Was passiert wenn der Nachbar dem Bauantrag nicht zustimmt?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Was passiert wenn der Nachbar dem Bauantrag nicht zustimmt?

Neben uns wurde das freie Grundstück verkauft (Oberfranken/Bayern) und soll nun bebaut werden. Die Bauherren zeigen uns ihre Pläne nicht und der Bauträger wollte uns nur Architektenentwürfe zeigen, welche wir aber in 5 Minuten absegnen sollten. Auf diesen war der Kniestock ca. 1 m statt der erlaubten 50 cm, die Höhe des Hauses und zusätzliche Gauben, sowie eine Vergrößerung des ohnehin schon riesigen Baufensters von derzeit 18 mx16 m vorgesehen. Das Haus soll drei Stockwerke a Grundfläche 140 m²also insgesamt über 300 m² groß werden. Jetzt soll die Gemeinde das in ihrer nächsten Sitzung absegnen, da Gemeinderäte Freunde unserer zukünftigen Nachbarn sind (Parteifreunde).
Was passiert, wenn wir nicht einwilligen oder die Pläne auch nicht mehr zu sehen bekommen? Kann das LRA helfen? Bei uns wurde auf strengste Einhaltung der Vorschriften geachtet, 50 cm Kniestock, Traufenhöhe etc, etc.
Können wir das Monstrum verhindern?
Vielen herzlichen Dank für alle Tipps.
  • Name:
  • Jasmin Offergeld
  1. Das fängt ja schon gut an

    ohne die Frage zu beantworten, werden Sie da sicherlich viele nette Nachbarn haben. Vrtml. sind die neuen Nachbarn schon "immer" da gewesen und Sie sind nur "zugezogen". Da gibt es leider Unterschiede. Musste meine Frau auch die Erfahrung machen. Im schwäbischen bei uns heißt das "reigeschmeckte".
    Ich sehe das so, wenn Sie nicht zustimmen, dauert es halt ein bisschen länger. Aber das scheint man ja eh dort in Kauf zu nehmen.
    Prinzipiell kann natürlich nicht größer gebaut werden, als der Bebauungsplan hergibt. Wobei hier durchaus "Interpretationsspielraum" bleibt und wohl die Gemeinde auch "Aushahmen" machen kann.
    Natürlich können Sie aufs "Bauamt" gehen und und Einsicht fordern. Wird man Ihnen aber vrmtl. aus "Datenschutzgründen" dann verwehren. Und später wenn Sie "Einspruch" erheben, wird man Ihnen wohl erst nach einen förmlichen Schreiben "Antrag auf Einschreitung oder so ähnlich" tätig werden.
    Sie müssen Sie somit erstmals überlegen, welche Strategie Sie fahren wollen.
    Entweder Sie suchen sich gleich einen Anwalt etc. und stehen somit bereits vom ersten Tag an auf Kriegsfuß für die nächsten 100 Jahre. Je kleiner der Ort um so schlechter dann für Sie (vermutlich).
    Oder Sie machen notgedrungen auf gute Nachbarschaft und akzeptieren zähneknirschend was man Ihnen versagt hat.
    Und gehen Sie vom gesparten Anwaltsgeld in Urlaub und erholen sich, was der neue Nachbar vrmtl. wg. Neubau erstmals nicht kann.
    Alles andere ist Rechtsberatung, die hier nicht gegeben werden kann.
  2. Bauträger sind Schurken

    Das was man Ihnen gezeigt hat ist ein wenig größer als erlaubt.
    Der tatsächliche Bau wird viel größer, man beruft sich auf Ihre Genehmigung, und hat sich halt später vermessen ... und was steht das steht ...!
    Der Bauträger zahlt eine geringe Strafe und macht den Reibach.
    Und Sie ärgern sich ein Leben lang.
    Beziehungen schaden nur dem der sie nicht hat.
    Das wird ein Monstrum und von den nahen Balkonen und Terrassen wird man Ihnen gönnerhaft zuwinken.
    Die Steigerung von Feind ist Parteifreund.
    Viel Spaß noch mit den Amigos.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Nachgefragt ...

    haben Sie denn der Bebauung zugestimmt, also auf dem Bauantrag (den Plänen) unterschrieben?
    Eine Abweichung vom Bebauungsplan KANN genehmigt werden. Eine erste "gute" Voraussetzung ist, wenn die betroffenen Nachbarn einer vom Bebauungsplan abweichenden Bebauung zustimmen. Aber auch das ist kein "OK "!
    Normalerweise scheuen Behörden größere Abweichungen, da sich daraus für nachfolgende Bauherren ein Präzedenzfall ableiten lassen könnte.
    Daher gilt erstmal grundsätzlich: Der Bebauungsplan ist bindend.
    Frunede im Gemeinderat sind für den Antragsteller sicher hilfreich, aber auch diese dürfen sich nicht mal eben so über geltende Planvorgaben hinwegsetzen.
    Ohne Ihre Zustimmung (und die möglicherweise weiteterer Nachbarn) wird es eher schwierig.
    Grundsätzlich wird geprüft werden müssen, ob die abweichende Planung eine Beeinträchtigung für Sie (und für andere) bedeutet).
    Daher: Erstmal gilt der Bebauungsplan. Ausnahmen sollten Ausnahmen bleiben und das Maß der Befreiung (wie groß war denn das Baufenster bisher?) kann normalerweise nicht beliebig durch ein paar Gemeinderatsmitglieder nach eigenem Gutdünken festgelegt werden.
    Zudem: Nach dem Gemeinderatsbeschluss geht es weiter zum Landratsamt. Diese entscheiden nicht nach Klüngelwirtschaft, sondern nach rein rechtlichen Gesichtspunkten.
    Sollte Ihre verweiferte Unterschrift nicht wahrgenommen werden, so kann mit einem offiziellen Einsprunch nachgeholfen werden. Mehrere Nachbarn zusammen wirken da wie ein echter Bremsklotz ...
    Gruß
    Thomas Bock
    (Mittelfranken)

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