Kanalherstellungsbeitrag
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Kanalherstellungsbeitrag

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen noch die Gebühr für die Geschossfläche pro Quadratmeter bezahlen (Kanalherstellungsbeitrag 5,60 €m2).
Die Gebühr für das Grundstück wurde schon durch den Vorbesitzer beglichen und somit durch uns beim Kauf auch bezahlt.
Eine Auflage beim Bau unseres Hauses war es, dass wir das Regenwasser auf unserem Grundstück versickern lassen müssen, und für die befestigten Flächen Pflaster zur Versickerung einbauen.
Bei uns steht in der Gebührenordnung (Bayern), dass falls das Niederschlagswasser nicht eingeleitet wird, diese Gebühr auch nicht erhoben wird.
Bekommt man dann auch die Kosten wieder erstattet, da zwar die mögliche Leistung (Regenwassereinleitung) bezahlt wurde, aber nicht benutzt werden darf?
Mit freundlichen Grüßen
Bianca
  • Name:
  • Bianca
  1. Wenn ...

    das
    > Bei uns steht in der Gebührenordnung (Bayern), dass falls das Niederschlagswasser nicht eingeleitet wird, diese Gebühr auch nicht erhoben wird. <
    ... bei Ihnen geschrieben steht, ist die Lage doch klar. (und m.E. auch logisch) Empfehlung: fragen Sie bei Ihrer Gemeinde (schlau) nach.
  2. Ab besten mal die gültige

    Abwasser-Satzung lesen.
    evtl. sprechen wir hier auch von 2 versch. Dingen.
    Zum einen Anschlussgebühr oder wie auch immer, was sich hier wohl nach m² berechnet. Damit ist ja das übliche Abwasser wohl gemeint.
    Und evtl. noch eine separate Gebühr für Niederschlagswasser. Ggf. auch beim Bezug vom Frischwasser wenn Sie eine Zisterne hätten.
    Fazit: Keine Rechtsberatung möglich, nur Laie. Aber klären Sie erstmals ab, was hier gemeint ist.
    Jährliche Beiträge oder einmalige Anschlussbeiträge.
  3. Sehr geehrter Herr Kaiser und kho, vielen Dank ...

    Sehr geehrter Herr Kaiser und kho,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antworten.
    Nach Rücksprache mit unserer Stadt entstehen diese Beiträge. Wenn diese dann bezahlt wurden, dann hat sich dieses erledigt. Diese sind dann nicht mehr zurückzuerstatten, bzw. verrechenbar.
    Auch wenn dies so in der Entwässerungssatzung steht (Bei uns steht in der Gebührenordnung (Bayern), dass falls das Niederschlagswasser nicht eingeleitet wird, diese Gebühr auch nicht erhoben wird.).
    Es geht hier nur um die Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage (Kanalherstellungkosten) für die Grundstücksfläche (2,60 €m2) und die Geschossfläche (5,60 €m2), also um die einmaligen Beiträge.
    Wir bezahlen auch nur das Abwasser, dass im Haus anfällt. Das Gartenwasser wird vom Frischwasser abgezogen.
    Würden Sie dies so hinnehmen, oder sicherheitshalber eine Rechtsauskunft einholen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Bianca
  4. Erschließungskosten

    um die geht es also bei Ihnen.M.E. ist dies so in Ordnung (d.h. die Höhe des Erschließungskostenbeitrags pro m²  -  in MUC sind diese i.A. höher). Die fallen auch nur einmalig an.
    Rechtsauskunft kostet nur und dürfte hier nichts bringen.
    Frage:? wo liegt Ihr Grundstück?

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN