Garage wird mit einem Holzofen beheizt  -  dadurch Rauchbelästigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Garage wird mit einem Holzofen beheizt  -  dadurch Rauchbelästigung

Herzliche Grüße an die Experten.
Mein Nachbar hat in Baden-Württemberg ca. 1980 mit Baugenehmigung eine Garage als Grenzbebauung gebaut. Im November 2008 hat er einen Edelstahlkamin ca. 2 m über das Flachdach überragend errichtet. Daran betreibt er einen Holzofen. In der Garage hat er eine Hobbywerkstatt und stellt kein Auto ein. Daran anschließend hat er ohne Baugenehmigung eine Überdachung gebaut, unter der er 3 PKW unterstellt. Durch die Holzfeuerung entsteht für mich eine Rauchbelästigung. Ich hatte mich bei der Baurechtsbehörde beschwert jedoch keine Antwort erhalten. Zuvor hatte er nur ein einfaches Ofenrohr für die Abgase verwendet. Ich hatte mich bei dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister über die Rauchbelästigung beim letzten Hausbesuch beschwert, worauf dann ein Jahr später der neue Edelstahlkamin gebaut wurde.
Ich habe auch mit dem zuständigen Kreisbaumeister telefoniert und auf meine Frage ob man in einer Garage einen Holzofen betreiben darf, sagte er mir warum nicht. Mich stört lediglich die Rauchbelästigung und sehe jedoch die Nutzungsänderung der Garage als die Grundursache allen Übels.
Was kann ich gegen diese Rauchbelästigung tun?
  • Name:
  • Paul Mang
  1. Verklagen ...

    Verklagen "sehe jedoch die Nutzungsänderung der Garage als die Grundursache allen Übels"
    OT
  2. Das sind zweierlei paar Schuhe

    Hallo Herr Mang,
    ob die Garage abweichend der Genehmigung genutzt wird und das evtl. eine baurechtl. Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ist und der Kamin mit Rauchbelästigung.
    In BaWü ist ein Kamin eine "Feuerungsanlage" und die sind nach § 50 Anhang Nr. 19, LBOAbk.-Baden-Württemberg verfahrensfrei, sofern der schwarze Mann nichts dagegen hat.
    So wie es aussieht, hat der "Schwarzarbeiter" den Kamin abgenommen, bzw. Änderungen veranlasst, somit Brandschutz und sichere Ableitung der Rauchgase gewährleistet und es interessiert den Kreisbaumeister nicht mehr.
    • Man darf ja auch seine Garage beheizen wenn man will -

    Ob es sich um eine abweichende Nutzung handelt, das müsste dann wieder das LRA klären, das interessiert den Kaminkehrer wieder nicht.
    Auf gute Nachbarschaft ...
    Gruß aus Baden

  3. Vielen Dank Herr Oberst. Ist es erlaubt eine ...

    Vielen Dank Herr Oberst.
    Ist es erlaubt eine Garage mit einem Holzofen zu beheizen, in der ein PKW abgestellt ist? Ist es eine Nutzungsänderung wenn man eine Garage baut, aber eines Tages kein KFZ darin abstellt und eine Hobbywerkstatt daraus macht, in der zum Teil professionelle Maschinen, wie eine Drehbank, Metallsäge, eine schwere Säulenbohrmaschine, Schweißgerät oder ein Reifenmontiergrät zur Ausstattung zählen? Wenn ich den Fuß vor die Tür setzte, bin ich fast den ganzen Tag einer Abgasbelästigung ausgesetzt. Ich konnte mir nie vorstellen, dass von einer Garage solche Belästigungen ausgehen und die Behörden sich in schweigen hüllen. Auch war mir klar, dass der neue Edelstahlkamin keine Verbesserung der Situation bringen würde. Leider hatte ich damit Recht und frage mich, was sich ein Fachmann dabei wohl gedacht hat. Denn die besondere bauliche Situation vor Ort erschwert noch die Lage erheblich.
  4. Es steht nirgends,

    dass in einer Garage auch ein Auto stehen muss!
    In meiner z.B. stand noch nie ein Auto. Die ist mit Fahrrädern, Bobby-Car, Reifen, Motorrad, Werkbank etc. und im Winter mit Pflanzen so voll, dass da nie ein Auto reinpasst.
    Im § 6 der LBOAbk. sind Grenzgebäude zulässig, die Garagen ODER Nebenräume enthalten. Nun kann man streiten, was ein Nebenraum ist. Im allgemeinen sind dies aber Räume, die nicht zum dauernden Aufenthalt bestimmt sind. Das kann ein Bügelzimmer, ein Hauswirtschaftsraum, ein Holzlager (bis zu einer gewissen Größe) oder auch eine "Hobbywerkstatt" sein.
    Ob das eine Nutzungsänderung mit sich bringt, ist m.E. Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters und der örtlichen Begebenheiten.
    Zum betreiben der Feuerstätte muss aber die Feuerungsverordnung (FeuVO) eingehalten und vom schwarzen Mann geprüft werden. (siehe §§ 7-9;Google "FeuVo bw"). Da der Kamin 2 m über Dach geführt ist, sollte das alles eingehalten sein.
    Gruß aus Baden
  5. Zusatzfrage: Muss ein Kamin 2 Meter über das ...

    Zusatzfrage: Muss ein Kamin 2 Meter über das Garagendach reichen (bei mir wäre da das Schlafzimmerfenster) oder 2 m über die angrenzenden Wohngebäude? GGf lasst sich durch eine Erhöhung des Kamins das Problem beseitigen.
  6. Zum Abschluss nochmals herzlichen Dank Herr Oberst für ...

