücklich als genehmigungsfrei und anzeigefrei erlaubt (bis 30 m² und 3 m Tiefe).
Leider haben wir eine Baugrenze von 5 m hinter unserem Haus, wohl weil da ein Fußweg verläuft (kann ich mir anders nicht erklären). Diese Baugrenze müssten wir um 2 m (in der Tiefe) überschreiten.
Die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) sagt ja im § 23 folgendes:
(5) Wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, können auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 zugelassen werden. Das gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen
zulässig sind oder zugelassen werden können.
Der Bebauungsplan lässt eingeschränt Nebenanlagen zu, wenn sie zur Gartengestaltung/Nutzung dienen. Ansonsten gilt er nur innerhalb der Baugrenzen.
Nun sind ja Terrassenüberdachung anscheinend "nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig" Ich frage mich jetzt, was die BauNVO mit "können zugelassen werden" meint. Heißt das, ich muss für das ansonsten anzeige und genehmigungsfreie Vorhaben vom Bauamt um Zulassung bitten, es außerhalb der Baugrenze zu erstellen, oder kann ich es einfach bauen. Und wenn Bauamt, wie sieht die Aussicht auf Erfolg aus, können die nein sagen wenn ich mich auf die BauNVO berufe?
Natürlich wäre die Frage beim Bauamt am besten aufgehobbe, ich möchte nur etwas sagen wir sondieren und andere Meinungen hören, um selber auch sicherer zu sein, bevor ich da hingehe.
Vielen Dank
Klaus
  • Name:
  • Klaus
  1. Terrassenüberdachung außerhalb Baugrenze

    >"Der Bebauungsplan lässt eingeschränt Nebenanlagen zu, wenn sie zur Gartengestaltung/Nutzung dienen. Ansonsten gilt er nur innerhalb der Baugrenzen. "<
    ... eine Baugrenze ist nicht ohne Sinn im Bebauungsplan festgesetzt. Ohne Ihre BO zu kennen, so gilt allein schon nach MBOAbk., dass nur untergeordente Bauteile von Gebäuden bspw. keine weitere Abstandsfläche auslösen. Ihre Überdachung, zudem in der Größenordnung tut eben dies (was man gerne vermeiden möchte). Und, "Nebenanlage zur Gartengestaltung/Nutzung" sind eben auch keine Terrassenüberdachungen, sondern ggf. ein Geräteschuppen etc.
    Einzig was bleibt ist der Rat, wie Sie selbst schon vermuten, bei Ihrem Bauamt vorzusprechen (höflich) und ganz nett nach einer Befreiung zu fragen, oder aber einen Fachmann hierfür zu beauftragen.
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