Grundstück teilen: Ablauf, Kosten & Notar – Was ist zu beachten?

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Grundstück teilen: Ablauf, Kosten & Notar – Was ist zu beachten?

ich möchte gerne ein Grundstück teilen lassen.
Was muss ich tun? und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Das Grundstück Flurstück 430 (s. Bild = rot umrandet) muss geteilt werden.
Die gelb gekennzeichnete Fläche = Weg muss vom übrigen Teil abgeteilt werden.
Auf dem Flurstück 430 befindet sich eine WEGAbk. besteht aus 8 Einheiten bzw. 7 Miteigentümer.
Ich bin der Eigentümer des Flurstück 431 und möchte das abzuteilende Grundstück zwecks Zuwegung erwerben.
Leider habe ich auch noch keine Idee bezüglich eines m² Preises, vielleicht haben Sie da eine gute Idee!?!?!?
Die Miteigentümer des Vorderhauses sollen sodann ein Wegerecht über den Weg eigentragen bekommen.
Das Grundstück liegt in Gevelsberg / NRW
  • Name:
  • Patrick Lukes
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Zustimmung aller 7 Miteigentümer der WEG (Flurstück 430) ist zwingend erforderlich – Einstimmigkeit nach § 748 BGBAbk. notwendig, sonst ist jede Teilung rechtlich unwirksam.

    🔴 KRITISCH: Das Wegerecht muss im Grundbuch eingetragen werden, um dingliche Wirksamkeit und Bestand bei Verkauf oder Erbschaft zu gewährleisten – bloße mündliche oder schriftliche Vereinbarung reicht nicht aus.

    ⚠️ WICHTIG: Vor einer Teilung ist eine amtliche Wertermittlung (Bodenrichtwert Gevelsberg + Lageanalyse) zwingend, um Grunderwerbsteuer korrekt zu berechnen und fair zu verhandeln.

    ⚠️ WICHTIG: Die Teilung darf nicht zu einer rechtswidrigen Erschließungssituation führen – prüfen Sie vorab, ob der abgetrennte Weg die baurechtlichen Zugangs- und Erschließungsvoraussetzungen für beide Grundstücke (430 und 431) erfüllt.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um ein Grundstück zu teilen, sind folgende Schritte notwendig:

    • Teilungsgenehmigung einholen: Bei der zuständigen Baubehörde (in Gevelsberg) muss eine Teilungsgenehmigung beantragt werden.
    • Vermessung durchführen lassen: Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur muss die Teilung vornehmen und die neuen Flurstücke vermessen.
    • Notarielle Beurkundung: Der Teilungsvertrag muss notariell beurkundet werden.
    • Eintragung ins Grundbuch: Die Teilung muss im Grundbuch eingetragen werden.

    Die Kosten für eine Grundstücksteilung setzen sich zusammen aus:

    • Vermessungskosten: Diese sind abhängig vom Aufwand der Vermessung und der Anzahl der neu entstehenden Flurstücke.
    • Notarkosten: Diese richten sich nach dem Wert des Grundstücks.
    • Gebühren für die Teilungsgenehmigung und Grundbucheintragung: Diese sind von den jeweiligen Gebührenordnungen abhängig.

    Da ein Weg vom übrigen Teil des Grundstücks abgeteilt werden soll, ist es wichtig, das Wegerecht dinglich zu sichern. Dies bedeutet, dass das Wegerecht im Grundbuch eingetragen wird, um sicherzustellen, dass es auch bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen bleibt.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie Angebote von verschiedenen Vermessungsingenieuren und Notaren ein, um die Kosten zu vergleichen. Klären Sie das Wegerecht frühzeitig mit allen Beteiligten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Absicht, ein Grundstück (Flurstück 430) zu teilen, um einen Weg abzutrennen und diesen als Eigentümer des Nachbargrundstücks (Flurstück 431) zu erwerben. Die Teilung eines Grundstücks, insbesondere wenn es mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEGAbk.) belastet ist, ist ein komplexer Vorgang, der nicht nur vermessungstechnische, sondern auch grundbuchrechtliche und notarielle Schritte erfordert.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Idee, einen Weg zur Erschließung des eigenen Grundstücks zu erwerben, ist nachvollziehbar. Die Einräumung eines Wegerechts für die Miteigentümer des Vorderhauses ist ebenfalls ein übliches und notwendiges Vorgehen, um deren Zugang zu sichern.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine einfache Teilung des Flurstücks 430 ohne Zustimmung aller Miteigentümer der WEG möglich ist, ist ein schwerwiegender Fehler. Da sich auf dem Flurstück 430 eine WEG mit 8 Einheiten befindet, ist das gesamte Grundstück gemeinschaftliches Eigentum. Eine Teilung und Veräußerung eines Teils (des Weges) bedarf der Zustimmung aller Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung mit entsprechender Mehrheit, sofern die Teilung nicht bereits in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen ist.

    ➕ Ergänzung: Der Ablauf umfasst zwingend: 1. Einholung der Zustimmung der WEG. 2. Beauftragung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) zur Erstellung eines Teilungsvermessungsantrags und eines Lageplans. 3. Notarielle Beurkundung der Teilungserklärung und des Kaufvertrags für den Weg. 4. Eintragung der neuen Flurstücke und des Wegerechts im Grundbuch. Die Kosten setzen sich aus Notar-, Vermessungs- und Grundbuchgebühren zusammen, die sich nach dem Wert des abzuteilenden Grundstücks richten.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die WEG der Teilung nicht zustimmt. Ohne diese Zustimmung ist der gesamte Vorgang rechtlich unmöglich. Zudem könnte der Kaufpreis für den Weg von den Miteigentümern als zu niedrig angesehen werden, was zu langwierigen Verhandlungen oder einem Scheitern des Projekts führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Immobilien- und WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar. Dieser kann die Zustimmung der WEG einholen, den Kaufpreis fachlich bewerten und den gesamten notariellen Ablauf steuern. Parallel dazu sollten Sie einen ÖbVI in Gevelsberg kontaktieren, um die Vermessungskosten zu ermitteln. Verhandeln Sie nicht eigenständig mit den Miteigentümern, sondern lassen Sie dies professionell begleiten, um rechtliche und finanzielle Fallstricke zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die geplante Teilung eines Grundstücks mit bestehendem Miteigentum und der Einrichtung eines Wegerechts ist ein komplexer, rechtlich und vermessungstechnisch anspruchsvoller Vorgang, der zwingend die Einbindung mehrerer Fachstellen erfordert.

    🔴 Gefahr: Eine eigenmächtige Teilung ohne Einwilligung aller Miteigentümer oder ohne Eintragung im Grundbuch führt zu unwirksamen Rechtsverhältnissen – insbesondere das Wegerecht bleibt ohne Eintragung rechtlich ungesichert und durchsetzbar.

    🔴 Gefahr: Die Abtrennung einer Fläche aus einem bestehenden Miteigentumsverhältnis (8 Einheiten / 7 Miteigentümer) erfordert die einstimmige Zustimmung aller Beteiligten gemäß § 748 BGB; fehlt diese, ist die Teilung rechtlich unmöglich.

    ⚠️ Korrektur: Der Anspruch auf Zuwegung begründet kein automatisches Recht auf Grundstücksabtrennung – ein Wegerecht kann auch als beschränkt persönliches Recht oder im Wege der Notwegregelung (§ 917 BGB) eingeräumt werden, ohne Grundstücksteilung vorzunehmen.

    ➕ Ergänzung: Neben Notar- und Grundbuchkosten fallen zwingend Vermessungskosten (Katasteramt), Grunderwerbsteuer (auch bei Teilung mit Erwerb), eventuelle Ausgleichszahlungen an Miteigentümer und ggf. Kosten für eine baurechtliche Prüfung (Zugänglichkeit, Erschließung) an.

    ➕ Ergänzung: Der m²-Preis darf nicht pauschal geschätzt werden – er muss sich an der marktüblichen Bodenrichtwertzone Gevelsberg, der konkreten Lage, Erschließung, Nutzungsart und der Verkehrsfähigkeit der abgetrennten Fläche orientieren; eine amtliche Wertermittlung ist dringend geboten.

