LBO NRW: Papiertiger? Verkehrssicherungspflicht, Garagendach & Unfallfolgen
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LBO NRW: Papiertiger? Verkehrssicherungspflicht, Garagendach & Unfallfolgen

Foto von Josef Schrage

Guten Tag,
Ist die LBOAbk. NRW nur ein Papiertiger?
Nach einem Unfall mit schwersten Folgen auf einem Grundstück, an dass in gleicher Höhe (es musste nur eine Stufe von ca. 15 cm Höhe überwunden werden) begrünte und mit Bäumen bewachsene Garagendächer anschließen und keinerlei Absicherungen oder Absperrungen vorhanden waren, ist eine Person von der ca. 3,50 m hohen Dach-Kante bei Dunkelheit abgestürzt. Die bauliche Anlage im Besitz einer Wohnungsgenossenschaft, ist gemäß der von der Polizei beschlagnahmten Bauakte von der Baubehörde so abgenommen worden.
Nach diesem Unfall wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Grundstückeigentümerin und andere, von der Staatsanwaltschaft "mangels Vorliegen einer Straftat" eingestellt. Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens mit Hinweisen auf die LBO NRW § 3 (allgemeine Anforderungen) und § 41 (Umwehrungen) wurde dann nochmals von der Staatsanwaltschaft abgelehnt!
Begründung der Staatsanwaltschaft:
"Nach der Baugenehmigung der Stadt xxxx waren besondere Sicherungsmaßnahmen nicht vorgeschrieben worden ... "
"Insbesondere ist zugunsten des Beschuldigten xxxxxxx zu berücksichtigen, dass die Schlussabnahme der Baumaßnahme offenbar nicht zu Beanstandungen geführt hat"
"Immerhin war die Anlage wohl seit 1991 in Betrieb, ohne dass es bisher zu einem Unfall gekommen war. "
"Ein Vergehen gegen § 319 StGB dürfte insoweit verjährt sein"
Meine Feststellung:
Demnach ist also die strafrechtliche Relevanz einer nach der LBO nicht gesetzeskonformen baulichen Anlage, passiert dort nichts, nach einer gewissen Zeit verjährt!
Die Haftpflicht-Versicherung der Grundstückseigentümerin schreibt dazu:
"Es herrscht Einigkeit, dass eine Sicherheit, die jede Möglichkeit eines Unfalls ausschließt, nicht erreichbar ist. Deshalb muss nicht für jede Möglichkeit eines Schaden Vorsorge getroffen werden. Sicherungspflichten bestehen nur im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren. Der Umfang dieser Pflichten ist abhängig von den besonderen
Umständen der Situation und den jeweiligen Sicherungserwartungen des Verkehrs. Bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten sind nur solche Maßnahmen erforderlich, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig halten darf, um andere vor Schäden zu bewahren. Von Verkehrsteilnehmern kann erwartet werden, dass sie offensichtliche Gefahren erkennen und ihr Verhalten darauf einstellen. Abhilfebedürftig sind nur solche Gefahren, die ein Dritter bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht erkennen kann. Unter dargestellten Umständen konnte von unserer Versicherungsnehmerin nicht erwartet werden, dass sie ihre Grünanlagen so herrichtet, dass sie von Unbefugten zur Nachtzeit gefahrlos betreten werden können.
Sicherungspflichten bestehen nur im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren"
Die Grundstückseigentümerin hat dennoch kurz nach dem Unfallgeschehen eine Einzäunung vorgenommen!
Freundliche Grüße
__________________
Josef Schrage Tischlermeister, Sachverständigenbüro für Tischlerarbeiten.
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei ungesicherten Dachkanten besteht akute Absturzgefahr. Betreten Sie den Bereich nicht und sichern Sie ihn provisorisch ab.

    🔴 Kritisch: Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Grundstückseigentümer. Bei Verletzung drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

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    Die Frage, ob die Landesbauordnung (LBOAbk.) NRW ein "Papiertiger" ist, lässt sich im Kontext des geschilderten Unfalls nicht pauschal beantworten. Die LBO NRW regelt die Anforderungen an bauliche Anlagen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall geht es um die Verkehrssicherungspflicht auf einem Grundstück mit Garagendächern, die an ein anderes Grundstück angrenzen.

    🔴 Gefahr: Ein schwerer Unfall deutet auf eine mögliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hin. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück zu beseitigen oder ausreichend zu sichern, um Schäden von Dritten abzuwenden. Dies gilt insbesondere, wenn eine erhöhte Gefährdungslage besteht, beispielsweise durch ungesicherte Dachkanten in Verbindung mit Dunkelheit.

