Baugenehmigung Auflage "Kanalteilung"
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung Auflage "Kanalteilung"

Hallo,
meine (ehemalige) Lebensgefährtin und ich haben 2005 eine Doppelhaushälfte (Baujahr. 1994) in NRW gekauft. Dem damaligen Verkäufer gehörten beide Doppelhaushälfte und somit fand die Grundstücksteilung erst vor Vertragsunterzeichnung statt.
Da ich in Kürze den Anteil meiner Ex" übernehmen werde habe ich nochmals die Baugenehmigung durchgelesen. Hier findet sich der Hinweis:
"Falls das Grundstück geteilt wird, muss jedes einzelne Wohnhaus unmittelbar an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. "
Bisher laufen die Abwasserkanäle vor den beiden Doppelhaushälfte Y-förmig zusammen.
Meine Frage ist nun welche "Auswirkungen" diese Auflage für mich hat. Kann nachträglich der eigene Anschluss verlangt werden? Hätte der Verkäufer hierauf aufmerksam machen müssen? Wer muss ggf. die Kosten übernehmen? Gibt es für solche Fälle eine Ausnahmegenehmigung?
Vielen Dank im Voraus
  • Name:
  • Peters
  1. Baugenehmigung Auflage "Kanalteilung"

    Ein solcher Anschluss ist das übliche Vorgehen bei der Entwässerung eines DH.

    > "Falls das Grundstück geteilt wird, muss jedes einzelne Wohnhaus unmittelbar an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. "<
    ... Eine etwas sonderbare Auflage, die bei einem DH keinen Sinn ergibt, da ein DH stets in zwei Doppelhaushälfte aufgeteilt sein wird (außer bei dem unwahrscheinlichen Fall, dass beide Doppelhaushälfte vom gleichen Eigentümer genutzt werden würden.
    Daher, mal bei Ersteller der DH, bzw. bei der Genehmigungsbehörde nachfragen.
    > "Meine Frage ist nun welche "Auswirkungen" diese Auflage für mich hat. Kann nachträglich der eigene Anschluss verlangt werden?
    ... Prinzipiell ja, aber s.o. => Unsinn!
    > "Hätte der Verkäufer hierauf aufmerksam machen müssen?
    ... Steht doch in der Baugenehmigung, diese sollte er Ihnen aber vorgelegt haben (Überlesen ist eigenes Verschulden, sorry)
    > "Wer muss ggf. die Kosten übernehmen?
    ... Wenn, dann natürlich beide (da keiner Vorrang bei einem gem. Anschluss hat  -  und nur anders, wenn die zweite Doppelhaushälfte (also die Ihrige) später erstellt worden wäre)
    ">Gibt es für solche Fälle eine Ausnahmegenehmigung?
    ... s.o. Nachfragen über den Sinn, etc.

  2. Vielleicht gibt es ja schon 2

    Anschlüsse? Evtl. mal nachfragen oder ist evtl. schon "vorbereitet".
    PS: Anschlussgebühr ist aus der Abwassersatzung zu entnehmen. Und dürfte nicht ganz günstig sein.
  3. Danke erstmal für die Antworten. Der damalige Verkäufer ...

    Danke erstmal für die Antworten.
    Der damalige Verkäufer hatte ursprünglich beide Doppelhaushälfte vermietet
    und eine an uns verkauft.
    Nach einer weiteren Dursicht der Unterlagen hat sich jetzt ergeben, das der Revisionsschacht und somit "unser" Abwasseranschluss auf dem Nachbargrundstück nahe der Grundstückgrenze liegen. Eine Grunddienstbarkeit bzgl. der Nutzung wurde bei Kauf im Grundbuch eingetragen.
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