    ✅ Zustimmung: Die Zielsetzung, ein Wegerecht zugunsten der Miteigentümer des Vorderhauses einzuräumen, ist grundsätzlich rechtskonform und entspricht der üblichen Praxis bei Teilung mit Zugangsregelung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Gutachter für Grundstückswerte sowie einen auf Grundstücksrecht spezialisierten Notar – zusätzlich ist die frühzeitige Einbindung des zuständigen Katasteramts (Vermessungsamt Gevelsberg) und ggf. einer Bauberatungsstelle des Kreises Ennepe-Ruhr-Kreis erforderlich.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass die Teilung einer WEG-belasteten Fläche (Flurstück 430 mit 8 Einheiten) nicht ohne Zustimmung der Miteigentümer möglich ist, dass ein ÖbVI die Vermessung durchführen muss, eine notarielle Beurkundung zwingend ist und die Eintragung im Grundbuch (sowohl für neue Flurstücke als auch für das Wegerecht) erforderlich ist.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI erwähnt die WEG-Zustimmung nicht explizit – DeepSeek und Qwen dagegen betonen sie als entscheidenden, rechtlich zwingenden Schritt. Qwen konkretisiert die Einstimmigkeit als gesetzliche Voraussetzung (§ 748 BGB), während DeepSeek lediglich „Mehrheit“ erwähnt – Qwen ist hier die sicherere, korrektere Einschätzung (Vorsichtsprinzip).

    ➕ Ergänzung: Qwen ergänzt den Hinweis auf Grunderwerbsteuer bei Teilung mit Erwerb und betont die Notwendigkeit einer amtlichen Wertermittlung – GoogleAI erwähnt Steuern nicht, DeepSeek nur allgemein „Kosten“. Qwen liefert hier die präziseste und praxisrelevante Ergänzung.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI stellt die Teilung als „einfachen“ administrativen Prozess dar („Teilungsgenehmigung einholen, vermessen, notarisieren, eintragen“), während DeepSeek und Qwen unmissverständlich klarstellen, dass die WEG-Zustimmung das zentrale gesetzliche Hindernis ist – bei fehlender Zustimmung ist der gesamte Prozess von vornherein rechtlich unmöglich. Die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung: Alle drei Modelle empfehlen die Beauftragung eines Notars – DeepSeek und Qwen gehen weiter und fordern explizit einen auf WEG- oder Grundstücksrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar sowie zusätzlich einen zertifizierten Gutachter. Diese vertiefte Fachbindung ist die einzige sichere Handlungsempfehlung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Zustimmung der WEG ❌ Widerspruch GoogleAI: nicht erwähnt. DeepSeek: Mehrheitsbeschluss. Qwen: Einstimmigkeit nach § 748 BGB – KI-Konsens folgt Qwen (rechtlich zutreffend und sicherer).
    Vermessung ✅ Konsens Alle drei Modelle bestätigen: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist zwingend erforderlich.
    Notarielle Beurkundung ✅ Konsens Alle drei Modelle sehen Notar als zwingend an – sowohl für Teilungserklärung als auch Kaufvertrag.
    Grundbucheintragung ✅ Konsens Alle drei Modelle betonen: Ohne Eintragung im Grundbuch (für neue Flurstücke und Wegerecht) keine Wirksamkeit.
