Unterfangung am nachbargebäude
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Unterfangung am nachbargebäude

Im Mai 2006 wurde das Nachbargebäude, welches direkt an unser Haus gebaut war, mit schwerem Gerät abgerissen.
Unsere Nachbarn Bauten an gleicher Stelle neu und haben unsere Giebelwand unterfangen.
Kurze Zeit später bemerkten wir Risse in Fliesen unseres Wohnzimmers und der Küche. Auch lösten sich in der Gästetoilette auf etwa 1,5 m² Fliesen ab.
Diese Schäden wurden dem Nachbarn gemeldet mit der Bitte diese Ihrer Bauherrenhaftpflicht zu melden.
Die Versicherung schickte einen Gutachter und einige Zeit später teilten unsere Nachbarn uns mit, dass die Versicherung nicht zahlt, weil der Bauherr diese unvermeidlichen Setzungen in seiner Bausumme einkalkulieren muss.
Zu Beginn letzten Jahres stellten wir dann weitere Risse in den Wänden unseres Wohnzimmers, Kellers und Abstellraumes fest.
Unsere Nachbarn behaupten, dass sie nach Vorschrift gebaut haben. Aber sie haben bei uns keine Baupläne eingesehen und uns auch nicht um Erlaubnis zur Unterfangung des Giebels gefragt. Die Unterfangung wurde auch nicht durch eine Firma durchgeführt, sondern von dem Bauherrn und Familie.
Wie kann oder sollte ich vorgehen um diese Schäden repariert zu bekommen?
Darf mein Nachbar ohne Einwilligung solche Unterfangungen an meinem Haus durchführen?
  • Name:
  • M. Küp
  1. Unterfangung: Schäden

    >"Darf mein Nachbar ohne Einwilligung solche Unterfangungen an meinem Haus durchführen? "<
    ... natürlich nicht!
    > "Wie kann oder sollte ich vorgehen um diese Schäden repariert zu bekommen? "<
    ... Das Versicherungen nicht zahlen wollen ist weithin bekannt. Die finden auch alle möglichen und unmöglichen Argumente hierfür.
    Was bleibt ist: Ihr Nachbar und Bauherr ist für die Regulierung zuständig, egal wie. Hinweis: Sie sollten sich gar nicht mit der Versicherung Ihres Nachbarn auseinandersetzen. Einzig Ihr Nachbar ist Ansprechpartner!
    Aber i.A. sollte VOR einer solchen Baumaßnahme drigend ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden, also Ihre vorhandene Bausubstanz auf Schäden vorher untersucht und dokumentiert werden. Dies dient, wie im Titel ersichtlich, dazu nachträgliche Schäden zu erkennen und bei mögl. nachträglichen Schäden beurteilen zu können, ob diese deren Ursache in der Baumaßnahme haben (können).
    Empfehlung: Laden Sie Ihren nacchbarn zur Besichtigung der Schäden ein und fordern Sie ihn schriftlich auf die Schäden fachgerecht beseitigen zu lassen, bzw. die anfallenden Kosten für eine Reparatur zu übernehmen. Je nachdem, wie '"Verfahren" die Situation schon sein mag, sollten Sie dann einen Fachanwalt für Baurecht und ggf. zuvor schon einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden beauftragen (diesen werden Sie ohnehin wahrscheinlich benötigen, um die Ursache und die Kosten für die Schadensbeseitigung zu ermitteln)
  2. Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Da wir ...

    Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Da wir absolut überfordert mit der Einschätzung des Schadens und der Schadensregulierung sind, haben wir jetzt einen
    Sachverständiger für Bauschäden bestellt.
    Welche Konsequenzen können sich für unseren Nachbarn aus der unerlaubten Unterfangung unseres Fundaments ergeben?

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