Hallo,
wie (vielleicht bekannt) sind wir umgezogen. Am neuen Objekt steht an der Grundstücksecke (zur Straße/Nachbar) ein großer Ahorn-Baum. Dieser Baum ist im Bebauungsplan als "muss"-Baum vorgesehen (war schon vor dem Baugebiet vorhanden, an dieser Stelle im Grundstück wurde also im Bebauungsplan ein Baum vorgeschrieben). Daher wurde vom vorherigen Eigentümer dieser Baum "übernommen"😉.
Ich würde nun diesen Baum gerne entfernen und gegen einen neuen, kleineren Baum ersetzen. Damit wäre dem BB ja genüge getan.
Ein Genehmigung bei der Baubehörde wurde negativ beschieden. Allerdings ohne Nennung der Rechtsgrundlage. Es wurde nur sehr "allgemein" geschrieben, dass dieser Baum ins Ortsbild/Straßenbild passt usw. und es daher aus Sicht Bauamt keinen Grund gibt diesen Baum zu entfernen.
So weit ich das ergründen konnte, hat die Gemeinde keine Baumsatzung.
Meine Frage wäre daher: Wenn im Bebauungsplan ein Baum vorgeschrieben ist, kann ich diesen dann durch einen anderen ersetzen oder erst am "Ende" der Lebenszeit? Denn ich finde dort keinen Hinweis, dass es verboten ist, einen bestehenden Baum zu ersetzen. Aber auch nicht dass es erlaubt ist.
Mir wurde vom Bauamt mitgeteilt, dass diese Baum mein Eigentum sei (da auf meinem Grundstück). Daher habe ich auch die Unterhaltspflicht (bislang beim Vorbesitzer wurde der Baum immer von der Stadt "geschnitten", wenn Äste ins Lichtraumprofil der Straße hineinragten).
Kann ich bei der Stadt eine Schriftliche Begründung MIT Nennung der Rechtsgrundlage anfordern (die zugesandte Antwort vom Bauamt gibt wohl nur den "Wunsch" wieder, den Baum zu erhalten, nennt aber keine Rechtliche Begründung).
Hintergrund ist wohl, dass früher an der Straße eine Art "Allee" war. Zwischenzeitlich aber div. Bäume nicht mehr vorhanden sind, sodass der Alleecharakter eh nur noch vereinzelt sichtbar ist
Baumersatz, wenn Bebauungsplan einen "Muss-Baum" vorsieht
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Baumersatz, wenn Bebauungsplan einen "Muss-Baum" vorsieht
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Baumbestandsschutz
nennt man so etwas.
Hallo kho, also so einfach, wie du's dir vorstellst ist's nicht (das hast du dir sicher schon gedacht, lol)
> " Ein Genehmigung bei der Baubehörde wurde negativ beschieden. "<
... klar, denn der Bestandsschutz des Grüns geht diesen vor. In manchen Lkr. mehr in anderen weniger. (dies ist die Rechtsgrundlage)
> " Meine Frage wäre daher: Wenn im Bebauungsplan ein Baum vorgeschrieben ist, kann ich diesen dann durch einen anderen ersetzen oder erst am "Ende" der Lebenszeit? Denn ich finde dort keinen Hinweis, dass es verboten ist, einen bestehenden Baum zu ersetzen. Aber auch nicht dass es erlaubt ist. 2<
... es kommt darauf an, wie dieser Baum im Bebauungsplan verzeichnet ist, aber, als Bestandsbaum ist dieser - aus ersichtlichen Gründen - eher unverrückbar. Pech gehabt. ☹ L
"Kann ich bei der Stadt eine Schriftliche Begründung MIT Nennung der Rechtsgrundlage anfordern (die zugesandte Antwort vom Bauamt gibt wohl nur den "Wunsch" wieder, den Baum zu erhalten, nennt aber keine Rechtliche Begründung). "<
... können tut man alles, vielleicht klappt's ja. Eine Verpflichtung der Behörde sehe ich nicht.
