wir sind im Begriff ein Grundstück zu erwerben, welches noch durch eine Straße erschlossen wird. Das Grundstück ist ca. 1200 m² groß und wird von uns auf einer Seite bebaut. Da das Grundstück nur zu einer Seite erschlossen wird (die andere Seite ist Acker) stellt sich und die Frage, ob wir das Grundsstück nicht teilen können und somit nur für die Hälfte Erschließungsgebühren bezahlen müssen und nicht evtl. doppelt bezahlen müssen, wenn die jetzt bestehende Ackerseite auch noch umgelegt und die Nutzung geändert wird.
Skizze wie folgt
GeplanteStraßeGeplanteStraßeGeplanteStraße
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FeldWegFeldWegFeldWegFeldWegFeldWegFeldWeg
AckerAckerAckerAckerAckerAckerAckerAcker
AckerAckerAckerAckerAckerAckerAckerAcker (...)