Parkplatz auf Nachbargrundstück
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Parkplatz auf Nachbargrundstück

Hallo,
kurze Frage zur Beteiligung von Nachbarn (Brandenburg). Wenn die Gemeinde auf einem kompletten Nachbargrundstück einen öffentlichen Parkplatz bauen will (bis 50 m tiefe Bauland, danach Acker, insgesamt 3000 m²) ), ist da die Genehmigung der Anlieger einzuholen? Wie sind diese zu beteiligen oder zu informieren? Reicht da irgendwo ein Aushang? Wo kann man sich da im Netz informieren?
Danke schon mal
Karsten
  1. Eventuell müsste ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan ...

    Eventuell müsste ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan gemacht werden, wenn es ich um eine Fläche im Außenbereich handelt. Dazu gibt es üblicherweise eine Bürgerbeteiligung. Fragen Sie bei der Bauaufsicht nach. Eventuell finden Sie auch ein Planungsbüro in Ihrer Nähe, das Bebauungspläne aufstellt. Die sind dann auch meistens im Planungsrecht fit.
  2. Habe es mir mal in maps

    angeschaut ohne Ortskenntnis zu haben. Nehme an, Du bist der, der das einzelne Haus auf der nordöstlichen Seite des Kruger Damms hast und nun haben sie Dir die Wiese bis zum Gewerbe noch mit Parkplätzen verschönert?!
    Gibt es denn irgendwo bei Euch Satzungen, welche eine Nutzung der Flächen ausweisen? Das könnten sein Innenbereichs- oder Abrundungssatzungen, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan bzw. VE-Pläne für diesen Bereich?
    Weiterhin muss ja irgend wann mal eine Genehmigung für die Wohnhäuser und das Gewerbe erteilt wurden sein. Da müssten Emissionen berücksichtigt wurden sein.
    Ich gehe mal davon aus, dass hier eine Nachbarschaftsbeteiligung bei Betriebserweiterung oder der Schaffung von Stellplatzflächen notwendig ist.
    Sollte das Gebiet aber z.B. bis zu Deinem Gartenzaun per Bebauungsplan oder VE-Plan mal zum Gewerbegebiet/Mischgebiet erklärt wurden sein, ist bis an den Zaun auch alles zulässig was im Plan gekennzeichnet ist. Solche Pläne hängen üblicher Weise in der Gemeinde aus und werden im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dem Tage der Veröffentlichung beginnt eine entsprechende Frist, wo Betroffene Einspruch einlegen können. Allerdings kann der Plan auch zwischenzeitlich schon 18 Jahre alt sein.
    Interessant wäre zu wissen: Wann wurden die Einfamilienhaus genehmigt und gebaut, wann wurde das Gewerbe genehmigt und eröffnet?
  3. Hallo, danke schon mal für die Mühe, bin ...

    Hallo,
    danke schon mal für die Mühe, bin gerade auf Dienstreise und kann daher erst am Wochenende mehr Infos liefern. Vor dem Hausbau haben wir uns natürlich bei der Gemeinde informiert, es ist ein Mischgebiet allerdings nur auf der uns gegenüber liegenden Seite (also die Fabrik). Unsere Seite war für Wohnbebauung vorgesehen, die neue Straße war ein Ackerweg zwischen zwei Flurstücken. Auf eieinem ist jetzt der Parkplatz. Den Zustand kurz vor unserm Bau sieht man in Google Earth. Die Fabrik wurde nach unserem Bau mehrmals erweitert (Gemeinde hat immer zugestimmt, Arbeitsplätze und vor allem Steuern). Beteiligt wurden wir nicht, haben immer erst hinterher davon erfahren (z.B. Ausweitung auf Zweischichtbetrieb, Hallenerweiterung, Kranbahn). Wir sind auch nicht gegen die Fabrik, sondern gegen die sich dadurch ergebenen Belästigungen durch den Lieferverkehr, vor allem abends, nachts und morgens. Gibt sicher schlimmeres (Nachbar baut Garage zur Werkstatt um), aber uns fehlt halt oft die Nachtruhe. Und die Nerven liegen immer blanker. Jetzt wurde eine Versammlung der Anwohner angekündigt weil die Fabrik wieder erweitert werden soll. Sollte man da gleich mit einem Anwalt hingehen?
    Gruß heute mal aus Bonn
    Karsten
  4. Zumindest kann es nicht schaden, ...

    wenn einmal ein Fachanwalt für priv. Baurecht d'rüberschaut und Ihnen ggf. in einer Erstberatung Ihre rechtliche Situation erläutert damit Sie eine entsprechende und vorinformierte Position einnehmen können. Weiter empfehlenswert könnte der Gang zur Genehmigungsbehörde (LRA und ggf. zur Obersten Baubehörde mit Sitz in der Landesregierung (wie die sich in NRW nennt, weiß ich nicht) ) sein. Die muss Ihnen nämlich erläutern was zulässig ist und was nicht.
    Hinweis: eine Gemeinde kann viel, ggf. auch mit Satzungen, aber bei Weitem nicht alles. Verstöße gegen Bürger- und privatrechtliche Belange werden von den obersten Baurechtshütern dann eben auch entsprechend verfolgt.
  5. Ergänzung

    Hallo, das Haus steht in Brandenburg, PLZ 16230. Was mich interessieren würde wäre die Art der Beteiligung der Anwohner. Reicht da ein öffentlicher Aushang, ggf Infos beim Amt (per Anhalter durch die Galaxis) oder müssen die direktan Anlieger nicht auch direkt schriftlich informiert werden. Man denkt ja nichts böses und geht nicht in jede Gemeindevertretersitzung (jetzt schon). Als ich meine Garage gebaut habe, habe ich den Nachbarn (den Parkplatzinhaber, also die Gemeinde) ja auch schriftlich darüber informiert (Anzeigepflicht bei Grenzgarage).
    Mittlerweile gab es schon wieder Gespräche zwischen Fabrik und Gemeinde zur Erweiterung (hört man), es soll wohl diesmal auch so etwas wie eine Gesprächsrunde mit den Anwohnern geben. Mal sehen was wir noch ertragen sollen.
    Gruß aus Breydin (Bonn war eine Diensteise)
    Karsten

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