    Die Relevanz der LBO NRW ergibt sich daraus, dass sie möglicherweise Anforderungen an Umwehrungen oder Absturzsicherungen für Garagendächer enthält. Ob diese Anforderungen im konkreten Fall verletzt wurden, ist durch Prüfung der Baugenehmigung, der Bauakte und der örtlichen Gegebenheiten zu klären. Auch die Frage, ob die Schlussabnahme Beanstandungen enthielt, ist relevant.

    Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:

    • Baugenehmigung: Welche Auflagen wurden bezüglich der Sicherung des Garagendachs gemacht?
    • Bauakte: Gab es Beanstandungen bei der Schlussabnahme bezüglich der Verkehrssicherheit?
    • Verkehrssicherungspflicht: Wurden die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Zumutbaren getroffen, um Unfälle zu verhindern?

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, einen Fachanwalt für Baurecht und einen Sachverständigen für Verkehrssicherung hinzuzuziehen, um die Sachlage umfassend zu prüfen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Landesbauordnung (LBO) NRW
    Die LBO NRW ist das Baugesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie regelt die Anforderungen an die Errichtung, Änderung und Nutzung baulicher Anlagen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Sie enthält Vorschriften über Brandschutz, Standsicherheit, Schallschutz und andere Aspekte des Bauens.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauakte, Baubehörde.
    Verkehrssicherungspflicht
    Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht eines Grundstückseigentümers, sein Grundstück so zu sichern, dass von ihm keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dies umfasst die Beseitigung von Gefahrenquellen oder die Anbringung von Warnhinweisen und Schutzvorrichtungen.
    Verwandte Begriffe: Haftung, Schadensersatz, Sorgfaltspflicht.
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes. Sie enthält Auflagen und Bedingungen, die bei der Bauausführung zu beachten sind. Die Baugenehmigung dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauakte, Baubehörde.
    Bauakte
    Eine Bauakte ist eine Sammlung von Dokumenten, die sich auf ein bestimmtes Bauvorhaben beziehen. Sie enthält unter anderem die Baugenehmigung, Baupläne, Gutachten und Protokolle von Bauabnahmen. Die Bauakte dient als Nachweis für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Baubehörde.
    Schlussabnahme
    Die Schlussabnahme ist die abschließende Prüfung eines Bauvorhabens durch die Baubehörde. Dabei wird kontrolliert, ob die baulichen Anlagen den Anforderungen der Baugenehmigung und der LBO NRW entsprechen. Werden bei der Schlussabnahme Mängel festgestellt, müssen diese beseitigt werden, bevor das Gebäude genutzt werden darf.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Baukontrolle, Baubehörde.
    Haftpflichtversicherung
    Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die aufgrund einer Verletzung von Pflichten entstehen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Schadensregulierung, sofern die Ansprüche berechtigt sind.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Versicherungsschutz, Obliegenheit.
    Umwehrung
    Eine Umwehrung ist eine bauliche Vorrichtung, die dazu dient, Personen vor dem Absturz zu schützen. Umwehrungen können beispielsweise Geländer, Brüstungen oder Zäune sein. Die Anforderungen an Umwehrungen sind in der LBO NRW geregelt.
    Verwandte Begriffe: Absturzsicherung, Geländer, Brüstung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
      Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht eines Grundstückseigentümers, sein Grundstück so zu sichern, dass von ihm keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dies umfasst die Beseitigung von Gefahrenquellen oder die Anbringung von Warnhinweisen und Schutzvorrichtungen.
    2. Welche Rolle spielt die LBO NRW bei der Verkehrssicherungspflicht?
      Die LBO NRW kann Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen stellen, die der Verkehrssicherung dienen. Beispielsweise können Vorschriften über Umwehrungen oder Absturzsicherungen relevant sein. Die Einhaltung der LBO NRW ist ein wichtiger Aspekt bei der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
    3. Was sind die Konsequenzen bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht?
      Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftet der Grundstückseigentümer für die entstandenen Schäden. Dies können sowohl Personen- als auch Sachschäden sein. Zudem können strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Unfall mit Personenschaden führt.
    4. Wie kann ich als Grundstückseigentümer meine Verkehrssicherungspflicht erfüllen?
      Als Grundstückseigentümer sollten Sie Ihr Grundstück regelmäßig auf Gefahrenquellen überprüfen und diese beseitigen oder ausreichend sichern. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Fachmann beraten, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.
    5. Was ist eine Baugenehmigung und welche Bedeutung hat sie für die Verkehrssicherung?
      Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes. Sie enthält Auflagen und Bedingungen, die bei der Bauausführung zu beachten sind. Die Baugenehmigung kann auch Anforderungen an die Verkehrssicherung enthalten, beispielsweise bezüglich der Anbringung von Absturzsicherungen.
    6. Was ist eine Bauakte und welche Informationen enthält sie?
      Eine Bauakte ist eine Sammlung von Dokumenten, die sich auf ein bestimmtes Bauvorhaben beziehen. Sie enthält unter anderem die Baugenehmigung, Baupläne, Gutachten und Protokolle von Bauabnahmen. Die Bauakte kann wichtige Informationen über die Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers enthalten.
    7. Was bedeutet "Schlussabnahme" im Zusammenhang mit der Verkehrssicherung?
      Die Schlussabnahme ist die abschließende Prüfung eines Bauvorhabens durch die Baubehörde. Dabei wird kontrolliert, ob die baulichen Anlagen den Anforderungen der Baugenehmigung und der LBO NRW entsprechen. Werden bei der Schlussabnahme Mängel festgestellt, müssen diese beseitigt werden, bevor das Gebäude genutzt werden darf.
    8. Welche Rolle spielt die Haftpflichtversicherung bei der Verkehrssicherungspflicht?
      Eine Haftpflichtversicherung schützt den Grundstückseigentümer vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Schadensregulierung, sofern die Ansprüche berechtigt sind.

