Hallo an die Architekten hier im Forum. In letzter Zeit habe ich vermehrt Ausschreibungen bekommen wo ich anhand der Grundrisse jeweils ein Angebot über die Heizungsinstallation abgeben soll. Ich habe jedoch gemäß VOBAbk. darauf hingewiesen das ohne Wärmeschutznachweis, bzw. Heizlastberechnung keine korrekte Auslegung möglich ist. Unterlagen wurden jeweils nicht nach gereicht, bzw. es kam die telefonische Aussage die soll ich selbst erstellen. Aber auch die dazu benötigten Unterlagen waren nicht vorhanden. Ist das jetzt zum allgemeinen Standard geworden?
Ich als Heizungsbauer kann doch erst richtig arbeiten wenn die vollständigen Unterlagen da sind, und mit der Heizlastberechnung kann ich doch auch erst die Heizkörper korrekt auslegen, einen Rohrnetzplan erstellen und den Nachweis des hydraulischen Abgleiches führen.
Ich habe die jeweiligen Ausschreibungen abgelehnt bzw. darauf verzichtet ein Angebot abzugeben, ich setze mich doch nicht in die Nesseln und bin hinterher der Dumme.
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