Nachbar will Unterschrift für Privatstraße & Hinterlandbebauung von drei Häusern
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachbar will Unterschrift für Privatstraße & Hinterlandbebauung von drei Häusern

Bisher kann das hinter unserem Grundstück (sowie unseren Nachbarn rechts und links) nicht bebaut werden da keine Zuwegung vorhanden ist.
Nun beabsichtigt dieser mit einer Privatstraße direkt an unseren Grundstücken angrenzend diese Grundstücke zu erschließen so das dann dort drei Häuser gebaut werden sollen.
Uns wurde ein DINAbk. A3 Plan vorgelegt worin alle umliegenden / bebauten Häuser ersichtlich sind, sowie die jetzt neu geplanten drei Häuser und die Privatstraße.
Ganz unten auf dem Plan sollen wir dann noch unterschreiben.
Der Text: Mit den Planungsabsichten (Privatweg und Bebauung), gemäß der zeichnerischen Darstellung sind wir einverstanden.
Unsere Frage nun: wenn wir das unterschreiben geben wir dann unsere Rechte auf?
Des weiteren darf diese Bebauung auch ohne unsere Zustimmung erfolgen?
Was können bzw. sollen wir machen?
Sind für jede Hilfe / Info dankbar Bauort ist übrigens NRW / Regierungsbezirk Köln / Kreis Euskirchen
Vorab allerbesten Dank für die Antworten!
  • Name:
  • andreas
  1. was bietet er denn dafür, dass er die ...

    was bietet er denn dafür, dass er die bisher offenbar nicht nutzbaren Grundstücke nun teuer vermarkten kann? Statt freier Aussicht nun Häuser, Verkehr vorm Schlafzimmer etc? Über die eigene Einschränkung der Wohnqualität würde ich mir da schon Gedanken machen, er macht sich sicher keine. Falls er also wirklich die Unterschrift braucht (beim Bauamt abklären) wäre ich da sehr zurückhaltend.
  2. So sehe ich das auch:

    Klären Sie mit dem Bauamt wie es mit Ihrer Notwendigkeit Ihrer Unterschrift aussieht (unbedingt notwendig oder nicht). Sollte der Besitzer auf Sie angewiesen sein, würde ich erst mal in mich gehen und mir vorstellen wie sich die Wohnsituation durch den Bau verändert.
    Bedenken Sie dabei: Wenn Sie 'nein' sagen, wird man Ihnen zwar mit Sicherheit Egoismus vorwerfen, aber der Besitzer baut ja auch nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern um sich die Börse zu füllen. Es ist also durchaus rechtens, wenn Sie entweder Ihre eigenen Interessen wahrnehmen, oder etwas vom Strom der Barschaft in Ihre Schatulle umlenken.
  3. Nett formuliert

    ... den Strom der Barschaft umlenken ...
    Problem ist wohl, wenn Sie NEIN sagen ist der Nachbarschaftsstreit die nächsten 100 Jahre wohl Programmiert.
    Aber vielleicht gibt es ja für Sie (außer Geld) auch was zu gewinnen (neue Gartenmauer, Sichtschutzwand, Einladung zur Einweihungsparty etc.).
    Kurzum, beide Seiten haben was zu gewinnen/verlieren.
    Eine klassische WIN-WIN Lösung würde man hier nun anstreben.
  4. Habe ich das Richtig verstanden?

    Die Grundstücke hinter Ihrem sind prinzipiell bebaubar. Also in der geplanten Bebauungsart auch in einem Bebauungsplan eingetragen. Die Zuwegung soll über ein fremdes Grundstück führen.
    Warum müssen Sie überhaupt zustimmen wenn dem so ist?

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