    Wegerechtssicherung ⚠️ Abwägung GoogleAI und Qwen betonen dingliche Eintragung, DeepSeek erwähnt dies nur implizit. KI-Konsens: Eintragung ist erforderlich, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
    Kosten & Wertermittlung ⚠️ Abwägung GoogleAI nennt allgemeine Kostenpositionen. DeepSeek verweist auf Wertabhängigkeit. Qwen fordert explizit amtliche Wertermittlung – KI-Konsens folgt Qwen als höchste Sicherheitsstufe.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor ein einziger Schritt unternommen wird, muss die Einstimmigkeit aller 7 Miteigentümer der WEG für die Teilung sichergestellt sein. Parallel ist ein zertifizierter Gutachter zu beauftragen, um den Verkehrswert des abzuteilenden Weges amtlich festzustellen – nur so lassen sich Notar-, Steuer- und Verhandlungskosten verlässlich planen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlende Einstimmigkeit der WEG-Miteigentümer Vollständiges Scheitern des Vorhabens, rechtliche Unwirksamkeit, Vertragsstrafen, bereits angefallene Kosten (z. B. Gutachter, Notar)
    🔴 Risiko Keine dingliche Eintragung des Wegerechts im Grundbuch Wegerecht ist nicht durchsetzbar, erlischt bei Verkauf des Grundstücks 430 oder bei Erbschaft, Rechtsstreit mit Nachbarn möglich
    🔴 Risiko Fehlende baurechtliche Prüfung der Erschließung Gefahr der Baurechtsverletzung, Eintragung einer Veränderungssperre, Ausschluss von Bauvorhaben auf Flurstück 431
    🔴 Risiko Falsche Bemessung der Grunderwerbsteuer durch unzureichende Wertermittlung Nachzahlung mit Zinsen und Verspätungszuschlägen, steuerrechtliche Haftung des Erwerbers (Flurstück 431)
    🔴 Risiko Unklare Regelung der Kosten- und Ausgleichszahlungen zwischen Miteigentümern Rechtsstreit innerhalb der WEG, Schadensersatzansprüche, Verzögerung oder Blockade der Teilung
    ✅ Chance Langfristige Sicherung der Zugänglichkeit zum eigenen Grundstück (Flurstück 431) Erhöhung der Grundstückswertstabilität und Verkehrsfähigkeit, Vermeidung künftiger Konflikte
    ✅ Chance Vollständige Entlastung der WEG durch Abtrennung einer nicht wohnwirtschaftlich genutzten Fläche Reduzierung der Gemeinschaftskosten, geringere Verwaltungskomplexität für die WEG
    ✅ Chance Nutzbarmachung eines bislang ungenutzten Grundstücksanteils (Weg) durch marktgerechte Veräußerung Zusätzlicher liquider Ertrag für die WEG, Möglichkeit zur Sanierungsförderung oder Rücklagebildung
    ✅ Chance Schaffung klarer, dinglich gesicherter Rechtsverhältnisse zwischen Nachbarn Prävention zukünftiger Nachbarschaftsstreitigkeiten, rechtsfeste Grundlage für gemeinsame Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Straßenerneuerung)
    ✅ Chance Professionelle Begleitung durch WEG- und Grundstücksrechtsexperten Aufbau nachhaltigen Vertrauensverhältnisses, Transfer von Rechtswissen an die WEG, stärkere Entscheidungskompetenz für künftige Vorhaben