Ich würde das weitere Vorgehen erstens von der Reaktion der gem. abhängig machen und zweitens (was zuvor sein sollte 😉😉 mich mit der Beh. ins Benehmen setzen (persönlich), d.h. auch hart verhandeln. Hierzu Grundlagen schaffen und plausible Alternativen geben!
Wenn alles nichts hilft, kann's ja auch mal "brennen" (für Kinder - keine Nachahmung!)
Gerne stehe ich dir kurz auch tel. zur Seite, wenn nötig und gewünscht (für gute Schreiberlinge, wie du, nat. kostenfrei) -
Hallo H. Kaiser,
werde mal nen aktuellen Bebauungsplan anfordern, da der vorhandene nur eine Kopie vom Vorgänger ist, evtl. fehlt was. Und mal schauen, wie der Baum dort eingezeichnet ist.
Nach Gesprächen mit Nachbarn die Ihre Bäume teilw. legal und illegal entfernt haben (längere Geschichte, Stadt ist wohl auch noch etwas "sauer" über eine Blockierte Baumaßnahme (sg. Durchgangsverkehr) seitens Bürgereinspruch der Bürger unseres Teilortes, wie man mir sagte. Licht gibt es Nachts sowieso auch nicht), ist die Auffassung, dass der Baum nicht ins Wohngebiet gehört (Unserer Stadt hat eh den höchsten Waldanteil im ganzen Landkreis).
Daher auch nicht Entfernen, sondern nur raus und kleineren Baum rein. Denn dauerhaft entfernen geht nicht, da müsste ich beim Landratsamt einen Antrag stellen und der wird vrmtl. eh nicht genehmigt. Das stand im Schreiben drin, obwohl ich das nie gefordert oder gefragt habe.
Daher scheint mir die Argumentation auch eher etwas dürftig seitens der Behörde, da hier keine Fakten genannt werden, sondern eher "Wunschdenken". Im Telefon-Gespräch wurde auch schon gesagt, dass das ja richtig viel Geld kostet den Baum zu entfernen (wäre aber nicht das Problem, hier hat eh jeder eine Motorsäge, der Nachbar der noch Unbebaut ist, Arbeitet sogar in der Forstwirtschaft. Der hat auf seinem unbebauten Grundstück auch 2 große Bäume. Der hat schon gesagt, wenn der baut, kommen die eh "weg".
Ich habe halt den "offiziellen" Weg gewählt. Mal schauen.
vielen Dank fürs Angebot H. Kaiser. -
Hallo kho
sorry, wenn das "Du" ggf. verfrüht kam. Angebot bleibt bestehen.
Gruß -
@Kaiser
kein Problem mit dem DU. Können wir lassen. Passt schon. Da jedoch alle hier mitlesen, blieb ich bei der "Sie" Form. Vielleicht ist ja der Beitrag noch für andere Interessant (wenn ma jemand mit der Suche drüberstopltert)🙂
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vollgeschossnachweis Dachgeschoss: Berechnung, Höhe, Kniestock & Dachneigung?
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- … Bebauungsplan …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abstandsflächen auf Nachbargrundstück: Architekt haftbar? Vorgehen & Rechte
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- … Es ist in öffentliches und privates Baurecht unterteilt. Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Bebauungsplan, Nachbarrecht. …
- … Er kann Gutachten erstellen und bei der Beurteilung von Bauschäden oder Baumängeln helfen. …
- … Bebauungsplan verstehenWie liest und interpretiert man einen Bebauungsplan richtig? …
- … Das ganze ist hinfällig, wenn ein gültiger Bebauungsplan mit eingezeichnetem Baufenster vorliegt. Dann muss innerhalb des Fensters gebaut werden. …
- … jedoch der Mindestgrenzabstand von 3 Metern eingehalten werden muss, sofern kein Bebauungsplan vorliegt. Die Höhe des Hauses spielt hierbei eine entscheidende Rolle bei …
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