    Zum Abschluss nochmals herzlichen Dank Herr Oberst für die guten und schnellen Antworten.
  7. In

    § 9 Abs. (2) Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 2 können weitergehende Anforderungen gestellt werden, wenn Gefahren oder unzumutbare Belästigungen zu befürchten sind.
    Die unzumutbaren Belästigungen muss der Schornsteinfeger feststellen, dann kann man auch was machen.
    Gruß aus Baden
  8. Garage wurde durch die Nutzung illegal

    Eine Werkstatt an der Grundstücksgrenze bedarf der Nachbargenehmigung, die Heizung ist der Beweis des Daueraufenthaltes und löst Abstandsflächen aus.
    Damit muss das Bauamt einschreiten.
    Die Genehmigung durch den schwarzen Mann ist keine Genehmigung im baurechtlichen Sinne.
    Es handelt sich um eine Kleinfeuerungsanlage welche einer VDI-Richtlinie unterliegt.
    Privatrechtlich greifen die Gerichte als "Stand der Technik darauf zurück.
    Die Mündung des Ofenrohres ist die Quelle.
    Die Richtlinie besagt:
    Befindet sich im Radius von 10 Meter um eine Emissionsquelle zugelassene Fenster oder Türen, so muss die Quelle 1 Meter über dem höchsten Fenster- oder Türpunkt liegen.
    Sie haben öffentlich-rechtlich bei einer Nutzungsuntersagung gute Chanchen als auch privatrechtlich wenn es mit der Kaminhöhe
    zutrifft.
    Gruß
  9. Komplexer

    Foto von Martin G. Halbinger

    das Problem ist komplexer als von Herrn Klaus angeführt:
    (bitte noch mit den jew. Fassungen der Vorschriften für Ba-Wü gegenlesen ...)
    • Garagen dienen hauptsächlich dem Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das Abstellen von "KFZ-Zubehör" (Reifen, Dachboxen, Reservekanister in haushaltsüblicher Menge / in untergeordnetem Umfang gehört auch dazu. Kleingaragen dürfen z.T. in offener Verbindung mit Abstellräumen stehen (in Bayern z.B. bis zu 20 m²). Eine kurzfristige vollständige Lagernutzung (z.B. beim Umzug) ist unproblematisch, ein dauerhaftes Vollstellen der Garage mit anderen Dingen macht daraus einen Lagerraum. Dadurch ist i.d.R. der Stellplatznachweis nicht mehr erfüllt (soweit nicht zus. offene Stp auf dem Grundstück vorhanden sind).
    • An der Grenze sind (je nach LBOAbk.) Garagen, ..., Gebäude ohne Feuerstätten usw. ohne Abstandsflächen zulässig.
    • Laut FeuV sind in Garagen nur raumluftunabhängige Feuerstätten mit begrenzter Oberflächentrmperatur zulässig. Ob Ihr Nachbar diesen (teureren) Ofen verwendet hat?
    • Laut FeuV muss der Kamin auch mind 1 m über der nächsten Öffnung (Fenster) von Aufenthaltsräumen im 15 m-Umkreis (abweichend von der VDI-Richtlinie festgelegt) enden.
    • Die Grenze zwischen einer Nebennutzung (Lagerraum, z.T. Hobbykeller, -werkstatt) und einer Hauptnutzung (Aufenthaltsraum) ist immer schwer, da jeder Eigentümer solcher Räume, auf Nachfrage der Behörden, diese nur gelegentlich nutzt ...

    Faktisch ist es so, dass m.E. die Hälfte aller Hobbykeller usw. nach dem Gesetz bzw. entsprechenden Gerichtsurteilen als Aufenthaltsraum zu werten wären und somit i.d.R. ungenehmigte Nutzungen darstellen.

    • Nur weil eine Nutzung nicht mehr der Genehmigung entspricht, ist nicht automatisch ein Bauantrag notwendig; manchen Nutzungsänderungen sind auch Genehmigungsfrei.
    • Sie haben nicht automatisch einen Rechtsanspruch darauf, dass die Behörde sofort und vollumfänglich in Ihrem Sinne gegen den Ofen vorgeht. Die Behörde muss aber in "pflichtgemäßem Ermessen" Ihre Belange, die öffentlichen Belange und die Belange Ihres Nachbar abwägen und dementsprechend dann handeln ...
  10. Gestern kam noch ein Problem dazu. Durch die ...

    Gestern kam noch ein Problem dazu.
    Durch die inversive Wetterlage ziehte der Rauch den ganzen Vormittag direkt in meine Garage. Der Rauch schlug sich mit der kalten Luft an der Decke (ca. 50 m²) nieder und schneite später herunter. Meine Garage ist in Massivbauweise, nach 2 Seiten offen, vor 3 Jahren erstellt worden und hat eine Betondecke auf der sich eine Terrasse befindet. Der Kamin ist ca. 8 m entfernt. Die Terrasse befindet sich auf 3,20 m und der Kamin auf ca. 5 m über Boden. Hat der Kamin einen zu nahen Abstand?
  11. drastisches Vorgehen

    Gehen Sie bei starker Rauchentwicklung auf Ihre genehmigte Terrasse, bekommen Sie Hustenanfälle bis zur Ohnmacht, lassen Sie Rettung und Polizei rufen, dann kommt alles in Gang, drohen Sie Schornsteinfeger und Bauamt mit Schadenersatz.
    (so macht man denen Beine)
    Gruß

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