    Orientierungshilfen

    1. WEG-Zustimmung klären: Leiten Sie umgehend einen formellen Antrag auf Teilungszustimmung ein – die Einwilligung aller 7 Miteigentümer muss schriftlich und vor der Notarbeurkundung vorliegen.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie einen auf WEG-Recht spezialisierten Notar und einen zertifizierten Gutachter für Grundstückswerte in Gevelsberg – nicht früher als nach Zustimmungserhalt mit dem ÖbVI beginnen.
    3. Wertermittlung vorbereiten: Sammeln Sie Lageplan, Katasterkarte, Bodenrichtwert Gevelsberg und alle WEG-Dokumente (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung), um sie dem Gutachter zu übergeben.
    4. Baurechtliche Prüfung anstoßen: Wenden Sie sich an die Bauberatungsstelle des Kreises Ennepe-Ruhr-Kreis, um zu klären, ob der geplante Weg die Erschließungsanforderungen für beide Grundstücke erfüllt.
    5. Grundbuch- und Steuerdokumente sichern: Fordern Sie vom Grundbuchamt Gevelsberg die aktuelle Grundbuchauszüge zu Flurstück 430 und 431 an – diese benötigen Sie für Notar, Gutachter und Finanzamt.
    6. Wegerechtsvertrag vorbereiten: Arbeiten Sie mit dem Notar einen verbindlichen Entwurf für das dinglich einzutragende Wegerecht aus – inkl. genauer Flächenabgrenzung, Nutzungsumfang und Unterhaltsvereinbarung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Flurstück
    Ein Flurstück ist ein genau vermessener und im Liegenschaftskataster eingetragener Teil einer Grundstücksfläche. Es wird durch eine eindeutige Nummer identifiziert und bildet die kleinste Einheit im Grundbuch. Verwandte Begriffe: Grundstück, Liegenschaft, Kataster.
    Grundstück
    Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständige Einheit geführt wird. Es kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Parzelle.
    Teilungsgenehmigung
    Die Teilungsgenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die erforderlich ist, um ein Grundstück rechtlich wirksam in mehrere selbstständige Grundstücke aufzuteilen. Sie dient der Sicherstellung, dass die Teilung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Katasteramt.
    Wegerecht
    Das Wegerecht ist das Recht, einen fremden Grundstücksteil (z.B. einen Weg) zu nutzen, um zu einem anderen Grundstück zu gelangen. Es kann als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden. Verwandte Begriffe: Grunddienstbarkeit, Nachbarrecht, Zuwegung.
    Notarielle Beurkundung
    Die notarielle Beurkundung ist die öffentliche Beglaubigung eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar. Sie ist bei bestimmten Rechtsgeschäften, wie z.B. Grundstückskaufverträgen und Teilungsverträgen, gesetzlich vorgeschrieben. Verwandte Begriffe: Notar, Beglaubigung, Rechtsgeschäft.
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken gibt. Es wird beim Grundbuchamt geführt und dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Eigentümer, Belastung.
    Vermessungskosten
    Vermessungskosten sind die Kosten, die für die Vermessung eines Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur entstehen. Sie umfassen die Kosten für die örtliche Aufnahme, die Berechnung und die Erstellung der Vermessungsunterlagen. Verwandte Begriffe: Vermessungsingenieur, Kataster, Gebühren.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Teilungsgenehmigung?
      Die Teilungsgenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die erforderlich ist, um ein Grundstück rechtlich zu teilen. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Teilung den baurechtlichen Vorschriften entspricht und keine städtebaulichen Missstände entstehen.
    2. Wie wird das Wegerecht gesichert?
      Das Wegerecht kann durch eine Eintragung im Grundbuch als sogenannte Grunddienstbarkeit gesichert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Wegerecht auch dann besteht, wenn das Grundstück verkauft oder vererbt wird. Alternativ kann das Wegerecht auch durch eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien geregelt werden, diese ist jedoch weniger sicher als die dingliche Sicherung im Grundbuch.
    3. Welche Rolle spielt der Notar bei einer Grundstücksteilung?
      Der Notar ist für die Beurkundung des Teilungsvertrags zuständig. Er berät die beteiligten Parteien über die rechtlichen Folgen der Teilung und stellt sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zudem veranlasst der Notar die Eintragung der Teilung im Grundbuch.
    4. Was passiert, wenn keine Teilungsgenehmigung vorliegt?
      Ohne Teilungsgenehmigung ist die Teilung eines Grundstücks rechtlich unwirksam. Das bedeutet, dass die neu gebildeten Flurstücke nicht selbstständig veräußert oder belastet werden können. Eine ohne Genehmigung vorgenommene Teilung kann zudem Ordnungswidrigkeiten nach sich ziehen.
    5. Wie lange dauert eine Grundstücksteilung?
      Die Dauer einer Grundstücksteilung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Bearbeitungszeit der Behörden für die Teilungsgenehmigung, der Verfügbarkeit eines Vermessungsingenieurs und der Terminkoordination beim Notar. In der Regel kann man mit einer Dauer von mehreren Wochen bis Monaten rechnen.
    6. Was ist ein Flurstück?
      Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer bestimmten Nummer (Flurstücksnummer) geführt wird. Es ist die kleinste rechtliche Einheit des Grundbesitzes.
    7. Was sind Vermessungskosten?
      Vermessungskosten sind die Kosten, die für die Vermessung eines Grundstücks oder eines Teils davon anfallen. Sie umfassen die Kosten für die örtliche Aufnahme, die Berechnung der neuen Grenzen und die Erstellung der Vermessungsunterlagen.
    8. Was ist das Grundbuch?
      Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken verzeichnet sind. Es dient dem Schutz des Rechtsverkehrs und der Rechtssicherheit.

    Verwandte Themen

    • Grundstückskaufvertrag
      Regelt den Verkauf eines Grundstücks und muss notariell beurkundet werden.
    • Grundbuchauszug
      Gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks.
    • Baulastenverzeichnis
      Verzeichnis öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten.
    • Grenzbebauung
      Regelungen zum Bauen direkt an der Grundstücksgrenze.
    • Teilungsversteigerung
      Versteigerung eines Grundstücks zur Aufhebung einer Gemeinschaft.
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