    🔗 Verwandte Themen

    • Verkehrssicherungspflicht für Bäume
      Grundstückseigentümer müssen Bäume auf ihrem Grundstück regelmäßig auf Standsicherheit prüfen.
    • Haftung bei Unfällen auf Gehwegen
      Die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer haftet für Unfälle, die durch mangelhafte Gehwege verursacht werden.
    • Sicherung von Baustellen
      Baustellen müssen so gesichert werden, dass keine Gefahren für Passanten entstehen.
    • Winterdienstpflichten
      Grundstückseigentümer müssen Gehwege vor ihrem Grundstück im Winter von Schnee und Eis befreien.
    • Haftung für herabfallende Dachziegel
      Grundstückseigentümer müssen ihr Dach regelmäßig auf Schäden überprüfen und lose Ziegel befestigen.
  2. Verkehrssicherungspflicht: Garagendach – Keine Einfriedung nötig?

    Einfriedung des Grundstücks?
    Sehr geehrter Herr Schrage,
    so Leid es mir auch für den Verunfallten tut scheint die Begründung der Versicherung und der Staatsanwaltschaft doch schlüssig.
    Begrünte Garagenflachdächer sind keine Dachterrassen oder Balkone und nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt. Deshalb brauchen Sie keine Umwehrungen. Wenn Personen auf solchen Dächern arbeiten haben Sie sich entsprechend den UVV Bauarbeiten zu sichern.
    Die Frage ist eher, warum und in welcher Verfassung der Verunfallte Nachts dieses Grundstück betreten hat. Ein Ansatz wäre eher, ob der Eigentümer im Rahmen einer Verkehrsischerungspflicht sein Grundstück hätte einzäunen müssen, damit es nicht vershentlich betreten werden kann.
    Gruß
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    LBO NRW: Verkehrssicherungspflicht bei Garagendächern nach Unfall

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern in NRW nach einem Unfall auf einem Garagendach. Es wird erörtert, ob begrünte Garagendächer als Dachterrassen gelten und somit Umwehrungen benötigen. Die Einschätzung der Versicherung und Staatsanwaltschaft wird thematisiert, die keine dauerhafte Aufenthaltsbestimmung sehen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Beitrag Verkehrssicherungspflicht: Garagendach – Keine Einfriedung nötig? sind begrünte Garagenflachdächer nicht mit Dachterrassen oder Balkonen gleichzusetzen und erfordern daher keine generelle Umwehrung. Dies gilt solange die Dächer nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt sind.

    ✅ Zusatzinfo: Die LBOAbk. NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen) wird im Kontext der Verkehrssicherungspflicht diskutiert. Es wird geprüft, inwiefern die LBO NRW greift, wenn es um die Sicherung von Garagendächern geht. Die Frage ist, ob die LBO NRW in diesem Fall als "Papiertiger" zu betrachten ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Grundstückseigentümer sollten ihre Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Garagendächer überprüfen, insbesondere wenn diese öffentlich zugänglich sind oder eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Beachten Sie den Beitrag Verkehrssicherungspflicht: Garagendach – Keine Einfriedung nötig? für weitere Details.

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